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§ 852 BGB: VW-Abgasskandal noch nicht verjährt

Ansprüche im VW-Abgasskandal verjähren erst 10 Jahre nach dem Kauf. Gemäß § 852 BGB besteht ein Restschadensersatzanspruch. 

§ 852 BGB sieht vor, dass Gewinne, die aus einer unerlaubten Handlung heraus entstanden sind, bis zu zehn Jahre lang zurückgezahlt werden müssen. Betroffene Fahrer eines Neuwagens aus dem VW-Konzern mit dem Dieselmotor EA 189 können also noch immer Schadensersatz geltend machen!

Einen noch immer geltenden Restschadensersatzanspruch bestätigte im Februar 2022 der Bundesgerichtshof!


Fast 90% des Kaufpreises für 9 Jahre alten VW Tiguan dank § 852 BGB

Mit Urteil vom 27.09.2021 sprach das Landgericht Essen einem von HAHN Rechtsanwälte vertretenen VW-Kunden Schadensersatz zu. Die Klage war erst in 2020 eingereicht worden, so dass die von VW vertretene Verjährungsfrist von drei Jahren zum Ende des Jahres in dem Kenntnis vom Schadensersatzanspruch erlangt wurde, bereits abgelaufen war. Das Gericht verurteilte jedoch gemäß § 852 BGB. Die zehnjährige Verjährungsfrist war hier noch nicht abgelaufen, da das Auto 2012 gekauft worden war. Da der erfolgreiche Kläger in dieser Zeit recht wenig mit dem Wagen gefahren war, war die abzuziehende Nutzungsentschädigung sehr gering.

Männchen

Ergebnis des Urteils:

9 Jahre alter VW Tiguan geht zurück an VW

Kläger bekommt fast 90% des Kaufpreises erstattet

Hier geht es zum Urteil!

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Was besagt § 852 BGB?

Zum "Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung" heißt es in 852 BGB:

"Hat der Ersatzpflichtige durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt, so ist er auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. Dieser Anspruch verjährt in zehn Jahren von seiner Entstehung an, ..."

Zu beachten ist hierbei, dass die Verjährung hier tatsächlich taggenau zehn Jahre nach dem Kauf eintritt, also nicht erst zum Ende des Jahres.

Welche Auswirkung hat § 852 BGB auf den VW-Abgasskandal?

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 17.12.2020 deutlich gemacht, dass Schadensersatzansprüche gegenüber der Volkswagen AG im EA189 Abgasskandal bereits zu Ende 2018 verjährt waren. Hintergrund ist die dreijährige Verjährungsfrist gemäß §§ 195,199 BGB. Demnach müssen Ansprüche spätestens drei Jahre zum Ende des Jahres, in dem Kenntnis vorlag, geltend gemacht werden. Der BGH geht dabei davon aus, dass durch die Ad-hoc-Mitteilung des VW-Konzerns aus dem September 2015 die betroffenen Verbraucher Bescheid wussten. VW sieht dies genauso und macht deshalb bei späteren Klagen regelmäßig die Einrede der Verjährung geltend.

Nun hat sich der BGH in dem Verfahren aber überhaupt nicht mit § 852 BGB beschäftigt. Die Frage war lediglich, ob der Kläger gemäß § 826 einen Schadensersatzanspruch hat. Und da hier die dreijährige Verjährung gilt, hat der BGH diesen Anspruch verneint.

Erst gegen Ende 2020 wurde die zehnjährige Frist zum Thema vor Gerichten. Und innerhalb kürzester Zeit zeigte sich hier eine klare Tendenz. Innerhalb weniger Monate zeigten sich zahlreiche Landgerichte mit Hinweisbeschlüssen offen dafür, die Volkswagen AG auch bei Klagen, die erst in 2020 eingereicht wurden, zu Schadensersatz zu verurteilen.

Die Entwicklung vor den Gerichten

Anfang 2021 verurteilten gleich drei Oberlandesgerichte die Volkswagen AG auf Basis des Paragraphen 852 BGB zu Schadensersatz im Abgasskandal - im Zuge von Klagen, die erst 2020 eingereicht worden waren. Die Ebene der Oberlandesgerichte wurde dabei relativ schnell erreicht. Und es werden immer mehr. Bis Ende 2021 hat schon fast die Hälfte aller OLGs die Volkswagen AG aufgrund von § 852 BGB zu Schadensersatz verurteilt. Im Folgenden ein Auszug der Urteile: 

AG Marburg, Beschluss vom 16.06.2020, 9 C 891/19: Erstmals weist ein Gericht auf die mögliche Verjährungsfrist von zehn Jahren hin: "Die Beklagtenseite wird vom Gericht gemäß § 139 ZPO darauf hingewiesen, dass die Einrede der Verjährung wohl ins Leere geht, da vorliegend nicht die Regelverjährung von 3 Jahren gemäß §§ 195, 199 BGB einschlägig sein dürfte, sondern die Verjährung gemäß § 852BGB von 10 Jahren."

