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Opel Abgasskandal – Entschädigung für manipulierte Diesel

Betroffene Autokäufer im Opel Abgasskandal haben Anspruch auf Schadensersatz - das bestätigten im Herbst 2023 mit dem OLG Dresden und dem OLG Zweibrücken nun endlich auch die ersten beiden Oberlandesgerichte, die damit der neuen Rechtsprechung des BGH folgten!

Der Opel Abgasskandal ist nach wie vor aktuell - erst in 2022 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt einen neuen umfangreichen Rückruf für 75.000 Fahrzeuge der Modelle Astra, Corsa und Insignia. Zuvor waren bereits die Modelle Zafira, Insignia und Cascada von einem Pflichtrückruf betroffen. 

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Christian Rugen
Christian Rugen

Rechtsanwalt Christian Rugen ist Partner von HAHN Rechtsanwälte. Der Hamburger hat zahlreiche Grundsatzentscheidungen zu Gunsten von geschädigten Verbrauchern und Bankkunden erkämpft.

Wann wurde der Opel Abgasskandal bekannt?

Der Opel Abgasskandal begann schon in 2016, Gestalt anzunehmen. Die ARD Sendung „Monitor“ zeigte auf, dass Opel ein Thermofenster nutzt, das sehr eng gehalten ist. Denn nur zwischen 20 und 30 Grad Celsius funktioniert die Abgasreinigung der Opel Diesel einwandfrei. Ist es kälter oder wärmer, wird sie reduziert bis hin zur kompletten Abschaltung. Dies gibt Opel auch freimütig zu, hält dieses Thermofenster aber für legal.

Die Deutsche Umwelthilfe testete unterdessen einen Opel Zafira im realen Betrieb auf der Straße und stellte dabei drei weitere Abschalteinrichtungen fest: Ab einer bestimmten Geschwindigkeit, einem bestimmten Atmosphärendruck und 2.400 Umdrehungen pro Minute wird die Abgasreinigung ebenfalls reduziert.

Zunächst blieb es im Opel Abgasskandal dennoch ruhig, doch 2018 wurde es ernst. Das Kraftfahrt-Bundesamt ordnete den ersten verpflichtenden Rückruf für Opel Diesel an. Zudem fand eine Razzia in Geschäftsräumen von Opel in Rüsselsheim und Kaiserslautern statt. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf, nachdem das KBA Strafanzeige gestellt hatte.

Opel Abgasskandal: Welche Modelle sind betroffen?

Der Opel Abgasskandal trifft inzwischen einen Großteil der Diesel-Modelle des Herstellers.

Zunächst gab es freiwillige Serviceaktionen von Opel, in deren Rahmen die Fahrzeuge ein Software-Update bekommen sollten. Dies wurde später zu einer verpflichtenden Rückrufaktion, da das Kraftfahrt-Bundesamt die Geduld verlor und die unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernt werden mussten

Später kamen erneut freiwillige Aktionen, die dann wiederum in Pflichtrückrufe umgewandelt wurden.

Die Deutsche Umwelthilfe konnte zudem bei mehreren Opel-Modellen stark erhöhte Stickoxidwerte nachweisen.

Betroffene Modelle im Opel Abgasskandal:


  • Opel Astra
  • Opel Cascada
  • Opel Corsa
  • Opel Insignia
  • Opel Meriva
  • Opel Zafira

Bei allen betroffenen Fahrzeugen handelt es sich um solche mit der Abgasnorm Euro 6.

Die Produktionsjahre sind nicht genau bekannt, es dürfte aber um den Zeitraum 2013-2020 gehen.

Welche Rückrufe gibt es im Opel Abgasskandal?

2023: Rückruf für den Opel Zafira

Die Rückrufe im Opel Dieselskandal nehmen kein Ende. Auch in 2023 werden neue Aktionen verkündet. Sie treffen zunächst den Opel Zafira, und zwar so neue Fahrzeuge, dass diese bereits über die Abgasnorm Euro 6d verfügen. Kurz darauf wurde ein weiterer Rückruf bekannt, für den Zafira und den Vivaro. Auch hier sind neue Fahrzeuge mit den Baujahren 2020 bis 2022 betroffen. Sie müssen ein Software-Update bekommen, um die Konformität der neuesten Emissionsvorschriften sicherzustellen.

