Wie ist der Stand um Fahrverbote in Gelsenkirchen?
Ein Diesel Fahrverbot in Gelsenkirchen konnte aufgrund eines Vergleichs verhindert werden. Die DUH einigte sich mit Nordrhein-Westfalen und Gelsenkirchen auf umfangreiche Maßnahmen, die ein Fahrverbot für Diesel und Benziner unnötig machen sollen.
Gelsenkirchen von Diesel Fahrverbot bedroht
Am 15.11.2018 verurteilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Nordrhein-Westfalen dazu, den Luftreinhalteplan für das nördliche Ruhrgebiet, zu dem auch Gelsenkirchen gehört, umzuschreiben. Und zwar so, dass auch Diesel Fahrverbote in den Plan mit aufgenommen werden. Zum 01.07.2019 sollte Gelsenkirchen auf der Kurt-Schumacher-Straße ein Fahrverbot einführen und zwar für Diesel bis inklusive der Abgasnorm Euro 5 und für Benziner bis inklusive der Abgasnorm Euro 2.
Hiergegen ging das Land in Berufung. Letztendlich musste also das Oberverwaltungsgericht Münster entscheiden. Dieses konnte in einem Vergleich zwischen der Deutschen Umwelthilfe auf der einen und Stadt und Land auf der anderen Seite vermitteln. Ein Urteil wurde daher nicht gesprochen.
Der Vergleich für Gelsenkirchen
Beim Vergleich konnten sich die beteiligten Parteien über Maßnahmen einigen, mit denen der Grenzwert für Stickstoffdioxid möglichst schnell erreicht werden soll. Fahrverbote für Diesel und Benziner gehören dabei nicht zu diesen Maßnahmen. Gelsenkirchen kommt also zunächst um die Einführung von Fahrverboten herum. Allerdings müssen die Werte an den Messstellen Kurt-Schumacher-Straße, Grothusstraße und Gelsenkirchen-Bismarck regelmäßig überprüft werden.
Wenn die Mittelwerte für 2020 an einzelnen Messstellen überschritten werden, tritt ein zweites Maßnahmenpaket für diese Bereiche in Kraft. Auch dieses enthält jedoch noch keine Fahrverbote. Sollten die Werte auch bis zum Sommer 2021 nicht eingehalten werden können, wollen sich die Beteiligten erneut zusammensetzen, um eine Lösung zu suchen.
Die Maßnahmenpakete mit denen das Fahrverbot in Gelsenkirchen verhindert werden soll
2019 wurde eine Ergänzung des Luftreinhalteplans von 2011 (nördliches Ruhrgebiet) für das Stadtgebiet Gelsenkirchen herausgegeben. Die darin enthaltenen Maßnahmen entsprechen in einer aktualisierten Version dem Maßnahmenpaket 1. Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem:
- Ein Fahrverbot für LKW über 3,5 Tonnen auf Teilstrecken der Kurt-Schumacher-Straße
- Die Anschaffung von Elektrobussen
- Optimierung des Parkraummanagements
- Radverkehrsförderung
- Spezielle Ticket-Angebote für den ÖPNV
Das Maßnahmenpaket 2, das erst zum Tragen kommt, wenn der Mittelwert für 2020 überschritten wird, gibt vor, dass der Schadstoffausstoß auf der Kurt-Schumacher-Straße weiter reduziert werden soll. Hierfür sollen ein Tempolimit, eine Pförtnerung oder eine Ampel sorgen.
Möglichkeiten für Verbraucher im Skandal um Fahrverbote
Auch, wenn in Gelsenkirchen nun zumindest erst einmal keine Fahrverbote eingeführt werden, ärgern sich die Dieselfahrer doch über den Abgasskandal und die zumindest drohenden Fahrverbote. Doch Verbraucher stehen nicht rechtlos da. HAHN Rechtsanwälte hilft Ihnen, sich zu wehren. Zunächst einmal haben Käufer, deren Diesel über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt, einen Anspruch auf Schadensersatz. Nach einem erfolgreichen Urteil können sie das Fahrzeug an den Hersteller zurückgeben und erhalten den Kaufpreis erstattet.
Ähnlich ist das Ergebnis bei einem erfolgreichen Widerruf. Hier geben Sie das Fahrzeug an die Bank zurück und erhalten Anzahlung und Raten erstattet. Möglich ist der Widerruf, wenn Sie das Fahrzeug finanziert haben, die Finanzierung direkt vom Verkäufer vermittelt wurde und der Kreditvertrag Fehler enthält.
Wir prüfen dies gerne für Sie, ebenso wie die Betroffenheit Ihres Diesels im Abgasskandal – und zwar kostenfrei! So erfahren Sie in kürzester Zeit, wie Sie den Abgasskandal und die drohenden Fahrverbote in Gelsenkirchen für sich nutzen können.
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