Wie funktioniert der Widerrufsjoker?
Wer als Verbraucher ein Darlehen - beispielsweise zur Finanzierung einer Immobilie oder eines Autokaufes - aufgenommen hat, wurde in vielen Fällen nicht ordnungsgemäß auf sein gesetzliches Widerrufsrecht hingewiesen. So greift bei Verbraucherdarlehensverträgen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht, was sich mit etwas Glück in einen Widerrufsjoker verwandeln kann. Sofern die Frist nicht zu laufen begonnen hat, können Sie den Vertrag noch heute widerrufen.
Wann beginnt nun die Widerrufsfrist nicht zu laufen? Das ist dann der Fall, wenn etwa die Widerrufsinformation fehlerhaft ist oder Pflichtangaben im Vertrag fehlen. Die eigentlich 14-tägige Widerrufsfrist wird bei einer solch fehlerhaften Widerrufsbelehrung nicht in Gang gesetzt, so dass der Verbraucher ein ewiges Widerrufsrecht hat und den Widerrufsjoker einsetzen kann. Bei einem Widerruf kommt es zu einer Rückabwicklung des Vertrags. Der Verbraucher wird so gestellt, als hätte er diesen nie abgeschlossen.
Welche Fehler ermöglichen den Einsatz des Widerrufsjokers?
Die Widerrufsfrist wird nach der gesetzlichen Regelung zum Beispiel dann nicht in Lauf gesetzt, wenn dem Verbraucher bzw. Darlehensnehmer die gemäß § 492 Abs. 2 BGB erforderlichen Pflichtangaben nicht zur Verfügung gestellt wurden. § 492 Abs. 2 BGB verweist dabei auf die vorgeschriebenen Angaben gemäß Artikel 247 §§ 6 bis 13 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Enthält der Darlehensvertrag diese Pflichtangaben nicht, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Entsprechendes gilt natürlich auch dann, wenn die Widerrufsinformation Fehler aufweist. In diesen Fällen kann der Verbraucher dann den Widerrufsjoker ziehen.
Bekannte Fehler in den Kreditverträgen sind zum Beispiel fehlende oder nicht ausreichende Informationen zum Kündigungsrecht des Darlehensnehmers, falsche Angaben zum Tageszins oder Erläuterungen zur Vorfälligkeitsentschädigung, die dem Darlehensnehmer eine Berechnung nicht ermöglichen. Letztendlich haben Gerichte Verträge schon aus den unterschiedlichsten Gründen als fehlerhaft eingestuft und dem Verbraucher daraufhin ein ewiges Widerrufsrecht eingeräumt. Als Laie wird man kaum selbst erkennen können, ob ein Vertrag fehlerhaft ist oder nicht. Daher sollte man den Vertrag unbedingt einem erfahrenen Anwalt zur Prüfung geben. Hahn Rechtsanwälte bietet Ihnen einen kostenlosen Erstcheck Ihrer Unterlagen zu Autokrediten und Immobiliendarlehen an. Innerhalb weniger Tage bekommen Sie die Informationen, ob Ihr Vertrag fehlerhaft ist, ob Sie den Widerrufsjoker einsetzen können und welche Ergebnisse Sie voraussichtlich erzielen können.
EuGH-Urteil gibt dem Widerruf Auftrieb
Ein EuGH-Urteil aus dem März ermöglicht nun Millionen Verbrauchern den Einsatz des Widerrufsjokers. Denn der Europäische Gerichtshof urteilte, dass der sogenannte Kaskadenverweis nicht zulässig ist, da er den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht aufklärt. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Darlehensnehmer in klarer und prägnanter Form über ihr Widerrufsrecht belehrt werden. Geschieht dies nicht, handelt es sich um eine fehlerhafte Widerrrufsinformation und der Verbraucher kann den Widerrufsjoker einsetzen. In nahezu allen Verbraucherdarlehensverträgen wurde auf den Paragraphen 492 Abs. 2 BGB hingewiesen. Wie oben bereits geschrieben, verweist dieser auf weitere nationale Vorschriften. Für den Verbraucher ist so kaum zu erkennen, unter welchen Voraussetzungen die Widerrufsfrist zu laufen beginnt. Dieses Urteil bedeutet, dass bei allen Immobiliar-Darlehensverträgen, die Verbraucher zwischen dem 11.06.2010 und dem 20.03.2016 abgeschlossen haben, der Widerrufsjoker eingesetzt werden kann. Zudem kann der Widerrufsjoker bei allen Autokreditverträgen, die Verbraucher zwischen dem 11.06.2010 und dem 26.03.2020 abgeschlossen haben, eingesetzt werden.
