OLG Köln, Urteil vom 26.08.2025 - I-4 U 9/25 - Pfando

Mit dem Urteil bestätigte das OLG Köln, dass die Klägerin ihr Eigentum an ihrem Porsche Macan nicht verloren hatte. 

Wie schon das Landgericht Köln in erster Instanz verurteilte auch das Oberlandesgericht Pfando zur Herausgabe der Fahrzeugpapiere. 

Zudem urteilte das Gericht, dass die Klägerin den ihr bereits ausgezahlten Teilkaufpreis in Höhe von 5.000,00 Euro nicht an Pfando zurückzahlen muss.