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Diesel Stilllegung - Entzug der Betriebserlaubnis vermeiden

Im Zuge des Abgasskandals müssen Millionen Autos ein Software-Update erhalten. Weigern sich die Halter jedoch, ein solches vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnetes Update durchzuführen, droht die Stilllegung des Fahrzeugs. Betroffen sind Diesel von VW, Seat, Skoda, Audi, Porsche, Mercedes, BMW und Opel. In allen wurden durch das KBA unzulässige Abschalteinrichtungen nachgewiesen, die durch das Software-Update entfernt werden sollen. Wie Diesel-Fahrer die Stilllegung vermeiden können, erfahren Sie hier.


Hintergrund: Warum ein Software-Update?

Im September 2015 wurde der VW-Abgasskandal öffentlich. VW gab zu, betrogen und die Abgasreinigung eines Großteils seiner Diesel Fahrzeuge manipuliert zu haben. In der Folge untersuchte das Kraftfahrtbundesamt diverse Modelle von deutschen Herstellern. Zunächst wurde das KBA nur bei VW fündig, wobei auch Modelle der Tochtergesellschaften Seat, Skoda und Audi betroffen waren. Denn es ging um den Motor EA189, der eben auch dort verbaut worden war. Millionen Diesel Autos wurden zurückgerufen und sollten in die Werkstatt gebracht werden, um dort ein Software-Update zu bekommen. Durch Aufspielen des Updates sollte die illegale Abschalteinrichtung entfernt werden. Doch der Abgasskandal weitete sich aus. Bald waren auch größere 3.0 Liter Motoren betroffen und somit auch zahlreiche Fahrzeuge von Audi und Porsche. Und auch Daimler geriet in den Abgasskandal und musste weltweit über eine Million Autos zurückrufen.

Die Abschalteinrichtungen arbeiteten auf unterschiedliche Weise. In der Regel wurde eine Zykluserkennung genutzt, mit der das Fahrzeug erkennen konnte, wenn es sich auf dem Prüfstand befand. Die Abgasreinigung wurde dann im optimalen Modus betrieben. Fuhr das Auto dagegen auf der Straße, wurde die Abgasreinigung reduziert oder sogar ganz abgeschaltet. Eine solche Zykluserkennung arbeitet mit verschiedenen Parametern. So gibt es die Lenkwinkelerkennung, eine Erkennung nach gefahrenen Kilometern oder vergangener Zeit, nach Geschwindigkeit oder nach der Menge des ausgestoßenen Stickoxids.

Was bewirkt das Software-Update?

Durch Aufspielen des Software-Updates soll die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden. Beim VW-Motor EA189 sorgt das Update demnach dafür, dass die Umschaltlogik eliminiert wird. Diese hatte es ermöglicht, dass beim Auto auf dem Prüfstand ein NOx-optimierter Modus genutzt wurde, während es auf der Straße im Partikel-optimierten Modus fuhr - und dabei deutlich zu viel Stickoxid ausstieß.

Das Aufspielen des Updates dauert etwa eine halbe Stunde und ist für die Kunden kostenlos. Halter, für deren Auto ein solches Software-Update zur Verfügung steht, werden per Post benachrichtigt und gebeten, einen Termin in der Werkstatt auszumachen.

Die Durchführung aller Updates kann sich erheblich ziehen, da die Hersteller für jeden Motortyp ein eigenes Software-Update entwickeln müssen. Anschließend wird dieses vom KBA getestet und freigegeben. Erst dann kann mit der Durchführung der Rückrufaktion begonnen werden.

Negative Erfahrungen mit dem Diesel Update

Das Aufspielen des Updates mag kostenlos sein und recht schnell gehen, doch es sprechen auch einige Dinge gegen die Durchführung des Software-Updates. Denn viele Fahrer meldeten sich nach Durchführung des Updates mit negativen Erfahrungen und berichteten von einem stark erhöhten AdBlue-Verbrauch, einem erhöhten Spritverbrauch, seltsamen Geräuschen, einer nachlassenden Leistung, kaputten AGR-Ventilen und anderen Problemen. Die Hersteller wollen zwar Probleme, die direkt auf das Software-Update zurückzuführen sind, kostenlos beheben, doch es obliegt dem Kunden, den Zusammenhang nachzuweisen. Er ist also auf die Kulanz der Hersteller angewiesen. Im Endeffekt bleiben viele betroffene Halter von Skandal-Dieseln auf Reparaturkosten sitzen.


Konsequenz bei Nichtbeachtung: Diesel-Stilllegung

Die Rückrufe sind in zwei Kategorien zu teilen. Zum einen gibt es durch das Kraftfahrtbundesamt angeordnete Pflichtrückrufe, zum anderen freiwillige Servicemaßnahmen der Hersteller, in deren Rahmen die Autos in der Werkstatt das Update bekommen sollen. Es wird zwar das gleiche gemacht, macht aber einen großen Unterschied, ob der Rückruf freiwillig erfolgte oder verpflichtend angeordnet wurde.

Denn eine Einladung zur freiwilligen Kundendienstmaßnahme können Fahrer von betroffenen Fahrzeugen guten Gewissens ignorieren, da sie keine negativen Folgen zu befürchten haben. Ganz anders sieht es bei einem Pflichtrückruf aus. Hier droht bei einer beständigen Weigerung in letzter Konsequenz die Stilllegung des Diesels.

