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Audi Abgasskandal:
Entschädigung für manipulierte Diesel

Audi hat in diversen Diesel Pkw unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut.
Betroffene Audi-Kunden haben Anspruch auf Entschädigung im Abgasskandal.

Audi Lenkrad

Der Audi Abgasskandal

Der Audi Abgasskandal ist noch immer aktuell. 2024 kam es zu einer großen Rückrufwelle durch das KBA, unter anderem aufgrund eines unzulässigen Thermofensters. Betroffene Audi-Fahrer können einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Die aktuelle BGH-Rechtsprechung bestätigt dies.

Betroffene Fahrzeuge

Audi Diesel sind umfassend im Abgasskandal betroffen. Ging es zunächst um die von VW gebauten und an Audi gelieferten EA189 und EA288 Motoren, stellte sich schnell heraus, dass auch Audi selbst unzulässige Abschalteinrichtungen in seinen Motoren verwendet hat.

Aktuelle Rückrufe

Mehrere hunderttausende Fahrzeuge muss Audi ganz aktuell zurückrufen, nachdem das Kraftfahrt-Bundesamt die darin enthaltenen Abschalteinrichtungen (unter anderem das Thermofenster) für unzulässig erklärt hatte. Die Fahrzeuge müssen ein fragwürdiges Software-Update erhalten.

Schadensersatz von Audi

Audi-Fahrer, deren Fahrzeug über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt (wie beispielsweise das Thermofenster) können laut aktueller BGH-Rechtsprechung einen Anspruch auf Schadensersatz haben, der bis zu 15% des ursprünglichen Kaufpreises betragen kann.

Betroffene Fahrzeuge im Audi Abgasskandal

Nahezu alle Audi Diesel, die zwischen 2008 und 2018 produziert worden sind, verfügen über mindestens eine unzulässige Abschalteinrichtung und sind damit im Abgasskandal direkt betroffen. Dabei handelt es sich sowohl um Diesel mit der Abgasnorm Euro 4, als auch solche mit der Abgasnorm Euro 5 und auch neuere Euro 6 Fahrzeuge sind betroffen. Lediglich ab Abgasnorm Euro 6d kann davon ausgegangen werden, dass die Fahrzeuge tatsächlich sauber sind - und zwar nicht nur auf dem Prüfstand, sondern auch auf der Straße. Es geht um viele hunderttausend Fahrzeuge.

  • A1
  • A3
  • A4
  • A5
  • A6
  • A7
  • A8
  • Q3
  • Q5
  • Q7
  • SQ5
  • S6
  • S7
  • TT

Rückrufe im Audi Abgasskandal

Ursprünglich gab es im Audi Abgasskandal zwei große Rückrufmaßnahmen. Unter dem Code 23Q7 wurden Diesel mit dem Motor EA189 zurück gerufen, unter dem Code 23X6 Audis, die über hauseigene 3.0 oder 4.2 Liter Motoren verfügen. Zudem gab es zahlreiche freiwillige Maßnahmen, die sich unter anderem auf Fahrzeuge mit dem Motor EA288 bezogen oder Fahrzeuge, die bereits das EA189 Update erhalten hatten.

2024 startete im Nachgang der Thermofenster-Urteile des EuGH und des VG Schleswig eine neue umfassende Rückrufwelle im Abgasskandal, die auch Audi betraf.

Unter den Codes 23LZ und 23DW ruft Audi aktuell über 150.000 Fahrzeuge aufgrund eines unzulässigen Thermofensters zurück. Betroffen sind dabei die Modelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7.

Parallel dazu läuft bei Audi der Rückruf 23BK, der rund 130.000 Fahrzeuge der Modelle A4, A6 und A8 betrifft. Hintergrund hier ist eine nicht näher benannte unzulässige Abschalteinrichtung.

Themengebiete im Audi Abgasskandal

Betroffene Fahrzeuge von Audi im Dieselskandal

Nahezu alle Audi Modelle sind in den Dieselskandal verwickelt. Sie verfügen über unzulässige Abschalteinrichtungen. Käufer haben Anspruch auf eine Entschädigung. Wie das geht, erfahren Sie hier.

Welche Audi Diesel sind im Abgasskandal betroffen?
Der Motor EA896 im Abgasskandal – Schadensersatz ist möglich

Der Motor EA896 von Audi ist im Abgasskandal betroffen. Käufer von manipulierten Dieseln können eine Entschädigung bekommen. Hier erfahren Sie, wie das geht!

