Opel Abgasskandal
Haben Sie einen im Abgasskandal betroffenen Opel gekauft? Dann kann Ihnen eine Entschädigung zustehen. Hier erfahren Sie mehr!
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Laut aktueller BGH-Rechtsprechung aus dem Juni 2023 haben Diesel-Käufer Anspruch auf Entschädigung.
Als erfahrene Anwälte im Bereich des Abgasskandals setzen wir uns für Sie ein. Viele Fahrzeughalter haben Anspruch auf Schadensersatz –
möglicherweise auch Sie. Wir prüfen Ihren Fall unverbindlich und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte gegenüber den Automobilherstellern durchzusetzen.
Der Diesel-Abgasskandal betrifft nicht nur VW, sondern fast alle großen Automobilhersteller.
Marken wie Mercedes, Audi, BMW, Opel und Fiat wurden ebenfalls erwischt, da sie illegale Abschalteinrichtungen in ihren Fahrzeugen verwendet haben. Die Folge sind Rückrufe, Wertverluste und Schadensersatzforderungen, die Millionen von Fahrzeughaltern betreffen.
Die Rechtsprechung des BGH ermöglicht Diesel-Käufern von betroffenen Fahrzeugen, eine Entschädigung von bis zu 15% des Kaufpreises.
Der BGH hat hierfür einen Rahmen von 5% bis 15% festgelegt, wobei die genaue Höhe der Entschädigung von den Gerichten individuell entschieden wird. Das Fahrzeug kann dabei vom Käufer behalten werden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat von Anfang an verbraucherfreundlicher entschieden als deutsche Gerichte.
Am 17.12.2020 (C-693/18) erklärte der EuGH Abschalteinrichtungen für unzulässig. Am 21.03.2023 (C-100/21), dass schon durch den fahrlässigen Einbau einer solchen Abschalteinrichtung ein Schadensersatzanspruch gegeben sein kann.
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Zu den bekanntesten Fällen gehören Fahrzeuge des VW-Konzerns, aber auch Mercedes-Benz, BMW, Opel, Fiat, Porsche und andere Hersteller sind betroffen. Im Zuge der Rückrufe soll die illegale Software entfernt, damit die Fahrzeuge ihre Zulassung nicht verlieren.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ordnete im Diesel-Abgasskandal zahlreiche Rückrufe an, um illegale Abschalteinrichtungen per Software-Update zu entfernen. Viele Diesel-Fahrer berichteten jedoch nach dem Update von Problemen wie Leistungsverlusten und kaputten AGR-Kühlern. Bei der Weigerung, einem Pflichtrückruf nachzukommen, droht jedoch die Stilllegung des Fahrzeugs.
Zudem stellte sich heraus, dass VW das Update für den EA189 nutzte, um eine unzulässige Abschalteinrichtung durch ein ebenso unzulässiges Thermofenster zu ersetzen. Das Verwaltungsgericht Schleswig erklärte dieses Update für unzulässig.
Mit drei Urteilen vom 26.06.2023 (Az. VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21 und VIa ZR 1031/22) hat der Bundesgerichtshof die Rechte von betroffenen Autofahrern im Abgasskandal gestärkt.
Der BGH urteilte, dass Käufer einen Anspruch auf den Differenzschaden haben, wenn der Hersteller in ihrem Fahrzeug fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat. Er bezifferte diesen Differenzschaden auf 5 bis 15 % des Kaufpreises, abzüglich eines Nutzungswertersatzes.
Grundlage der Ansprüche ist § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1 und § 27 Abs. 1 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV). Dem Käufer eines Fahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung ist ein Vermögensnachteil entstanden, da das Fahrzeug aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung weniger wert war, als dafür gezahlt wurde.
Bevor der BGH im Juni 2023 seine Rechtsprechung verbraucherfreundlich anpasste, war es für Dieselfahrer notwendig, dem Hersteller eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung nachzuweisen, um aus § 826 Schadensersatz zu erhalten.
Auch wenn der BGH die Durchsetzung von Ansprüchen nun erleichtert hat, ist auch die Durchsetzung eines Anspruchs aus § 826 BGB nach wie vor möglich.
Stellen die Gerichte beim Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung Vorsatz und Sittenwidrigkeit fest, kann der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Das Auto wird an den Hersteller zurückgegeben. Dieser muss dem Kläger den gesamten Kaufpreis erstatten. Anrechnen lassen muss sich der Kläger einen Nutzungswertersatz ausgehend von der Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs, der sich anhand der gefahrenen Kilometer berechnet.
Im Februar 2023 urteilte das Verwaltungsgericht Schleswig, dass das für einen VW Golf mit EA189 Motor genehmigte Software-Update aufgrund eines enthaltenen Thermofensters unzulässig sei. Diese Einschätzung bestätigte das Gericht im Januar 2024 für über 60 weitere Modelle von VW, Audi und Seat. Das KBA hätte diese Software-Updates nie freigeben dürfen. Wenn nun die oberen Instanzen diese Urteile bestätigen, bedeutet dies, dass all diese Fahrzeuge nach wie vor nicht gesetzeskonform sind und erneut zurückgerufen werden müssen. Doch mit einem erneuten Software-Update dürfte es nicht getan sein. Denn VW selbst betonte, das Thermofenster sei zum Motorschutz nötig. Wird dieses nun auf Anordnung des KBA angepasst, drohen somit Schäden am Motor und sogar Brandgefahr.
Weitere Informationen zu den Urteilen des VG Schleswig finden Sie hier.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Abgasskandal von Anfang an verbraucherfreundlicher entschieden als deutsche Gerichte. Am 17.12.2020 (C-693/18) erklärte der EuGH Abschalteinrichtungen für unzulässig und betonte, dass Ausnahmeregelungen streng auszulegen sind – ein schwerer Rückschlag für die Automobilindustrie.
Am 14.07.2022 konkretisierte der EuGH seine Haltung und stufte das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung ein (C-128/20, C-134/20, C-145/20).
Schließlich folgte am 21.03.2023 (C-100/21) das wegweisende Urteil, an dem sich schließich auch der Bundesgerichtshof orientierte: Schon durch den fahrlässigen Einbau einer unzulässigen Abschalteirichtung kann ein Schadensersatzanspruch gegeben sein.
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