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Diesel Rückrufe bei
Mercedes, VW, Audi, BMW und weiteren Herstellern

Von den Diesel Rückrufen im Abgasskandal sind Millionen Fahrzeuge betroffen. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in ihnen unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt, die mittels Software-Update entfernt werden müssen.

Abgasskandal-Rückrufe auch 2025

Rückrufe im Diesel-Abgasskandal

Nachdem die Hersteller, allen voran Volkswagen, im Abgasskandal weltweit rund 15 bis 20 Millionen Fahrzeuge zurückrufen mussten, hat der Europäische Gerichtshof entgegen der deutschen Gerichte entschieden, dass auch das Thermofenster, der Bereich, in dem die Abgasnachbehandlung von betroffenen Fahrzeugen ordnungsgemäß funktioniert, unzulässig ausgestaltet ist. Das bedeutet, dass Fahrzeuge die bereits von einem Rückruf betroffen waren mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut zurückgerufen werden müssen.

Rückrufmaßnahmen mit freiwilliger Teilnahme

Nahezu alle Hersteller bieten in den letzten Jahren immer wieder freiwillige Serviceaktionen an. Auch bei diesen erhalten die Fahrzeuge ein Software-Update. Allerdings überwacht das KBA die Aktionen nicht, so dass die Schreiben ignoriert werden können. Die Hersteller wollen damit zukünftigen verpflichtenden Rückrufen zuvorkommen und deshalb bereits im Vorfeld möglichst viele Fahrzeuge mit dem Software-Update ausstatten. Regelmäßig kommt es jedoch vor, dass zunächst freiwillige Aktionen dann doch zu Pflicht-Rückrufen werden.

Verpflichtende Rückrufe

Ordnet das Kraftfahrt-Bundesamt einen Rückruf für bestimmte Modelle an, werden die Käufer angeschrieben und darüber informiert, dass sie ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen müssen. Wird dieses Schreiben ignoriert, bekommen sie noch mehrere Nachfolgeschreiben, doch in letzter Konsequenz kann es tatsächlich zur Stilllegung des Fahrzeugs kommen! Verpflichtende Rückrufaktionen sollten deshalb nicht auf die leichte Schulter genommen werden!

Neue Thermofenster Rückrufe

Aufgrund der Thermofenster-Urteile des EuGH und des Verwaltungsgerichts Schleswig ist zu erwarten, dass der überwiegende Anteil der Hersteller, die in ihren Fahrzeugen das Thermofenster verbaut haben, von erneuten Rückrufaktionen betroffen sein werden. Betroffene Fahrzeughalter sollten daher aufmerksam auf Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamts achten und in Erwägung ziehen, rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche Schadensersatzansprüche zu prüfen.

VW Caddy werden ERNEUT zurückgerufen

Laut dem Kraftfahrt-Bundesamt werden VW Caddy aus den Baujahren 2010 bis 2020 wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen erneut zurückgerufen. Betroffen sind sowohl die Motoren EA 189 als auch EA 288.

Übersicht über Rückrufaktionen einzelner Hersteller

Rückrufe im VW Abgasskandal

VW muss aktuell über 300.000 Diesel zurückrufen - Hintergrund ist ein unzulässiges Thermofenster. Betroffen unter den Rückruf-Codes 23M3, 23M4, 23M5, 23M7 und 23N3 sind der T5, der Crafter, der Polo, der Amarok und der Touareg.

Welche VW Modelle wurden zurückgerufen?
Rückrufe im Audi Abgasskandal

Aktuell muss Audi unter den Rückruf-Codes 23LZ und 23DW über 100.000 Fahrzeuge zurückrufen. Von den Rückrufen aufgrund eines unzulässigen Thermofensters sind die Modelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 betroffen.

Welche Audi Diesel sind betroffen?
Rückrufe im Mercedes Abgasskandal

Mercedes muss laut Daimler selbst eine unter sechsstellige Zahl an Diesel-Fahrzeugen zurückrufen - also mindestens 100.000 Fahrzeuge. Hintergrund ist ein unzulässiges Thermofenster. Rückruf-Codes oder Modelle sind noch nicht bekannt.

Welche Mercedes Modelle wurden zurückgerufen?
Rückrufe im BMW Abgasskandal

BMW ruft aktuell 45.000 Fahrzeuge des Modells X3 zurück. Dabei geht es um zwei unzulässige Abschalteinrichtungen, unter anderem das Thermofenster. Die Rückrufe laufen unter den Codes 0011610700 und 0011600700. 

Welche BMW Modelle wurden zurückgerufen?

Thermofenster-Urteile: Neue Rückrufe drohen!

EuGH und VG Schleswig: Thermofenster ist unzulässig

Mit Urteilen vom 14.07.2022 stellte der Europäische Gerichtshof klar, dass es sich beim sogenannten Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt (Aktenzeichen C-128/20, C-134/20 und C-145/20). Und am 21.03.2023 folgte mit dem Urteil in dem Verfahren C-100/21 die klare Aussage, dass schon durch den fahrlässigen Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung ein Schadensersatzanspruch gegeben sein kann. Hieran orientierte sich schließlich im Juni 2023 der Bundesgerichtshof, als dieser ebenfalls urteilte, dass Fahrlässigkeit bereits ausreicht, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen.