Welche Modelle sind betroffen?
EA897 von Abgasskandal betroffen

Der in Modellen von Audi, VW und Porsche verbaute Motor EA897 ist im Abgasskandal betroffen. Erfahren Sie, wie Sie deshalb eine Entschädigung erhalten können.

Welche Fahrzeuge nutzen den Motor EA897?
Der EA898 V8 Motor im Abgasskandal

Der Audi-Motor EA898 ist in den Abgasskandal verwickelt. Käufer von betroffenen Fahrzeugen können eine Entschädigung erhalten.

Welche Modelle nutzen den EA898 Motor?
Der Audi A6 Abgasskandal

18 Rückrufe für den Audi A6 finden sich in der KBA Rückruf-Datenbank zum Abgasskandal - erfahren Sie hier, wie Sie eine Entschädigung erhalten können.

Wie kann ich für meinen Audi A6 eine Entschädigung erhalten?
Der Audi Q7 im Abgasskandal

Der Audi Q7 ist im Abgasskandal betroffen. Es gab mehrere Rückrufaktionen, da das Modell über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. So bekommen Sie Entschädigung!

Wie kann ich für meinen Audi Q7 Schadensersatz bekommen?
Abgasskandal - Benziner von mehreren Herstellern betroffen

Vor allem Porsche und Audi haben auch bei Benzinern geschummelt. Wir prüfen kostenfrei, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist und wenn ja, was Sie tun können.

Welche Benziner Modelle sind involviert?
EA288 Abgasskandal - Jetzt Schadensersatz fordern

Der EA288 von VW nutzt neben dem Thermofenster auch eine Fahrkurvenerkennung - beides unzulässige Abschalteinrichtung, die eine Entschädigung möglich machen. 

Wie kann ich Schadensersatz bekommen?

Welche unzulässigen Abschalteinrichtungen hat Audi verwendet?

Audi hat seine Fahrzeuge über einen sehr langen Zeitraum manipuliert. So wurde die Akustikfunktion, die das KBA später als unzulässige Abschalteinrichtung einstufte, bereits seit 2003 verwendet. Und schon in 2008 schrieb ein Mitarbeiter in einer internen Email:

„Ganz ohne Bescheißen werden wir es nicht schaffen.“

Akustikfunktion

Die Akustikfunktion war ursprünglich entwickelt worden, um das bei Dieseln bekannte Motorengeräusch, das sogenannte Nageln, zu reduzieren. Tatsächlich genutzt wurde sie aber, um die Fahrt auf dem Prüfstand zu erkennen, um dann die Stickoxid-Emissionen zu reduzieren. Auch VW nutzte die Akustikfunktion in seinen Fahrzeugen.

In einem vom KBA in Auftrag gegebenen Gutachten kommt ein Motorenexperte bereits 2017 zu dem Schluss, dass es sich bei der von Audi in Euro 4 Dieseln eingesetzten Akustikfunktion um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Doch erst zwei Jahre später, im Hebst 2019, bekommt Audi vom KBA den Rückrufbescheid zugestellt. Für betroffene Fahrer ist das ein großes Problem, denn da die Fahrzeuge um die es geht, nur bis 2009 produziert worden waren, ist hier bereits die Verjährung etwaiger Schadensersatzansprüche eingetreten. Ein Beispiel für die enge Zusammenarbeit zwischen Autoindustrie und Politik, unter der die Verbraucher leiden.

Thermofenster

Wie auch viele andere Hersteller, hat auch Audi ein unzulässiges Thermofenster verwendet. Dabei funktioniert die Abgasreinigung nur in einem engen Temperaturbereich (dem Thermofenster) korrekt. Außerhalb davon wird sie reduziert oder gar ganz abgeschaltet. Der EuGH hat das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat geurteilt, dass das Software-Update, das Fahrzeuge mit dem Motor EA189 erhalten haben, ebenfalls unzulässig war, eben weil es ein nicht gesetzeskonformes Thermofenster enthielt. Käufer von Fahrzeugen mit unzulässigem Thermofenster können deshalb eine Entschädigung erhalten.

Weitere Informationen zum Thermofenster finden Sie hier

Weitere Infos zum Urteil des VG Schleswig

Vier Strategien A, B, C und D

In 3.0 Liter Motoren mit der Abgasnorm Euro 6 verwendete Audi laut KBA vier verschiedene Strategien. Die entsprechenden Bescheide wurden lange geheim gehalten.