LG Magdeburg, Urteil vom 25.06.2020, 10 O 1856/19: Auch das Landgericht Magdeburg äußert sich überzeugt vom Schadenersatzanspruch aus § 852 BGB: "Schließlich prüfen die, eine Verjährung der 2019 erhobenen Klagen bejahenden Gerichte nicht, […] ob nicht möglicherweise ein Anspruch aus § 852 BGB mit 10-jähriger Verjährungsfrist gegeben ist. […] Auch von daher überzeugt die Meinung, die Ansprüche angesichts der Verjährung grundsätzlich abzulehnen nicht, da dann wohl ein Anspruch aus § 852 BGB vorliegen würde."

LG Kiel, Hinweisbeschluss vom 02.07.2020, 17 O 124/20: Mit einem Hinweisbeschluss wies das Gericht die Volkswagen AG darauf hin, dass es einen Anspruch auf Restschadensersatz gemäß § 852 BGB sieht. VW ließ daraufhin die Einrede der Verjährung fallen.

LG Trier, Hinweisbeschluss vom 08.10.2020, 5 O 173/20: Auch das Landgericht Trier machte in einer Verfügung deutlich, dass es die Volkswagen AG gemäß § 852 BGB verurteilen würde. Zudem erläuterte das Gericht, dass VW die Höhe des Gewinns aus dem Verkauf des Autos darlegen müsse und das nach dem Verkauf entwickelte und aufgespielte Software-Update nicht von dieser Gewinnsumme abziehen dürfe.

LG Karlsruhe, Urteil vom 04.12.2020, 4 O 195/20: Der Durchbruch! Erstmals verurteilt ein Gericht VW aufgrund von § 852 BGB zu Schadenersatz. Der Kläger hatte den streitgegenständlichen VW Tiguan bereits 2012 erworben und erst 2020 Klage einreicht. Das Landgericht Karlsruhe erkannte, dass die Ansprüche des Klägers wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB bereits verjährt seien. Es sprach ihm jedoch einen Restschadensersatzanspruch nach § 852 BGB zu.

OLG Oldenburg, Urteil vom 02.03.2021, 12 U 161/20: Nun geht es Schlag auf Schlag. Im März 2021 folgte eine Verurteilung auf die nächste, darunter gleich zwei von Oberlandesgerichten. Der am OLG Oldenburg erfolgreiche Kläger hatte 2012 für 25.950,00 Euro einen VW Tiguan mit dem berüchtigten EA189 Motor erworben, direkt von VW - der natürlich zu dem Zeitpunkt noch als sauber galt. Das OLG sieht es als erwiesen an, dass der Dieselmotor manipuliert worden war und dem Kläger deshalb ein Anspruch auf Schadenersatz nach § 826 BGB zustehe - dieser sei jedoch bereits verjährt. Anders der Schadenersatzanspruch auf § 852 BGB. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs bekommt der Kläger einen großen Teil des Kaufpreises erstattet. Letztendlich lag die Summe mit über 16.000 Euro genauso hoch, wie  die aus dem bereits verjährten Anspruch.

LG Landshut, Urteil vom 04.03.2021, 75 O 2668/20: Das Landgericht Landshut verurteilte die Volkswagen dazu, offenzulegen, wie hoch der Gewinn am Verkauf des hier streitgegenständlichen VW Passat war. Der Kläger hatte diesen 2013 für 25.500,00 Euro. VW muss dem Kläger den Gewinn, abzüglich einer Nutzungsentschädigung auszahlen.

LG Hildesheim, Urteil vom 05.03.2021, 5 O 217/20: Genauere Informationen zu diesem Urteil sind nicht bekannt.

LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 09.03.2021, 9 O 7845/20: Betroffen war ein Wagen, den der Kläger von einem Händler erworben hatte. Bereits in der mündlichen Verhandlung machte das Gericht deutlich, dass es eine Verurteilung nach § 852 BGB in Erwägung ziehe. Daraufhin legte VW ein Gutachten eines Jura-Professors vor, das darlegen sollte, weshalb eine solche Verurteilung nicht in Frage käme. Doch ohne Erfolg! Im seinen Urteil verurteilte das Gericht die Volkswagen AG gemäß § 852 BGB zu Schadensersatz. Auch hier ist die Höhe des Anspruchs identisch mit der aus dem bereits verjährten Anspruch.

OLG Stuttgart, Urteil vom 09.03.2021, 10 U 339/20: In diesem VW-Fall ging es um einen 2012 erworbenen VW Polo. Der Kläger hatte diesen 2012 für 20.500,00 Euro erworben. Nach Abzug einer Nutzungsentschädigung sprach ihm das Gericht gegen Rückgabe des Autos den um die Marge des Händlers reduzierten Kaufpreis in Höhe von knapp 15.000,00 Euro zu. Nach dem OLG Stuttgart kommt § 852 BGB dabei auch dann zur Anwendung, wenn das Fahrzeug nicht direkt bei VW, sondern bei einem Vertragshändler erworben wurde. Die Marge des Händlers, 15%, wurde dabei vom Kaufpreis abgezogen.

