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Abstrakte Schuldversprechen der Medienfonds

, 27.02.2009

Bereits seit einiger Zeit sind die Leasing-Medienfonds mit Schuldübernahmen ins Visier der Finanzbehörden geraten. Besonderheit dieser Fonds ist, dass dazu von Banken so genannte Schuldübernahmen erklärt wurden, die die Zahlung von festen Lizenzgebühren vorsehen. Diese Schuldübernahmeverträge sind nach Ansicht der Finanzbehörden als „abstrakte Schuldversprechen“ gem. §§ 780, 781 BGB zu qualifizieren. Dies führe dazu, dass mit Abschluss des Schuldübernahmevertrages eine „Kaufpreisforderung“ ertragswirksam zu aktivieren sei. Investoren dieser Medienfonds müssen deshalb mit erheblichen Steuernachforderungen rechnen.Betroffen sind unter anderem Fonds der Initiatoren KGAL/ALCAS, LHI und Hannover Leasing mit einem Gesamtvolumen von geschätzten 4,3 Milliarden Euro und rund 50.000 Anlegern. So hat beispielsweise jetzt die KGAL für die MFP Munich Film Partners GmbH & Co. MI 2 Produktions KG mit Rundschreiben vom Juni 2009 mitgeteilt, dass die steuerliche Bewertung bei der Fondsgesellschaft zu einem zusätzlichen Ertrag in Höhe von rund 78 Prozent des Kommanditkapitals führen werde. Bei einer Beteiligungssumme in Höhe von ursprünglich 100.000 DM wurde eine voraussichtliche Steuernachzahlung in Höhe von 22.937,00 € errechnet. Hahn Rechtsanwälte empfiehlt, nicht übereilt zu handeln, sondern zunächst einmal die Rechtslage prüfen zu lassen. Denn nach den Prüfungen von hrp können den Investoren Schadensersatzansprüche beispielsweise gegen die Berater zustehen. Dabei handelt es sich meistens um Banken, beispielsweise die HypoVereinsbank. Sofern ein Schadensersatzanspruch gegeben ist, sind die Anleger so zu stellen, als ob sie die Beteiligung nicht gezeichnet hätten. Deshalb müsste beispielsweise das Darlehen nicht zurückgezahlt werden; das gezahlte Eigenkapital kann als Schaden geltend gemacht werden.