So heißt es:

„Bei den Strategien B, C und D bestehen seitens des KBA Zweifel hinsichtlich ihrer Zulässigkeit. Audi hat sich bereit erklärt, freiwillig auf die Strategien B, C und D zu verzichten und diese aus der Software zu entfernen. Deshalb erfolgt hinsichtlich der Zulässigkeit der Strategien B, C und D vorerst keine abschließende Entscheidung durch das KBA. Diese behält sich das KBA vor.“

Strategien A und B (schnelle Motoraufwärmfunktion)

Bei der Strategie A handelt es sich um eine sogenannte schnelle Motoraufwärmfunktion. Wenn das Fahrzeug erkennt, dass es sich auf dem Prüfstand befindet, wird der Motor aufgeheizt, was zu einem reduzierten Stickoxidausstoß führt. Bei der Strategie B handelt es sich um ein alternatives Aufheizen. Dabei sorgt das Fahrzeug auf dem Prüfstand für einen höheren Füllstand an NH3 (Ammoniak). Auch dies führt zu einem geringeren Stickoxidausstoß.

In dem Rückrufbescheid des KBA wird die Strategie A als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft, die im Rahmen eines Pflichtrückrufs entfernt werden muss.

Strategie C

(Re-Entry Aufheizen)

Diese Funktion verhindert, dass im normalen Fahrbetrieb die Strategien A oder B genutzt werden können. Auf der Straße kann das Fahrzeug somit nicht durch ein Aufheizen des Motors in einem sauberen Modus fahren. Dem erhöhten Stickoxidausstoß im normalen Betrieb wird somit nicht entgegen gewirkt.

Strategie D

Auch hier erkennt das Fahrzeug den Prüfstand. Es schaltet dann in einen Speichermodus, bei dem ausreichend Reagens in den Abgasstrom gespritzt wird, um den Stickoxidausstoß unter dem Grenzwert zu halten. Auf der Straße dagegen fährt das Fahrzeug im Onlinemodus, bei dem zu wenig Reagens eingespritzt wird und das Auto somit viel dreckiger unterwegs ist.

Schadensersatz im Audi Abgasskandal

Fahrzeug zurückgeben: Schadensersatz aus § 826 BGB

Bis zur Änderung seiner Rechtsprechung im Juni 2023 war der BGH sehr industriefreundlich unterwegs. Käufer von manipulierten Audi Dieseln mussten Audi eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nachweisen, um nach § 826 BGB Schadensersatz zu bekommen. Dies gelang jedoch zunehmend, unter anderem bereits mehrfach durch HAHN Rechtsanwälte vor Oberlandesgerichten.

Die Gerichte sehen dabei im Verkauf eines Fahrzeugs, das über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt, eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der Käufer. Denn diese hätten das Auto sicher nicht erworben, wenn sie von dem damit einhergehenden Wertverlust und dem drohenden Verlust der Betriebserlaubnis gewusst hätten. Sie sind somit durch den Kaufvertrag eine ungewollte Verpflichtung eingegangen. Gemäß § 826 BGB muss der Hersteller deshalb Schadensersatz leisten. Dies erfolgt in der Regel durch die Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Dabei geht der Audi an den Hersteller zurück. Dieser muss im Gegenzug den Kaufpreis erstatten. Lediglich eine Nutzungsentschädigung muss sich der erfolgreiche Kläger anrechnen lassen.

Fahrzeug behalten: Schadensersatz bei Fahrlässigkeit

In 2023 hat sich die Rechtsprechung im Abgasskandal durch Urteile von EuGH und BGH sehr verbraucherfreundlich entwickelt. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21.03.2023 macht es betroffenen Audi Kunden nun einfacher, ihren Anspruch auf Schadensersatz durchzusetzen. Sie können sich dabei auf § 823 BGB berufen und müssen dem Hersteller keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachweisen. Schon durch fahrlässig eingebaute unzulässige Abschalteinrichtungen entsteht ein Schadensersatzanspruch. Am 26.06.2023 bestätigte auch der Bundesgerichtshof diese Einschätzung. Er klärte zudem die Frage nach der Höhe der Entschädigung - betroffene Käufer sollen zwischen 5 und 15% des Kaufpreises erhalten und ihr Fahrzeug behalten dürfen, lediglich ein Nutzungswertersatz wird angerechnet. Der BGH befasste sich an dem Tag gleich mit drei Verfahren, darunter eines, in dem ein Audi SQ5 mit 3.0 Liter Motor im Mittelpunkt stand (Aktenzeichen VIa ZR 533/21). Das Fahrzeug nutzt nicht nur die unzulässigen Strategien A, B, C und D, sondern auch ein Thermofenster. Und alle diese unzulässigen Abschalteinrichtungen können laut BGH Grund für einen Entschädigungsanspruch sein.