Widerrufsjoker im Fall von Immobiliendarlehen
Der Widerrufsjoker bei Immobiliendarlehen, also durch Grundschuld abgesicherte Darlehen, lässt sich aktuell noch einsetzen, wenn der Vertrag nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurde. Für die Verträge vor dem 11. Juni 2010 greift das ewige Widerrufsrecht noch bei Verbraucherdarlehen ohne Grundschuldabsicherung oder wenn es sich um ein so genanntes Fernabsatzgeschäft handelt, wenn der Kunde also weder zur Anbahnung, noch zum Abschluss des Darlehens eine Filiale der Bank aufgesucht hat.
Zu beachten ist weiterhin, dass bei Immobiliardarlehen, die ab dem 21.03.2016 abgeschlossen wurden, das Widerrufsrecht selbst bei fehlerhaften Verträgen nach einem Jahr und 14 Tagen erlischt. Hier sollten Sie den Widerruf also nicht auf die lange Bank schieben. Aber auch beim ewigen Widerrufsrecht sollte man nicht zu lange warten, denn es kann immer passieren, dass der Gesetzgeber neue Fristen einführt. Außerdem sind die Zinsen im Fall einer Umschuldung im Moment besonders niedrig. Bei einem erfolgreichen Kreditwiderruf müssen Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. So haben Sie dank Widerrufsjoker die Möglichkeit, günstig aus Ihrer Baufinanzierung auszusteigen, zu einem neuen Kredit mit niedrigeren Zinsen umzuschulden und doppelt zu sparen. Erst durch die wegfallende Vorfälligkeitsentschädigung und anschließend noch jahrelang durch niedrigere Zinsen.
Wenn Sie den Widerrufsjoker bei einem Immobilienkredit nutzen wollen, stellen Sie sich folgende Fragen:
- Haben Sie den Vertrag als Verbraucher geschlossen?
- Wurde der Vertrag nach dem 10.06.2010 abgeschlossen?
- Enthält der Vertrag Fehler, die einen Widerruf ermöglichen?
- Enthält der Vertrag zum Beispiel einen Kaskadenverweis?
Weitere Infos zum Einsatz des Widerrufsjokers bei Immobiliendarlehen bekommen Sie hier.
Widerrufsjoker für Autokredite
Im Rahmen des Abgasskandals gewinnt der Widerrufsjoker für Autokredite immer mehr an Bedeutung. Wer den Hersteller nicht aufgrund einer illegalen Abschalteinrichtung auf Schadensersatz verklagen kann oder will, aber dennoch sein Auto loswerden will, für den kommt der Widerrufsjoker wie gerufen. Der Widerrufsjoker besteht übrigens unabhängig vom Fahrzeugtyp, greift also sowohl bei Dieseln wie Benzinern. Voraussetzung ist lediglich, dass Sie Verbraucher sind oder den Pkw beispielsweise im Rahmen einer Existenzgründung angeschafft haben. Nach unserer Einschätzung sind nahezu alle Autokreditverträge fehlerhaft und können demnach noch widerrufen werden.
Das Ergebnis hängt davon ab, wann der Kreditnehmer den Vertrag abgeschlossen hat. Bei Verträgen, die vor dem 13.06.2014 geschlossen wurden, gibt man beim erfolgreichen Widerruf das Fahrzeug an die Bank zurück und erhält dafür im Gegenzug alle bezahlten Raten und eine eventuell gezahlte Anzahlung erstattet. Das Darlehen muss zudem nicht weiter bedient werden. Der Darlehensnehmer kann zudem Nutzungsersatz auf die geleisteten Raten verlangen, muss aber im Gegenzug auch Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer zahlen. Die Nutzungsentschädigung ist pro gefahrenem Kilometer zu zahlen und berechnet sich nach einer festen Formel.
