In Düsseldorf könnten Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge schon bald Realität sein. Grund ist die hohe Belastung der Luft durch Stickoxide und Feinstaub. Hauptverantwortlich dafür sind Diesel-Fahrzeuge.
Die Düsseldorfer Bezirksregierung teilte mit, dass die nordrhein-westfälische Landeshauptstadt aufgrund der hohen Belastung um Fahrverbote in weiten Teilen der Innenstadt wohl nicht herumkommen werde. Denn ein großer Teil der Belastung sei auf die Diesel-Fahrzeuge zurückzuführen.
Nach Medienberichten könnte es neben einem generellen Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge in den besonders belasteten Bezirken noch eine abgeschwächte Version gegen. Sollte es zur Einführung einer blauen Umweltplakette kommen, könnten zumindest die neueren Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 6 um ein Fahrverbot herumkommen. Für alle anderen Diesel sähe es schlecht aus. Von einem Fahrverbot wären nicht nur die Pendler, sondern auch Gewerbetreibende wie Handwerker oder Taxifahrer betroffen. Ob es Ausnahmen für die Anwohner gäbe, bleibt abzuwarten.
Die Mitteilung des Bezirksregierung Düsseldorf kam kurz vor dem zweiten Dieselgipfel. Bei diesem geht es aber in erster Linie um die Verteilung der Gelder an die Kommunen aus dem sog. Diesel-Fonds, um beispielsweise die Elektromobilität zu stärken. Das alleine würde aber kaum ausreichen, um die erforderlichen Grenzwerte bei der Schadstoffbelastung einzuhalten.
Düsseldorf ist nicht die einzige Stadt, in der ein Fahrverbot droht. In Stuttgart könnte es schon Anfang 2018 so weit sein. Auch in anderen Städten ist die Belastung zu groß. Die Deutsche Umwelthilfe hatte schon im Sommer angekündigt, Verfahren gegen 45 Städte einzuleiten, damit die Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden.
Diesel-Fahrer müssen mehr und mehr befürchten, dass es in absehbarer Zeit immer mehr Bezirke geben wird, in die sie nicht einfahren dürfen. „Ein einfaches Update wird kaum ausreichen, um dies zu ändern. Experten haben schon länger Zweifel angemeldet, dass dies ausreichen wird, um die Grenzwerte einzuhalten“, sagt Rechtsanwalt Lars Murken-Flato von HAHN Rechtsanwälte. Neben dem drohenden Fahrverbot müssen die Halter der Diesel-Fahrzeuge auch noch den Wertverlust ihrer Fahrzeuge hinnehmen. Denn Diesel entwickeln sich mehr und mehr zum Ladenhüter.
Rechtsanwalt Murken-Flato sieht aber auch Auswege aus dem Dilemma, wenn die betroffenen Verbraucher ihre rechtlichen Möglichkeiten konsequent nutzen. Gerade bei Fahrzeugen, die vom Abgasskandal betroffen sind, bietet sich die Rückabwicklung des Kaufvertrags an. „Durch die Abgasmanipulationen haben die Fahrzeuge einen schwerwiegenden Mangel. Die Käufer haben einen Anspruch auf die Behebung des Mangels. Ist das nicht möglich oder entstehen dadurch andere Mängel kann auf Rückabwicklung des Kaufvertrags geklagt werden. Zumal der Verbraucher über die Abgaswerte getäuscht und dadurch in seiner Kaufentscheidung beeinflusst wurde. Immer mehr Gerichte entscheiden inzwischen zu Gunsten der Verbraucher“, erklärt Rechtsanwalt Murken-Flato.
Alternativ kann auch der Widerruf des Autokredits eine Option sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist oder ob es sich um einen Diesel handelt. Bei Autofinanzierungen über eine Bank liegt häufig ein verbundenes Geschäft vor. Das bedeutet, dass bei einem erfolgreichen Widerruf nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. Der Käufer gibt dann den Wagen an die Bank und erhält seine bereits gezahlten Raten inkl. Anzahlung zurück. Bei Autofinanzierungen seit dem 13. Juni 2014 kann die Bank im Idealfall noch nicht einmal einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer verlangen.