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Der BMW Dieselskandal:
So bekommen Sie Entschädigung

Der BMW Dieselskandal ist aktueller denn je. 2024 muss BMW zehntausende Diesel aufgrund von unzulässigen Abschalteinrichtungen zurückrufen.

Schwarzer BMW Nahaufnahme

Der BMW Dieselskandal

BMW kam im Dieselskandal zunächst glimpflich davon, doch in 2024 nimmt der BMW Dieselskandal Fahrt auf. Ein Pflichtrückruf für 40.000 BMW X3 aufgrund eines unzulässigen Thermofensters lässt für die nahe Zukunft nichts Gutes erahnen. Betroffene BMW-Fahrer können eine Entschädigung erhalten.

Betroffene BMW Modelle

Verpflichtende Rückrufe gibt es bisher für den BMW 5er, den BMW 7er und den BMW X3. Angesichts der jüngsten Entwicklungen ist jedoch mit einer Ausweitung der Rückrufe und weiteren betroffenen Modellen zu rechnen.

Aktuelle Rückrufe bei BMW

Aktuell muss BMW rund 40.000 Fahrzeuge zurückrufen. Das KBA hat in ihnen eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters ausgemacht, die entfernt werden muss - mit unklaren Folgen für den Motorschutz.

Schadensersatz im BMW Dieselskandal

EuGH und BGH haben inzwischen bestätigt, dass Dieselfahrer schon dann einen Anspruch auf Schadensersatz haben können, wenn der Hersteller fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut hat. Das trifft auch auf BMW zu.

Betroffene Modelle im BMW Abgasskandal

BMW kam im Dieselskandal, im Gegensatz zu anderen Herstellern, bisher recht glimpflich davon. Das Bußgeld fiel deutlich geringer aus als etwa bei VW oder Mercedes und auch die Rückrufe hielten sich in Grenzen.

Das beginnt sich jedoch zu ändern. Denn auch BMW hat flächendeckend ein unzulässiges Thermofenster verwendet, aufgrund dessen es aktuell zu umfassenden verpflichtenden Rückrufen kommt.

Es ist damit zu rechnen, dass diese noch ausgeweitet werden und sich die Zahl der im Abgasskandal betroffenen BMW Modelle daher noch deutlich erhöhen wird.

Für die folgenden Modelle gilt, dass sie entweder von Pflichtrückrufen betroffen waren oder/und bereits Schadensersatz zugesprochen wurde.

  • BMW 116d
  • BMW 318d
  • BMW 320d
  • BMW 420d
  • BMW 520d
  • BMW 525d
  • BMW 750d
  • BMW X1
  • BMW X3
  • BMW X5

Die Rückrufe im BMW Dieselskandal

Der erste Abgasskandal-Rückruf in 2018

Im Juni 2018 gab es den ersten offiziellen Rückruf durch das KBA im BMW Dieselskandal. 11.000 BMW Modelle der 5er und 7er Baureihen wurden zurückgerufen – und zwar wegen einer illegalen Abschalteinrichtung (das KBA reduzierte die Anzahl der betroffenen Fahrzeuge später auf nur noch 3.598.). BMW selbst betonte jedoch, dass es sich um einen handwerklichen Fehler handelte. In den betroffenen Fahrzeugen sei eine Software eingebaut worden, die eigentlich für die SUV Modelle gedacht war. Ergebnis war, dass die Stickoxidwerte sowohl auf der Straße, als auch auf dem Prüfstand zu hoch waren. Beim KBA heißt es: "Falsche Software manipuliert die Abgasreinigung". Die betroffenen Autofahrer wurden von BMW angeschrieben und gebeten, mit ihren Fahrzeugen die Werkstatt aufzusuchen. Dort bekamen die betroffenen Diesel Modelle ein Software-Update aufgespielt.

Der aktuelle Rückruf aus 2024

Am 20. Februar 2024 erging vom KBA eine Verwaltungsentscheidung. Der BMW X3 verfügt über eine unzulässige Abschalteinrichtung! Konkret geht es um die Modelle BMW X3 xDrive 20d und BMW X3 sDrive 18d, jeweils als 2,0 Liter Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 und dem Baujahr 2010-2014. Betroffen ist dabei der Motor N47D20. Dieser wurde auch in anderen BMW Modellen eingebaut, weshalb damit zu rechnen ist, dass sich dieser Rückruf noch ausweiten wird. Im aktuellen Fall sollen sowohl die Hardware als auch die Software der Fahrzeuge verändert werden. Im Sommer 2024 startete die Rückrufaktion. Alleine in Deutschland sind 45.000 Fahrzeuge betroffen, weltweit sind es etwa 200.000. Das Problem bei den Fahrzeugen: Die Abgasrückführung wird reduziert, wenn die Klimaanlage eingeschaltet ist und wenn bestimmte Außentemperaturen unter- oder überschritten werden (Thermofenster). Dabei handelt es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, die entfernt werden muss.

Themengebiete im BMW Abgasskandal

Diesel Thermofenster - BGH bestätigt Schadensersatz

Beim Thermofenster handelt es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Käufer von Fahrzeugen, die ein solches nutzen, können deshalb eine Entschädigung erhalten.

Wie funktioniert das Thermofenster?
Verwaltungsgericht Schleswig: Update unzulässig

Das VG Schleswig hat entschieden, dass das Software-Update, das VW für den Motor EA189 entwickelt hat, nicht zulässig ist - es enthält mit dem Thermofenster erneut eine unzulässige Abschalteinrichtung. 

Was hat das Gericht entschieden?

