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Abgasskandal Anwalt:
Erhalten Sie Schadensersatz!

Laut aktueller BGH-Rechtsprechung aus dem Juni 2023 haben Diesel-Käufer Anspruch auf Entschädigung.

  • Mercedes, Audi, BMW, Fiat, VW und viele andere sind betroffen
  • Aktuelle Rückrufe für hunderttausende Fahrzeuge
  • Jetzt Schadensersatz fordern
Anwalt im Abgasskandal

Sind Sie vom Abgasskandal betroffen?

Als erfahrene Anwälte im Bereich des Abgasskandals setzen wir uns für Sie ein. Viele Fahrzeughalter haben Anspruch auf Schadensersatz – 
möglicherweise auch Sie. Wir prüfen Ihren Fall unverbindlich und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte gegenüber den Automobilherstellern durchzusetzen.

Fast alle Hersteller haben geschummelt

Der Diesel-Abgasskandal betrifft nicht nur VW, sondern fast alle großen Automobilhersteller. 


Marken wie Mercedes, Audi, BMW, Opel und Fiat wurden ebenfalls erwischt, da sie illegale Abschalteinrichtungen in ihren Fahrzeugen verwendet haben. Die Folge sind Rückrufe, Wertverluste und Schadensersatzforderungen, die Millionen von Fahrzeughaltern betreffen.


Erfahre mehr zu den betroffenen Herstellern

Die Rechtsprechung am Bundesgerichtshof

Die Rechtsprechung des BGH ermöglicht Diesel-Käufern von betroffenen Fahrzeugen, eine Entschädigung von bis zu 15% des Kaufpreises. 


Der BGH hat hierfür einen Rahmen von 5% bis 15% festgelegt, wobei die genaue Höhe der Entschädigung von den Gerichten individuell entschieden wird. Das Fahrzeug kann dabei vom Käufer behalten werden.


Mehr zu den Urteilen des Bundesgerichtshofs

Die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat von Anfang an verbraucherfreundlicher entschieden als deutsche Gerichte.


Am 17.12.2020 (C-693/18) erklärte der EuGH Abschalteinrichtungen für unzulässig. Am 21.03.2023 (C-100/21), dass schon durch den fahrlässigen Einbau einer solchen Abschalteinrichtung ein Schadensersatzanspruch gegeben sein kann. 


Urteile des EuGHs

Hersteller die in den Abgasskandal verwickelt sind

Lenkrad eines Opel

Opel Abgasskandal

Haben Sie einen im Abgasskandal betroffenen Opel gekauft? Dann kann Ihnen eine Entschädigung zustehen. Hier erfahren Sie mehr!

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Lenkrad eines Seat

Seat Dieselskandal

Viele Seat Diesel sind mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Seat-Kunden können deshalb eine Entschädigung bekommen. 

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Lenkrad eines Citroen

Citroën Dieselskandal

Wir prüfen kostenfrei, ob Ihr Citroën Diesel im Abgasskandal betroffen ist und Sie deshalb eine Entschädigung bekommen können. 

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Mercedes Abgasskandal

Der Mercedes Abgasskandal um unzulässige Abschalteinrichtungen trifft hunderttausende Diesel. Fordern Sie jetzt eine Entschädigung!

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VW Abgasskandal

Der VW Abgasskandal schwelt seit 2015 und ist noch immer aktuell. Machen Sie als Betroffener jetzt Schadensersatz geltend!

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Audi Abgasskandal

Audi hat hunderttausende Diesel mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Betroffene Käufer können Schadensersatz geltend machen.

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BMW betroffenes Fahrzeug

BMW Dieselskandal

Wir prüfen kostenfrei, ob sich auch in Ihrem BMW Diesel eine unzulässige Abschalteinrichtung befindet und Sie Schadensersatz fordern können.

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Porsche Niederlassung

Porsche Abgasskandal

Der Porsche Dieselskandal trifft mehrere Modelle. Tausende Porschefahrer können im Abgasskandal eine Entschädigung bekommen.

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Rückrufe und Software-Update

Abgasskandal Rückrufe: Wer ist betroffen?

Der Abgasskandal von 2015 betrifft Millionen Autofahrer weltweit. Diverse Hersteller nutzten in ihren Diesel-Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen, um die Vorgaben auf dem Prüfstand einzuhalten. Auf der Straße stoßen die Fahrzeuge jedoch deutlich mehr Stickoxide (NOx) aus als angegeben, was Umweltprobleme sowie Wertverluste für Halter zur Folge hat.

Zu den bekanntesten Fällen gehören Fahrzeuge des VW-Konzerns, aber auch Mercedes-Benz, BMW, Opel, Fiat, Porsche und andere Hersteller sind betroffen. Im Zuge der Rückrufe soll die illegale Software entfernt, damit die Fahrzeuge ihre Zulassung nicht verlieren.