OLG Koblenz, Urteil vom 31.03.2021, 7 U 1602/20: Nächste Verurteilung durch ein Oberlandesgericht! Auch das OLG Koblenz sah einen Restschadensersatzanspruch aus § 852 BGB. Der Kläger kann seinen VW Polo, den er bereits 2010 gekauft hatte, noch immer zurückgeben und bekommt dafür den Kaufpreis in Höhe von 22.000,00 Euro, abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstattet. Seine Rückzahlung beträgt gut 17.000,00 Euro.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.07.2021, 13 U 168/21: Dieses Verfahren betraf einen VW Touran, den der Kläger im Mai 2015 als Neuwagen gekauft hatte. Das Fahrzeug nutzte den EA189 Motor. Erst im Jahr 2020 forderte der Mann Schadensersatz. Und bekam nun Recht. Der Kläger habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadensersatz - die Frage nach der Verjährung stellte das gericht gar nicht erst. Denn es sah in jedem Fall einen Anspruch aus § 852 BGB.

OLG Köln, Urteil vom 29.09.2021, 16 U 189/20: Das nächste Oberlandesgericht verurteilt die Volkswagen AG auf Basis von § 852 BGB zu Schadensersatz.

OLG Stuttgart, Urteil vom 09.11.2021, 1 U 379/20: Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigt seine bisherige Rechtsprechung und verurteilt die Volkswagen AG erneut zu Schadensersatz - in einem Fall, bei dem die Klage erst in 2020 eingereicht worden war. Der Kläger hatte das Fahrzeug in 2013 als Neuwagen direkt von der Volkswagen AG erworben. Das Gericht sprach ihm Restschadensersatz aus § 852 BGB zu. Der Höhe nach entspricht dieser exakt dem "normalen" Schadensersatz, der bei Verurteilungen aus § 826 BGB zugesprochen wird. Gegen Rückgabe des Wagens und unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung bekommt der Kläger somit noch über 20.000,00 Euro erstattet (bei einem Kaufpreis von 36.000,00 Euro und einem acht Jahre alten Wagen).

OLG München, Urteil, 3 U 2514/21: Nun also auch das Oberlandesgericht München. Das Gericht verurteilte die Volkswagen AG zu Schadensersatz - bei einer Klage, die erst 2020 eingereicht worden war. Aufgrund des § 852 BGB war due Klage jedoch noch nicht zu spät eingereicht worden und der Kläger erhält gegen Rückgabe seines VW Tiguan und unter Anrechnung einer Nutzungsentschädigung den Kaufpreis erstattet. 

OLG Köln, Urteil vom 15.12.2021, 16 U 63/21: Erneut verurteilt das Oberlandesgericht Köln die Volkswagen AG aufgrund von § 852 BGB zu Schadensersatz. Es handelt sich um einen Gebrauchtwagen. 

OLG Dresden, Urteil vom 07.01.2022, 9a U 2291/20: Mit dem OLG Dresden reiht sich das nächste Oberlandesgericht in die lange Reihe der Gerichte ein, die die Volkswagen AG in zweiter Instanz zu Schadensersatz verurteilen - bei einem Fahrzeug, bei dem die Verjährung eigentlich schon eingetreten ist. 

 

Am grundsätzlichen Schadensersatzanspruch betroffener Verbraucher im VW Abgasskandal um den EA189 Motor besteht seit einem Urteil des BGH aus dem Mai 2020 kein Zweifel mehr. Damals wurde die Volkswagen AG vom BGH aufgrund von vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verurteilt. Die in den Diesel-Motoren enthaltenen Abschalteinrichtungen stufte der BGH als unzulässig ein. Mit diesem verbraucherfreundlichen Urteil war die grundsätzliche Frage nach der Haftung der Volkswagen AG nach über vier Jahren endlich geklärt.

BGH sieht Restschadenersatzanspruch aus § 852 BGB

Im Februar 2022 äußerte sich der Bundesgerichtshof erstmals zu einem möglichen Restschadenersatzanspruch aus § 852 - und das gleich zu zwei Konstellationen. Mit Urteilen vom 10.02.2022 verneinte er diesen Anspruch bei Gebrauchtwagen.

Mit zwei Urteilen vom 21.02.2022 - VIa ZR 8/21 und VIa ZR 57/21 - bestätigte der Bundesgerichtshof einen Restschadensersatzanspruch aus § 852 BGB bei Neuwagen.

Die erfolgreichen Kläger in den beiden Verfahren hatten jeweils einen VW Diesel als Neuwagen gekauft. Einmal von VW selbst, einmal über einen Händler. Beide Kläger haben laut BGH einen Restschadensersatzanspruch aus § 852 BGB. Dabei geben sie das manipulierte Fahrzeug zurück und erhalten im Gegenzug den Kaufpreis bzw. den Händlereinkaufspreis erstattet (bei Kauf über einen Händler wird die Händlermarge vom Kaufpreis abgezogen). Beide müssen sich eine Nutzungsentschädigung für bereits gefahrene Kilometer anrechnen lassen. 

Das Gericht entschied zudem, dass VW Herstellungs- und Bereitstellungskosten vom Kaufpreis nicht abziehen dürfe, da der Hersteller sich bösgläubig bereichert habe.