Rückrufe bei BMW aufgrund eines undichten AGR-Kühlers

Brandgefahr bei BMW Dieseln

Schon seit 2018 ruft BMW auf Anordnung des KBA hunderttausende BMW Diesel in die Werkstätten zurück. Bei diesen muss der AGR-Kühler überprüft und ggfs. getauscht werden, denn es droht Brandgefahr. Über 100 BMW sind in den letzten Jahren bereits ganz plötzlich in Flammen aufgegangen und teilweise vollständig ausgebrannt. Doch BMW hat Lieferprobleme. Es sind nicht annähernd genügend AGR-Kühler vorhanden. Also wird priorisiert. Autos, bei denen bereits Kühlflüssigkeit austritt und die deswegen akut von einem Brand bedroht sind, werden bevorzugt bearbeitet. Allen anderen Fahrern rät BMW, auf Rauchentwicklung zu achten und das Fahrzeug in so einem Fall möglichst schnell abzustellen. BMW behauptet, ein vorhandenes Thermofenster müsse im Fahrzeug verbleiben, da sich sonst die Brandgefahr erhöht.

Wir berichten regelmäßig über aktuelle BMW Rückrufe zum AGR-Kühler:

Rückruf Code 0011XX0700

Rückruf Code 0011810600

Rückruf Code 0011350700

Von AGR-Kühler-Rückruf betroffen? Was Sie jetzt tun können!

Fahrer von BMW Dieseln stehen vor einem Dilemma, denn es laufen aktuell bereits Rückrufe für den X3, bei dem ein unzulässiges Thermofenster entfernt, beziehungsweise angepasst werden muss. Zudem ist damit zu rechnen, dass sich diese Thermofenster-Rückrufe noch auf weitere BMW-Modelle ausweiten werden. Das VG Schleswig hat das Thermofenster bereits für unzulässig erklärt, wird dies in den weiteren Instanzen bestätigt, ist ein solcher Rückruf unumgänglich. BMW behauptet aber, die aktuelle Ausgestaltung des Thermofensters sei notwendig, um eine weitere Brandgefahr zu verhindern. BMW-Fahrer müssen sich deshalb entscheiden:

Entweder das illegale Thermofenster bleibt drin, dann wird das Fahrzeug stillgelegt. Oder das unzulässige Thermofenster wird entfernt, dann kann der Diesel in Flammen aufgehen und wird damit quasi ebenso stillgelegt, da er nicht mehr gefahrlos nutzbar ist.

Wer dieses Problem nicht einfach wehrlos hinnehmen will, kann eine Entschädigung von BMW fordern. Der BGH hat bereits bestätigt, dass Autokäufer schon dann Anspruch auf Schadensersatz haben können, wenn fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut wurde. Dies betrifft zum Beispiel auch das Thermofenster bei BMW.

Brisante Bosch-Dokumente zu unzulässigen Abschalteinrichtungen

Ende 2022 bekam der BMW Dieselskandal neue Brisanz. Der Spiegel und BR berichteten über ein geheimes Dokument von Bosch. Darin listet Bosch 44 verschiedene Funktionen, die potentiell als unzulässige Abschalteinrichtung genutzt werden könnten, oder, wie es im Dokument selbst heißt, Funktionen "die ein besonderes Potential für nicht behördenkonforme Applikation bieten". Bei 14 Funktionen taucht die BMW AG als Kunde auf.

Schadensersatz im BMW Dieselskandal

BGH macht Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen einfacher

Durch Urteile des EuGH vom 21.03.2023 und des BGH vom 26.06.2023 wird es für betroffene Dieselbesitzer nun einfacher, ihren Schadensersatzanspruch durchzusetzen. Denn die Gerichte urteilten, dass bereits durch eine fahrlässige Handlung (die durch den Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung gegeben ist) ein Anspruch auf Schadensersatz vorliegt. Dabei behalten die Käufer ihr Fahrzeug und erhalten eine Entschädigung, die laut BGH zwischen 5 und 15% des Kaufpreises betragen soll (lediglich ein Nutzungswertersatz wird angerechnet). Schon kurz, nachdem der BGH im Sommer 2023 seine Rechtsprechung der des EuGH angepasst hatte, folgten auch Gerichte der unteren Instanzen. Vor allem vor Oberlandesgerichten wurden Hersteller nun zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt. Oft war dabei das Thermofenster ausschlaggebend.

Auch auf BMW lässt sich die neue Rechtsprechung anwenden. So verurteilte das OLG Bamberg BMW am 31.07.2023 zu Schadensersatz (Aktenzeichen 5 U 172/22). Betroffen war dabei ein BMW X1 und Grund für die Verurteilung war ein von BMW fahrlässig eingebautes Thermofenster. Das Gericht folgte damit der neuen Rechtsprechung des BGH. Es sprach dem Kläger 10% des Kaufpreises zu, rund 3.700,00 Euro. Der Kläger hatte das Fahrzeug in der Zwischenzeit schon weiter verkauft. Das stellt jedoch bei dieser Art der Entschädigungszahlung kein Problem dar, denn das Fahrzeug muss nicht zurückgegeben werden.

Schadensersatz nach § 826 BGB: BMW zurückgeben

Bevor der BGH seine Rechtsprechung verbraucherfreundlich anpasste was er notwendig, BMW eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nachzuweisen, um Schadensersatz zu erhalten. Gelang dies, konnte Schadensersatz nach § 826 BGB zugesprochen werden. Auch nach der neuen BGH Rechtsprechung ist es nach wie vor möglich, aus § 826 BGB Schadensersatz zu bekommen.

Ist eine solche Klage gegen BMW erfolgreich, können Verbraucher ihren Diesel zurückgeben und erhalten im Gegenzug den Kaufpreis (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) erstattet.

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