OlG Münchhen 32 u 1815/25 e

In dem Verfahren ging es um ein sogenanntes „Sale-and-Rent-Back“-Modell für ein Auto: Die Klägerin verkaufte ihr Fahrzeug für 3.000 € an die Beklagte und mietete es anschließend zurück. 

Das Oberlandesgericht München entschied überwiegend zugunsten der Klägerin: Der gesamte Vertrag ist sittenwidrig und damit unwirksam (§ 138 BGB). Die Klägerin hat ihr Eigentum am Fahrzeug nicht verloren. Die Beklagte muss: Fahrzeugpapiere und Zweitschlüssel herausgeben 850 € zurückzahlen Die Klägerin erhält zudem Anwaltskosten erstattet. Die Klägerin muss den ursprünglich erhaltenen Kaufpreis (3.000 €) grundsätzlich zurückzahlen.