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Diesel Fahrverbot in Essen – ab wann, wo und für wen?

Die Nachteile für Verbraucher im Dieselskandal

Ende 2019 war klar – zunächst kommt Essen um Fahrverbote für Diesel und Benziner herum. Doch wenn die Grenzwerte für Stickstoffdioxid auch 2020 nicht eingehalten werden können, wird die Stadt vermutlich Fahrverbote einführen müssen. 


Gibt es in Essen ein Fahrverbot für Diesel und Benziner?

Aktuell gibt es in Essen kein Fahrverbot für Diesel und Benziner. Die Stickoxidwerte werden jedoch weiterhin beobachtet und wenn diese bis Mitte 2021 nicht unter den Grenzwert fallen, wird die Stadt um die Einführung von Diesel Fahrverboten wohl nicht herumkommen.

Warum könnte es ein Fahrverbot in Essen geben?

Die Messwerte für Stickstoffdioxid übertreffen an zahlreichen Stellen in Essen die gesetzlichen Grenzwerte. Diese liegen bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Festgelegt wurde dieser Wert von der Europäischen Union, die sich dabei auf Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation stützte. Der Wert gilt in deutschen Städten bereits seit 2010. Vor dem Dieselskandal schien sich jedoch kaum jemand dafür zu interessieren, ob die Städte diese Werte einhalten konnten. Der Dieselskandal brachte das Thema schlechte Luft dann in den Vordergrund und die parallel dazu laufenden Klagen der Deutschen Umwelthilfe sorgen für ein gesteigertes Interesse der Bevölkerung. Auch Nordrhein-Westfalen wurde von der DUH verklagt, da die Werte in Essen mit bis zu 48 Mikrogramm pro Kubikmeter in 2018 zu hoch seien. Besonders schlecht sind die Werte dabei an den Messstellen Alfredstraße und Frohnhausen.

Welche Maßnahmen ergreift Essen, um ein Fahrverbot zu vermeiden?

Essen arbeitet bereits seit Jahren daran, die Luftqualität für seine Bürger zu verbessern. Genau wie in anderen Städten auch liegt das Hauptaugenmerk bei den Maßnahmen auf den Bereichen ÖPNV, Radverkehr und Parkraummanagement. So wurde zum Beispiel eine Umweltzone eingeführt.

Fahrverbot für Diesel und Benziner in Essen – die rechtliche Situation

Der aktuelle Stand ist, dass Essen zunächst um die Einführung eines Fahrverbotes herumkommt. Dem ging allerdings ein juristisches Tauziehen voraus. Nachdem die Deutsche Umwelthilfe das Land Nordrhein-Westfalen verklagt hatte, urteilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 15.11.2018, dass der Luftreinhalteplan für die Stadt Essen überarbeitet werden müsse. Und zwar so, dass zum 01. Juli 2019 ein Fahrverbot für Diesel bis zur Abgasnorm Euro 4 und für Benziner bis zur Abgasnorm Euro 2 eingeführt werden müssen. Dieses Fahrverbot hätte großflächig für 18 Stadtteile von Essen sowie ein Teilstück der Autobahn A40 gegolten. Bereits ab September 2019 wäre es auch auf Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 ausgeweitet worden. Die Einführung dieses Fahrverbots in Essen konnte zunächst verschoben werden, da das Land in Berufung ging.

Am 05. Dezember 2019 schließlich konnte ein Vergleich zwischen der Stadt Essen, dem Land Nordrhein-Westfalen und der Deutschen Umwelthilfe verkündet werden, der vom Oberverwaltungsgericht Münster vermittelt worden war. Demnach wird der Luftreinhalteplan für Essen überarbeitet und am 01. April 2020 in Kraft treten. Er beinhaltet zunächst keine Fahrverbote, weder für Diesel noch für Benziner. Stattdessen einigte man sich auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket.

Das Maßnahmenpaket aus dem Vergleich

Die Tickets für den Öffentlichen Personennahverkehr sollen günstiger und das Angebot attraktiver werden. Das soll bis Ende 2020 durch eine höhere Taktung, eine Stärkung der Hauptachsen und eine Vermeidung von Erschließungslücken passieren. Ebenfalls für 2020 ist der Bau von mehreren Fahrradstraßen geplant. Hinzu kommt der Ausbau von Radstationen und Abstellanlagen. Auch bezüglich des Radverkehrs sollen Lücken geschlossen werden. Um die Nutzung des Autos für Essener unattraktiv zu machen, wird Parken in der Innenstadt teurer. Neue Park & Ride Anlagen sollen zudem die Nutzung des ÖPNV interessanter machen. Zudem wird eine Umweltspur eingeführt, auf der nur Busse und Radfahrer fahren dürfen und auch eine umweltsensitive Ampelsteuerung soll den Autoverkehr regeln – die in Abhängigkeit von Messwerten eingestellt wird.

Maßnahmen im zweiten Schritt

Zudem werden die NO2 Werte weiterhin geprüft. Werden die Grenzwerte bis Ende 2020 weiterhin nicht erreicht, treten weitere Maßnahmen in Kraft. Dazu gehören ein temporäres Parkverbot in der Brückstraße, eine Ampelsteuerung an der Gladbecker Straße und eine erweiterte Ampelsteuerung an der Alfredstraße. Werden die Grenzwerte auch bis Mitte 2021 noch nicht eingehalten, werden sich die betroffenen Parteien erneut zusammensetzen und nach weiteren Lösungen suchen.

Sonderfall A40: Der Vergleich beinhaltet auch die Verpflichtung für Nordrhein-Westfalen, sich gegenüber der Bundesrepublik Deutschland für eine Deckelung der A40 im dem Bereich einzusetzen, in dem die Grenzwerte überschritten werden. Bis Ende 2020 ist dafür Zeit und währenddessen werden keine weiteren Maßnahmen für diesen Bereich gelten. Sollten die Werte jedoch weiterhin zu hoch sein und eine Einigung mit dem Bund nicht möglich, so sollen weitre Gespräche folgen. Zudem behält sich die DUH weitere juristische Schritte vor.


So wehren Sie sich im Abgasskandal gegen die Hersteller

Auch wenn das Fahrverbot in Essen vorläufig verhindert werden konnte, leiden Diesel dennoch unter hohen Wertverlusten. Allein die Tatsache, dass sie von Fahrverboten bedroht sind, macht sie schwerer verkäuflich. Hinzu kommt der Dieselskandal. Millionen Diesel müssen ein Software-Update bekommen, das unzulässige Abschalteinrichtungen entfernen soll. Doch die Langzeitfolgen der Updates sind unklar. Fahrer berichten von erhöhtem Spritverbrauch und einem Mehrverbrauch an AdBlue, sowie von anderen Problemen. Dieselfahrer sind somit von mehreren Problemen bedroht.

Doch sie stehen im Kampf gegen die Autohersteller nicht alleine da. HAHN Rechtsanwälte steht seit über 30 Jahren auf der Seite von Verbrauchern und hilft Ihnen auch im Abgasskandal.

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