Urteil des VG Schleswig zum Thermofenster

Am 20.02.2023 gab das Verwaltungsgericht Schleswig einer Klage der Deutschen Umwelthilfe statt und urteilte, dass das Software-Update, das VW für den VW Golf mit EA189 Motor entwickelt hatte, vom KBA nicht hätte freigegeben werden dürfen, da es mit dem Thermofenster erneut eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält (3 A 113/18). Mit Urteil vom 17.01.2024 (3 A 332/20) bestätigte das VG Schleswig diese Entscheidung für über 20 weitere Modelle von VW, Seat und Audi. Weitere Klagen, auch zu den Software-Updates anderer Hersteller, sind anhängig.

Was ist das Thermofenster?

Mit dem Thermofenster wird bei Diesel-Fahrzeugen der Temperaturbereich beschrieben, in dem die Abgasreinigung korrekt funktioniert. Viele Hersteller programmieren das Thermofenster so, dass bereits bei normalen Temperaturen wie 15 Grad die Abgasreinigung reduziert und schließlich sogar ganz abgeschaltet wird. Das heißt, die Fahrzeuge stoßen im realen Betrieb auf der Straße viel mehr Stickoxid aus, als auf dem Prüfstand (dort finden die Messungen bei Temperaturen um 23 Grad statt, die Abgasreinigung funktioniert also einwandfrei). 

Das VG Schleswig geht in seinen Thermofenster-Urteilen davon aus, dass die Abgasreinigung in einem Temperaturbereich zwischen -15 und 40 Grad funktionieren muss und stufte die von VW gewählte Ausgestaltung des Thermofensters (Reduzierung der Abgasreinigung bei unter 10 Grad) deshalb als unzulässig ein. 

Das Software-Update und die Folgen

Software-Update: Brandgefahr und Motorschäden drohen

Für nahezu alle im Abgasskandal angeordneten Rückrufe (und auch die freiwilligen Servicemaßnahmen) gilt, dass die Fahrzeuge in der Werkstatt ein Software-Update erhalten müssen. Bei einzelnen Rückrufen werden zudem Hardware-Komponenten getauscht.

Doch das Software-Update ist es, das Probleme macht. Denn gerade hinsichtlich des Thermofensters ist die klassische Verteidigung der Hersteller, dass es in seiner aktuellen Ausgestaltung notwendig ist, um Motorschäden oder sogar eine Brandgefahr zu vermeiden.

Nun muss das Thermofenster aber bei hunderttausenden Fahrzeugen, unter anderem von VW, Audi, BMW und Mercedes angepasst werden, damit die Fahrzeuge weniger Stickoxid ausstoßen, damit wieder gesetzeskonform werden und die Zulassung nicht verlieren.

Wie dabei zukünftige Motorschäden oder eine Brandgefahr vermieden werden soll, sagen die Hersteller aber nicht.

Pflicht-Rückruf: Wie sollen Autofahrer sich verhalten?

Für hunderttausende Autofahrer stellt sich daher jetzt die Frage:

Soll ich dem Rückruf folgen, das Software-Update aufspielen lassen und muss somit akzeptieren, dass es bei meinem Fahrzeug zu einem Motorschaden kommen kann oder ich gar mich und andere in Gefahr bringe, weil die Brandgefahr steigt?

Oder soll ich den Rückruf ignorieren und muss damit leben, dass mir über kurz oder lang die Zulassung für mein Fahrzeug entzogen wird und ich mein Auto deshalb nicht mehr lange weiterfahren kann?

Ist Ihr Fahrzeug im Abgasskandal von einem Rückruf betroffen, lassen Sie sich deshalb zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten beraten. Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass Käufer einen Schadensersatzanspruch haben können, wenn der Hersteller in ihrem Fahrzeug fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung wie etwa das Thermofenster eingebaut hat.

Weitere mögliche Folgen des Software-Updates

Das Software-Update, speziell wenn es aufgespielt wird, um die Ausgestaltung des Thermofensters anzupassen, führt zu einer Erhöhung der Abgasrückführungsrate. Wie die Hersteller selbst sagen, kann dies zu Motorschäden und einer erhöhten Brandgefahr führen. Eine Erhöhung der Abgasrückführungsrate kann jedoch noch viele weitere negative Folgen haben.

Durch die verstärkte Rückführung von Abgasen steigt die Rußbildung, was zu Verkokungen im AGR-Ventil und AGR-Kühler führt. Dies kann Leistungsverlust, Ruckeln und erhöhten Kraftstoffverbrauch verursachen. Zudem lagern sich Rußpartikel im Ansaugtrakt und an den Einlassventilen ab, wodurch die Luftzufuhr beeinträchtigt und die Motorleistung reduziert wird.

Auch der Dieselpartikelfilter (DPF) leidet unter der verstärkten AGR, da mehr Ruß produziert wird und häufigere Regenerationen nötig sind. Ein verstopfter DPF kann zu teuren Reparaturen führen. Der Turbolader ist ebenfalls betroffen: Rußablagerungen können zu einer verringerten Leistung oder Schäden führen.

Durch die veränderte Motorsteuerung nach dem Update berichten viele Fahrer von verschlechtertem Ansprechverhalten und höherem Spritverbrauch, da der Motor häufiger in ineffizienteren Betriebsmodi arbeitet. Dies erhöht paradoxerweise oft die CO₂-Emissionen. Zudem steigt die thermische Belastung des Motors, was langfristig den Verschleiß fördert und im schlimmsten Fall zu Motorschäden führen kann.

Mögliche negative Folgen des Diesel-Software-Updates