Bei Verträgen, die ab dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden, ist eventuell ein Wertersatz zu zahlen. Wie hoch genau dieser ausfallen könnte, erläutern wir Ihnen gern in einem Gespräch zu Ihrem individuellen Fall.
Um den Widerrufsjoker bei Autokreditverträgen nutzen zu können, fragen Sie sich also:
- Haben Sie den Vertrag als Verbraucher geschlossen?
- Hat Ihnen der Verkäufer zusammen mit dem Auto auch den Kreditvertrag vermittelt? Dann handelt es sich um ein Verbundgeschäft, und die beiden Verträge werden als wirtschaftliche Einheit behandelt.
- Enthält der Kreditvertrag Fehler, die einen Widerruf ermöglichen?
- Findet sich etwa ein Kaskadenverweis in den Widerrufsinformationen?
- Haben Sie den Vertrag vor oder nach dem 13.06.2014 unterzeichnet? Hiervon hängt ab, wie hoch ein eventuell zu zahlender Wertersatz ausfallen könnte.
Weitere Infos zum Einsatz des Widerrufsjokers bei Autokreditverträgen bekommen Sie hier.
Sonderfall Lebensversicherung
Ein Sonderfall ist der Widerrufsjoker im Bereich Lebensversicherungen. Denn hier spricht man meistens eigentlich nicht von Widerruf, sondern von Widerspruch, aber vom Prinzip her greift der Widerrufsjoker hier genauso. Je nach Fallkonstellation kann es sich aber auch um ein Rücktritts- oder Widerrufsrecht handeln. Möglich ist der Einsatz bei Lebens- und auch bei Rentenversicherungen, die nach dem 01.01.1991 abgeschlossen wurden. Je nach Art des Vertragsschlusses und Datum des Vertrages handelt es sich dann beim Widerrufsjoker um einen Widerspruch, einen Rücktritt oder tatsächlich einen Widerruf.
Problem für die Anbieter sind hier meistens fehlerhafte Widerrufs-, Widerspruchs- oder Rücktrittsbelehrungen. Wenn Sie also beabsichtigen, Ihre Lebens- oder Rentenversicherung zu kündigen oder diese bereits gekündigt haben oder sie abgelaufen ist und der Rückkaufswert unter Ihren Erwartungen lag, dann ist der Widerrufsjoker hier vielleicht die passende Lösung. Bei einem erfolgreichen Widerspruch/Widerruf/Rücktritt wird der Vertrag rückabgewickelt. Das heißt, Sie bekommen grundsätzlich die gezahlten Beiträge erstattet, müssen sich einen etwaigen Todesfallschutz als Wertersatz anrechnen lassen und erhalten darüber hinaus die von dem Versicherer gezogenen Nutzungen ersetzt. Sollten im Einzelfall bei den fondsgebundenen Verträgen Verluste bei den Fonds eingetreten sein, müsste sich der Versicherungsnehmer diese anrechnen lassen. Im Vergleich zu einer Kündigung wäre der Widerspruch aber auch in diesem Fall in der Regel vorteilhafter.
Wenn Sie den Widerrufsjoker im Fall einer Lebensversicherung nutzen wollen, stellen Sie sich u. a. die folgenden Fragen:
- Haben Sie die Lebens- oder Rentenversicherung nach dem 01.01.1991 abgeschlossen?
- Sind Ihnen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen übergeben worden?
- Befinden sich Fehler in der Belehrung oder sind die Verbraucherinformationen nicht vollständig übergeben worden, so dass Ihnen ein ewiges Widerrufsrecht zusteht?
Weitere Infos zum Einsatz des Widerrufsjokers bei Lebensversicherungen bekommen Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass wir derzeit keine Erstberatungen und Mandatsübernahmen im Bereich des Widerrufs von Lebens- und Rentenversicherungen anbieten.