Neuer verpflichtender Rückruf in 2022

Am 17.02.2022 veröffentlichte das KBA einen neuen verpflichtenden Rückruf in seiner Datenbank. Dabei handelt es sich um die folgenden Fahrzeuge, bei denen eine unzulässige Abschalteinrichtung, bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entdeckt wurde.

Modell Baujahr Motor Abgasnorm Rückruf Code von Opel
Astra 2013-2018 1.3 und 1.6 Liter Euro 6 E222115640 (22-C-013) O7A
Corsa 2013-2018 1.3 und 1.6 Liter Euro 6 E222115640 (22-C-013) O7A
Insignia 2013-2018 1.3 und 1.6 Liter Euro 6 E222115640 (22-C-013) O7A

In Deutschland sind 75.000 Fahrzeuge von dieser Aktion betroffen. Weltweit sind es gar 400.000.

Liste der betroffenen Opel Diesel wird erweitert

Kurz zuvor (im Januar 2022) hatte das KBA seine Übersicht der betroffenen Modelle im Abgasskandal aktualisiert und dabei etliche Opel Diesel hinzu gefügt.

Folgendes ist über diese bekannt:

Modell Hubraum Motorkennbuchstabe Abgasnorm Rückrufcode
Corsa 1,3 Liter B13DTC, B13DTE, B13DTR Euro 6  E172109770 (21-R-054)
Corsa (Van) 1,3 Liter B13DTC, B13DTE, B13DTR Euro 6  E172109770 (21-R-054)
Corsa (Van) 1,3 Liter B13DTC, B13DTE Euro 6  E172109770 (21-R-054)
Astra (Stufenheck) 1,6 Liter B16DTH, B16DTL Euro 6  E172109770 (21-R-054)
Astra Sports Tourer, Astra GTC, Astra Notchback 1,6 Liter B16DTH, B16DTL Euro 6  E172109770 (21-R-054)
Astra (Van) 1,6 Liter B16DTH, B16DTL Euro 6  E172109770 (21-R-054)
Astra, Astra+, Astra Sports Tourer, Astra Sports Tourer+ 1,6 Liter B16DTC, B16DTE , B16DTU, B16DTH, B16DTR Euro 6  E172109770 (21-R-054)
Meriva 1,6 Liter B16DTN, B16DTL, B16DTE, B16DTH, B16DTC Euro 6  Unbekannt
Meriva (Van) 1,6 Liter B16DTH Euro 6  Unbekannt
Insignia 1,6 Liter B16DTH, B16DTJ Euro 6  E172109770 (21-R-054)

All diese Einträge sind in der Rückruf-Datenbank des KBA noch nicht vorhanden. Die Software-Updates sind laut der Übersicht aber schon freigegeben, so dass betroffene Autofahrer damit rechnen müssen, ein entsprechendes Schreiben zu bekommen.

Um wie viele Fahrzeuge es sich genau handelt, ist ebenfalls noch nicht bekannt.

Anhand verschiedener Foreneinträge lassen sich jedoch einige weitere Informationen recherchieren. So werden seit mindestens November 2021 Schreiben verschickt, in denen Opelkunden auf die Aktion 21-R-173 hingewiesen werden – eine Rückrufaktion, bei der ein Software-Update aufgespielt werden soll. Sie betrifft mindestens den Opel Astra. Das Problem laut Schreiben ist, dass die Überwachung des Katalysators nicht der Spezifikation entspricht. Betroffene Fahrzeuge haben unter anderem das Baujahr 2020. Es könnte sich also um die oben genannten Aktion E172109770 für den Opel Astra handeln.

Im Sommer 2021 liefen bereits freiwillige Rückrufmaßnahmen für den Opel Corsa (Code: 21-R-054) und den Opel Astra. Dabei handelt es sich um die Rückrufe, die nun verpflichtend geworden sind (siehe Tabelle).

Erste großer Rückruf im Opel Abgasskandal

Im Oktober 2018 stellte das Kraftfahrt-Bundesamt seinen ersten Rückrufbescheid im Opel Abgasskandal aus. Dieser bezog sich auf die folgenden Modelle:

Modell Hubraum Motorkennbuchstabe Abgasnorm Baujahr Rückrufcode
Cascada 2.0 Liter B20DTH Euro 6 2013-2016 E152025000 (17-R-021)
Insignia 2.0 Liter B20DTH Euro 6 2013-2016 E152025000 (17-R-021)
Zafira 1.6 Liter B16DTH Euro 6 2013-2016 E152025000 (17-R-021)
Zafira 2.0 Liter B20DTH Euro 6 2013-2016 E152025000 (17-R-021)

In der Rückrufdatenbank des KBA findet sich dieser Rückruf jedoch erst am 23.01.2020.