Das Diesel-Software-Update

Das Kraftfahrt-Bundesamt ordnete im Diesel-Abgasskandal zahlreiche Rückrufe an, um illegale Abschalteinrichtungen per Software-Update zu entfernen. Viele Diesel-Fahrer berichteten jedoch nach dem Update von Problemen wie Leistungsverlusten und kaputten AGR-Kühlern. Bei der Weigerung, einem Pflichtrückruf nachzukommen, droht jedoch die Stilllegung des Fahrzeugs.

Zudem stellte sich heraus, dass VW das Update für den EA189 nutzte, um eine unzulässige Abschalteinrichtung durch ein ebenso unzulässiges Thermofenster zu ersetzen. Das Verwaltungsgericht Schleswig erklärte dieses Update für unzulässig.

Schadensersatz im Abgasskandal

Bis zu 15% des Kaufpreises erstattet bekommen

Mit drei Urteilen vom 26.06.2023 (Az. VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21 und VIa ZR 1031/22) hat der Bundesgerichtshof die Rechte von betroffenen Autofahrern im Abgasskandal gestärkt. 


Der BGH urteilte, dass Käufer einen Anspruch auf den Differenzschaden haben, wenn der Hersteller in ihrem Fahrzeug fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut hat. Er bezifferte diesen Differenzschaden auf 5 bis 15 % des Kaufpreises, abzüglich eines Nutzungswertersatzes. 

Grundlage der Ansprüche ist § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1 und § 27 Abs. 1 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV). Dem Käufer eines Fahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung ist ein Vermögensnachteil entstanden, da das Fahrzeug aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung weniger wert war, als dafür gezahlt wurde.

Auto zurückgeben und vollen Kaufpreis zurückerhalten

Bevor der BGH im Juni 2023 seine Rechtsprechung verbraucherfreundlich anpasste, war es für Dieselfahrer notwendig, dem Hersteller eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung nachzuweisen, um aus § 826 Schadensersatz zu erhalten.


Auch wenn der BGH die Durchsetzung von Ansprüchen nun erleichtert hat, ist auch die Durchsetzung eines Anspruchs aus § 826 BGB nach wie vor möglich.

Stellen die Gerichte beim Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung Vorsatz und Sittenwidrigkeit fest, kann der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Das Auto wird an den Hersteller zurückgegeben. Dieser muss dem Kläger den gesamten Kaufpreis erstatten. Anrechnen lassen muss sich der Kläger einen Nutzungswertersatz ausgehend von der Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs, der sich anhand der gefahrenen Kilometer berechnet.

Wichtige Entscheidungen

Verwaltungsgericht Schleswig: VW Thermofenster ist unzulässig

Im Februar 2023 urteilte das Verwaltungsgericht Schleswig, dass das für einen VW Golf mit EA189 Motor genehmigte Software-Update aufgrund eines enthaltenen Thermofensters unzulässig sei. Diese Einschätzung bestätigte das Gericht im Januar 2024 für über 60 weitere Modelle von VW, Audi und Seat. Das KBA hätte diese Software-Updates nie freigeben dürfen. Wenn nun die oberen Instanzen diese Urteile bestätigen, bedeutet dies, dass all diese Fahrzeuge nach wie vor nicht gesetzeskonform sind und erneut zurückgerufen werden müssen. Doch mit einem erneuten Software-Update dürfte es nicht getan sein. Denn VW selbst betonte, das Thermofenster sei zum Motorschutz nötig. Wird dieses nun auf Anordnung des KBA angepasst, drohen somit Schäden am Motor und sogar Brandgefahr.

Weitere Informationen zu den Urteilen des VG Schleswig finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Thermofenster gibt es hier.

Was sagt der Europäische Gerichtshof zum Abgasskandal?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Abgasskandal von Anfang an verbraucherfreundlicher entschieden als deutsche Gerichte. Am 17.12.2020 (C-693/18) erklärte der EuGH Abschalteinrichtungen für unzulässig und betonte, dass Ausnahmeregelungen streng auszulegen sind – ein schwerer Rückschlag für die Automobilindustrie.

Am 14.07.2022 konkretisierte der EuGH seine Haltung und stufte das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung ein (C-128/20, C-134/20, C-145/20).

Schließlich folgte am 21.03.2023 (C-100/21) das wegweisende Urteil, an dem sich schließich auch der Bundesgerichtshof orientierte: Schon durch den fahrlässigen Einbau einer unzulässigen Abschalteirichtung kann ein Schadensersatzanspruch gegeben sein.