Im Abgasskandal kommt neuer Ärger auf Kunden des VW-Konzerns zu. Wie das Handelsblatt und die Bild-Zeitung übereinstimmend berichten, droht tausenden Fahrern im Zusammenhang mit der Diesel-Rückrufaktion des VW-Konzerns die zwangsweise Stilllegung ihres Fahrzeugs. Die nächste Rückrufaktion dieser Art steht Fahrern eines Audi mit einem V6 3.0 Liter Euro 6 TDI bevor. Zwangsstillegungen und Nachteile bei Rückrufaktionen sind vermeidbar. Allerdings müssen Kunden aktiv die richtige Strategie verfolgen.
Dieselfahrer, die sich bisher aufgrund der großen technischen Risiken einem Software-Update verweigert haben, drohte das Kraftfahrtbundesamt bereits in der Vergangenheit regelmäßig mit der Betriebsuntersagung, also der effektiven Stilllegung des betroffenen „Schummel-Diesels“. Das Kraftfahrtbundesamt kann die Stilllegung aber nicht selbst anordnen. Darüber entscheidet die jeweils zuständige örtliche Kfz-Zulassungsstelle. „Nach unseren Erfahrungen hat sich hier noch keine einheitliche Linie bei der Handhabung dieser Fälle durchgesetzt. Durch rechtzeitige Kommunikation mit der Zulassungsstelle kann viel Ärger vermieden werden. Wer zum Beispiel Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Abgasskandal verfolgt, kann unseres Erachtens die Umrüstung berechtigt verweigern. Ein eventuell eingeleitetes Stilllegungsverfahren wäre dann nach unserer Auffassung auszusetzen. Sollte das Fahrzeug dennoch stillgelegt werden, können dagegen Rechtsmittel eingelegt werden.“ sagt Fachanwalt Murken-Flato von HAHN Rechtsanwälte.
Aus technischen Gründen rät HAHN Rechtsanwälte grundsätzlich vom Software-Update der Abgasanlage ab, da Motorschäden zu befürchten sind. „Wir können aber nachvollziehen, dass viele Verbraucher Ärger mit den Behörden vermeiden wollen. Wer an einer solchen Rückrufaktion teilnimmt bzw. teilnehmen muss, sollte dies jedenfalls nicht widerspruchslos tun. Die freiwillige Teilnahme an einer Rückrufaktion kann unter Umständen die Durchsetzbarkeit von Gewährleistungsansprüchen wegen der Mangelhaftigkeit des Diesels gegenüber dem Verkäufer/Händler des Fahrzeugs erschweren.“ erörtert Fachanwalt Murken-Flato. Nicht erschwert vom Abgas-Update wird hingegen die Durchsetzbarkeit von Schadenersatzansprüchen gegen den Hersteller des Motors, z.B. VW oder Audi, wegen der Täuschung über die Schummel-Software. Zu eben diesem Schadenersatz wurde der VW-Konzern bereits in hunderten Fällen bundesweit verurteilt.
Die nächste Rückrufaktion im Zusammenhang mit dem Dieselskandal steht Audi-Fahrern bevor. Bei der Überprüfung der Audi 3.0 l Euro 6, Modelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5, Q7, durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wurden unzulässige Abschalteinrichtungen nachgewiesen. Dies hatte das KBA bereits am 23. Januar diesen Jahres verlautbaren lassen.
HAHN Rechtsanwälte stellt allen Interessierten Handlungsempfehlungen und kostenlose Musterschreiben zur Verfügung, die bereits von einem Rückruf betroffen sind oder bei denen demnächst ein Rückruf ihres Fahrzeugs droht.