Kammergericht Berlin, Urteil vom 16.04.2026 - 20 U 132/25 - Pfando
Ausgerechnet das Kammergericht Berlin am Sitz von Pfando bewertete einen Pfando-Vertrag als sittenwidrig. Auch die nach dem BGH-Urteil neu aufgenommene Verwertungsklausel beseitigt laut Gericht das grobe Missverhältnis nicht. Kauf- und Mietvertrag seinen als einheitliches Gesamtgeschäft zu betrachten.
Auch neue Pfando-Verträge sind somit angreifbar.
Im vorliegenden Fall bestätigte das KG Berlin das Urteil des LG Berlin aus der ersten Instanz, wonach der Vertrag sittenwidrig sei.