In Deutschland sind 8.428 Fahrzeuge betroffen, weltweit sind es 95.781.

Zum Hintergrund dieses Rückrufs:

Zunächst waren die Fahrzeuge im Zuge einer freiwilligen Kundendienstmaßnahme in die Werkstätten geholt worden. Das KBA hatte zwar eine unzulässige Abschalteinrichtung ausgemacht (im Datenbankeitrag heißt es „Unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem“), wollte Opel aber die Möglichkeit geben, ohne zu viel negative Publicity den Rückruf durchzuführen. Doch schließlich verlor das KBA die Geduld und ordnete den Rückruf verpflichtend an. Opel gab zu diesem Zeitpunkt an, dass von den insgesamt 32.000 in Deutschland betroffenen Fahrzeugen etwa 24.000 das Update bereits im Wege der freiwilligen Maßnahme erhalten hatten. Deshalb ist in der KBA Datenbank nur noch von 8.000 betroffenen Fahrzeugen die Rede, die das Update nun verpflichtend bekommen müssen.

Doch Opel ließ nicht locker und wehrte sich gegen den Pflichtrückruf. Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein lehnte einen Eilantrag von Opel ab. Und auch in der nächsten Instanz verlor Opel: Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein lehnte den Antrag ebenfalls ab und bestätigte die Rechtmäßigkeit des Rückrufs im November 2019. So musste Opel diesen ersten Pflichtrückruf im Opel Dieselskandal schlussendlich durchführen

Wie wurden die Opel Diesel manipuliert?

Hinsichtlich der ersten Rückrufaktion für die Modelle Cascada, Insignia und Zafira sprach das Kraftfahrt-Bundesamt von „unzulässigen Abschalteinrichtung“, die festgestellt wurden. Es handelt sich also gleich um mehrere. Aufgrund dieser Funktionen könne es im Betrieb der Fahrzeuge zu erhöhten Stickoxidemissionen kommen, so das KBA.

Hintergrund bei den unzulässigen Abschalteinrichtungen ist, dass die Fahrzeuge anhand verschiedener Parameter erkennen, wenn sie sich auf dem Prüfstand befinden und die Abgasreinigung dann optimieren, bzw. sie außerhalb des Prüfstands reduzieren.

Opel selbst gab zu, dass die Abgasreinigung bei bestimmten Außentemperaturen (die darauf hindeuten, dass sich das Fahrzeuge gerade nicht auf dem Prüfstand befindet) die Abgasreinigung um bis zu 60% reduziert wird.

Bei Opel Dieseln, die AdBlue verwenden konnte zudem gezeigt werden, dass die Tanks nicht groß genug sind um ausreichend AdBlue für eine optimale Abgasreinigung in den Abgasstrom einzuspritzen.

KBA erläutert unzulässige Abschalteinrichtung bei Opel

Das Kraftfahrt-Bundesamt erklärte mit Schreiben vom April 2022 etwas ausführlicher, inwiefern Opel seine Motoren manipuliert hat. Die betroffenen Opel Diesel verfügen demnach über unterschiedliche Betriebsstrategien des Emissionsminderungssystems. Die Wirksamkeit des Abgasnachbehandlungssystems werde ohne hinreichende Begründung reduziert. Diese Reduzierung erfolgt anhand verschiedener Parameter. Auffällig ist dabei, dass unter Bedingungen, die auf dem Prüfstand herrschen, die Strategie mit der höchsten Abgasrückführungsrate genutzt wird. Unter vielen anderen Bedingungen, die jedoch auf den normalen Gebrauch des Fahrzeugs zutreffen, wird dagegen in einen weniger wirksamen Modus geschaltet. Auch die Abgasnachbehandlung durch den SCR-Katalysator funktioniert mit verschiedenen Modi, die den gleichen Parametern unterliegen. Für unzulässig hält das KBA die Schaltungen, die verwendet werden, wenn die Umgebungstemperatur außerhalb eines Bereichs von 17 bis 33 Grad Celsius liegt, der Umgebungsdruck unterhalb von 91,5 kPa liegt oder bestimmte Drehzahlen erreicht werden.

OLG erläutert unzulässige Abschalteinrichtungen bei Opel

Das OLG Zweibrücken hat in seiner Verurteilung zu Schadensersatz im September 2023 deutlich gemacht, dass das Thermofenster ursächlich ist.

