Landgericht Köln, Urteil vom 19.12.2024 - 3 O 322/24 - Pfando
Mit Urteil vom 19.12.2024 untersagte das Landgericht Köln in einem einstweiligen Verfügungsverfahren Pfando, den Porsche Macan einer Mandantin von HAHN Rechtsanwälte bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache in Besitz zu nehmen.
Hintergrund dieses Pfando Urteils:
Unsere Mandantin hatte mit Pfando einen "sale and rent back"-Vertrag abgeschlossen. Laut Kaufvertrag erhielt sie von Pfando für ihren Porsche Macan 10.000,00 Euro und sollte in der Folge eine monatliche Miete in Höhe von 1.050 Euro aufbringen, um ihr Fahrzeug weiter nutzen zu können. Unmittelbar nach dem Vertragsschluss teilte sie Pfando mit, dass sie nicht am Vertrag festhalten wolle, da ihr nicht klar gewesen sei, dass sie ihr Fahrzeug verkaufe. Mietzahlungen leistete sie deshalb nicht. Pfando kündigte daraufhin das Mietverhältnis. Mitarbeiter von Pfando versuchten anschließend, den Porsche Macan in Besitz zu nehmen, was aufgrund der hinzugerufenen Polizei scheiterte. Die Porsche Fahrerin reichte Klage gegen Pfando ein.
Das Landgericht Köln urteilte nun, dass es sich beim Kaufvertrag um ein wucherähnliches Geschäft handele. Der Kaufvertrag sei sittenwidrig und damit nichtig. Das Gericht zeigte sich überzeugt davon, dass der von Pfando gezahlte Kaufpreis in Höhe von 10.000 Euro weit unter dem tatsächlichen Fahrzeugwert lag, den das Gericht auf mindestens 20.000 Euro schätzt. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache untersagte es das Gericht Pfando, den Porsche Macan in Besitz zu nehmen, so dass unsere Mandantin ihr Fahrzeug weiter nutzen kann.