Vorliegend ist zu Lasten der Beklagten von der Implementierung eines unzulässigen Thermofensters hinsichtlich der Abgasrückführung (AGR) einerseits und des Abgasnachbehandlungssystems mithilfe des SCR-Katalysators zur Reduktion von Stickoxiden andererseits bzw. einem entsprechenden Zusammenspiel des AGR-Systems sowie der Abgasnachbehandlung über eine temperaturabhängige Steuerung auszugehen.

Welche Motoren sind im Opel Dieselskandal betroffen?

Im Gegensatz zum Abgasskandal bei VW oder Mercedes stehen die betroffenen Motoren im Opel Abgasskandal nicht im Vordergrund. Hier geht es vielmehr um die betroffenen Modelle. Doch auch bei Opel sind die betroffenen Motoren inzwischen bekannt und können genannt werden.

So sind durch vom KBA angeordnete Rückrufe die folgenden Motoren im Opel Abgasskandal betroffen:

  • B13DTC (1.3 Liter)
  • B13DTE (1.3 Liter)
  • B13DTR (1.3 Liter)
  • B16DTC (1.6 Liter)
  • B16DTE (1.6 Liter)
  • B16DTH (1.6 Liter)
  • B16DTJ (1.6 Liter)
  • B16DTL (1.6 Liter)
  • B16DTN (1.6 Liter)
  • B16DTR (1.6 Liter)
  • B16DTU (1.6 Liter)
  • B20DTH (2.0 Liter)

Entschädigung für Betroffene im Opel Abgasskandal

Betroffene im Opel Abgasskandal haben ebenso einen Anspruch auf Schadensersatz, wie Käufer von betroffenen Fahrzeugen im Audi, Porsche, VW oder Mercedes Dieselskandal.

Erfolgreiche Schadensersatzklagen beruhten ursprünglich auf § 826 BGB. Dem Hersteller wird dabei die vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung des Klägers vorgeworfen. Er muss diesem deshalb Schadensersatz leisten. Denn die Richter gehen davon aus, dass die Kläger die manipulierten Fahrzeuge nicht erworben hätten, wenn sie von der unzulässigen Abschalteinrichtung und damit auch einer drohenden Stilllegung gewusst hätten. Durch die Unterzeichnung des Kaufvertrags sind sie somit eine ungewollte Verpflichtung eingegangen.

Ein solches Urteil resultiert regelmäßig in der Rückabwicklung des Kaufvertrags. Dabei wird der manipulierte Diesel an den Hersteller zurückgegeben. Dieser muss den Kaufpreis erstatten. Lediglich eine Nutzungsentschädigung, die anhand der gefahrenen Kilometer berechnet wird, muss sich der erfolgreiche Kläger anrechnen lassen. Im Allgemeinen ergibt sich dadurch ein großer wirtschaftlicher Vorteil gegenüber dem Verkauf des Fahrzeugs, denn die abzuziehende Nutzungsentschädigung liegt regelmäßig weit unter dem tatsächlich erlittenen Wertverlust.

Zusätzlich hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass sich in derartigen Verfahren erfolgreiche Kläger auch für den sogenannten kleinen Schadensersatz entscheiden können. Dabei behalten sie ihren Wagen und bekommen vom Hersteller eine angemessene Entschädigungszahlung – ohne, dass eine Nutzungsentschädigung angerechnet wird. Somit kann eine attraktive Kaufpreisminderung erreicht werden.

BGH erleichtert Durchsetzung von Ansprüchen

Mit Urteilen aus dem Juni 2023 machte es der BGH für betroffene Opelkunden einfacher, ihren Anspruch auf Schadensersatz durchzusetzen. Denn der Nachweis einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung ist nun nicht mehr nötig. Schon durch den fahrlässigen Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung kann demnach ein Schadensersatzanspruch gegeben sein, den der BGH auf 5% bis 15% des Kaufpreises beziffert.

Im September 2023 zeigen die BGH Urteile erste Wirkung. Mit dem OLG Dresden verurteilt erstmals ein Oberlandesgericht Opel zu Schadensersatz im Dieselskandal. Betroffen war ein 2013 gekaufter Zafira Tourer. Der Kläger verkaufte das Fahrzeug in der Zwischenzeit wieder, reichte aber dennoch eine Schadensersatzklage ein - und bekam Recht! Das OLG Dresden folgte dabei dem BGH Urteil und sprach dem Kläger einen Differenzschaden in Höhe von etwa 5% des Kaufpreises zu - 1.165,00 Euro. Grund war ein im Auto verbautes Thermofenster.

HAHN Rechtsanwälte konnte kurz darauf, im September 2023, das zweite OLG Urteil gegen Opel erreichen. Das OLG Zweibrücken verurteilte Opel zu Schadensersatz. Auch hier war das Thermofenster ursächlich. Der Kläger hatte seinen Opel Zafira bereits verkauft, bekam aber einen Schadensersatz in Höhe von 5% des Kaufpreises zugesprochen, insgesamt rund 1.000,00 Euro. 

Opel Abgasskandal aktuell

Herbst 2023:

Mit dem OLG Dresden spricht erstmals ein Oberlandesgericht Schadensersatz im Opel Dieselskandal zu. Es orientiert sich dabei an den BGH Urteilen aus dem Juni 2023 und spricht dem Kläger - der den Opel Zafira in der Zwischenzeit bereits verkauft hatte - rund 5% des Kaufpreises als Differenzschaden zu. Ebenfalls 5% des Kaufpreises sprach kurz darauf das OLG Zweibrücken einem Kläger zu. Der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Kläger hatte seinen Opel Zafira bereits verkauft. 

Dezember 2022:
Das Landgericht Ravensburg verurteilt Opel im Diesel Abgasskandal zu Schadensersatz. Betroffen ist ein Opel Insignia, den der Kläger 2015 erworben hatte. Das Gericht verglich den Fall mit den Diesel Fahrzeugen von VW mit dem Motor EA189. Neben dem Thermofenster habe der Opel Diesel noch drei weitere unzulässige Abschalteinrichtungen enthalten, so das Gericht. Opel habe nicht nur sittenwidrig, sondern auch besonders verwerflich gehandelt. 

Februar 2022:
Am 17.02.2022 veröffentlicht das KBA in seiner Datenbank einen weiteren verpflichtenden Rückruf. Betroffen sind die Modelle Astra, Corsa und Insignia. Es handelt sich um Diesel mit 1,3 und 1,6 Liter Motoren mit der Abgasnorm Euro 6. Die betroffenen Fahrzeuge wurden zwischen 2013 und 2018 produziert. In Deutschland allein handelt es sich um 75.000 Fahrzeuge, weltweit sind gar 400.000 Opel Diesel von diesem überwachten Rückruf betroffen. Der Code für diesen Rückruf lautet E222115640 (22-C-013) O7A.

Januar 2022:
Im Januar 2021 aktualisierte das Kraftfahrt-Bundesamt seine Übersicht der im Abgasskandal betroffenen Modelle und fügte einige Opel Modelle hinzu. In der Rückruf-Datenbank des KBA finden sich diese noch nicht, so dass wenige Informationen bekannt sind. Doch handelt es sich um die Modelle Astra, Corsa, Meriva und Insignia, jeweils mit der Abgasnorm Euro 6. Der dazugehörige Rückrufcode lautet E172109770. Wie viele Fahrzeuge genau betroffen sind, ist noch nicht bekannt, doch werden erste Anschreiben an betroffene Opelhalter verschickt.

Oktober 2021:
Wie erst im Oktober 2021 bekannt wird, hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt ein hohes Bußgeld gegenüber der Opel AG verhängt. Ermittelt hatte sie wegen des Verdachts des Betrugs und der Abgasmanipulation. Ursächlich für das Bußgeld war die Verletzung von Dokumentationspflichten. Gegen Zahlung des Bußgeldes in Höhe von 64,8 Millionen Euro wurde das Verfahren nun eingestellt. Auch gegen vier Manager von Opel wurde ein Bußgeld verhängt.

September 2021:
Nachdem der Europäische Gerichtshof bereits im Dezember 2020 geurteilt hatte, dass Abschalteirichtungen per se unzulässig sind, geht er jetzt noch einen Schritt weiter. Der Generalanwalt des EuGH bezeichnete das Thermofenster in seinem Schlussplädoyer als unzulässig. Es ging zwar um Fälle von VW und Porsche, doch wird das Thermofenster auch von anderen Herstellern, wie auch Opel, eingesetzt. Mit einem Urteil ist in Kürze zu rechnen. Die Richter folgen dabei in der Regel der Argumentation der Generalanwälte.