Bei der freiwilligen Maßnahme gilt jedoch zu bedenken, dass diese sich oft in einen Pflichtrückruf umwandelt. Denn die Hersteller nutzen die freiwillige Maßnahme, um bei möglichst vielen betroffenen Fahrzeugen das Update aufzuspielen, bevor das KBA diese verpflichtend zurückrufen kann. Folgen nicht genug Kunden dem freiwilligen Rückruf, wird das Kraftfahrt-Bundesamt irgendwann die Geduld verlieren und den Rückruf verpflichtend machen. Deshalb gilt bei einer freiwilligen Einladung: Nicht zu früh freuen. Die Wahrscheinlichkeit, dass hieraus früher oder später ein Pflichtrückruf wird (mit den entsprechenden Konsequenzen der Stilllegung bei Weigerung), ist groß.

Wie ist der Ablauf bei der Stilllegung des Diesels?

Liegt für Ihr Fahrzeug ein Software-Update bereit, bekommen Sie ein Schreiben vom Hersteller Ihres Autos, bzw. vom KBA. Diesem können Sie entnehmen, ob es sich um einen Pflichtrückruf oder eine Einladung zur Teilnahme an einer freiwilligen Maßnahme handelt. Während Sie letzteres ignorieren können, müssen Sie einem Pflichtrückruf folgen. Dieses Schreiben werden Sie vermutlich mehrere Male bekommen, so dass Ihnen letztendlich genug Zeit bleibt, zu reagieren. Beim großen Rückruf für Diesel mit dem EA189 Motor hatten die angeschriebenen Kunden 18 Monate Zeit, dem Rückruf zu folgen. Reagieren Sie nicht auf die Einladung, wird der Hersteller Ihre Daten (die Daten des Käufers) an das Kraftfahrtbundesamt weitergeben. Sie bekommen nun noch einmal Post mit einer gesetzten Frist. Kommen Sie dem Rückruf auch dann nicht nach, wird das KBA Ihre Daten an die zuständige Zulassungsbehörde weiterleiten. Diese arbeiten regional unterschiedlich und legen die Regeln unterschiedlich streng aus. Doch Ihnen droht nun definitiv die Stilllegung Ihres Diesels. Wenn Sie nun schnell handeln, also Kennzeichen bei der Zulassungsstelle abgeben, TÜV-Plakette abkratzen lassen, Fahrzeugschein und -brief abstempeln lassen, kommen Sie wenigstens noch kostenlos davon. Eine angeordnete Betriebsuntersagung ist dagegen mit Kosten verbunden. Ignorieren Sie die Anordnung und fahren trotzdem weiter, droht ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Seit 2018 werden regelmäßig vom Dieselskandal betroffene Autos stillgelegt. Von den etwa 2,5 Millionen Autos, die vom EA189 Abgasskandal betroffen waren, waren gut 15.000 auch 18 Monate nach Versand der ersten Rückrufschreiben noch nicht mit einem Software-Update ausgestattet, so dass das Stilllegungsverfahren eingeleitet wurde.

Stilllegung von Diesel Fahrzeugen: Der rechtliche Hintergrund

Die Stilllegung basiert auf § 5 Abs. 1 FZV (Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr).

"Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach dieser Verordnung, der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, kann die nach Landesrecht zuständige Behörde (Zulassungsbehörde) dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen."

Problematisch ist dabei, dass die Typengenehmigung der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge mit einer Nebenbestimmung versehen wurde. Diese ist nicht öffentlich, sondern wurde nur zwischen den Herstellern und dem Kraftfahrtbundesamt vereinbart. Wenn Fahrzeuge nun ohne Software-Update zur Hauptuntersuchung gebracht werden, kann die HU-Plakette verweigert werden - und zwar mit Hinweis auf diese der Öffentlichkeit nicht bekannte Nebenbestimmung.

Die Alternative hierzu wäre gewesen, den betroffenen Fahrzeugen die Typengenehmigung zu entziehen. Somit wäre das negative Ergebnis, nämlich die Stilllegung, nicht alleine auf dem Rücken der Diesel-Fahrer ausgetragen worden, sondern hätte auch für die Hersteller erhebliche Konsequenzen gehabt.


Welche Fahrzeuge sind von einer Stilllegung bedroht?

Millionen Autos sind vom Abgasskandal betroffen. Zu den Skandal-Dieseln gehören Modelle von VW, Audi, Porsche, Seat, Skoda, Mercedes, Opel und BMW. Die Stilllegung bedroht derweil all die Diesel-Autos, die von einem Pflichtrückruf betroffen sind. Die Halter der betroffenen Autos bekommen entsprechende Schreiben vom Hersteller, bzw. vom KBA und müssen der Einladung in die Werkstatt folgen. Tun sie dies wiederholt nicht, droht die Stilllegung des Diesels.

Diese drohende Stilllegung betrifft dutzende Modelle von allen oben aufgelisteten Herstellern. Bei VW wurden in erster Linie Autos mit dem VW Motor EA189 zurückgerufen, der jedoch auch in Modellen von Seat, Skoda und Audi verbaut ist. Auch zum Nachfolgemotor EA288 gibt es einen ersten Pflichtrückruf. Nahezu alle Diesel-PKW von Audi wurden zudem zurückgerufen. Hier sind neben dem EA189 Motor auch die größeren 3.0 und 4.2 Liter Motoren betroffen. Diese sind auch in Porsche Diesel-PKW verbaut, weshalb auch für diese ein Pflichtrückruf gilt. Auch bei Mercedes sind dutzende Modelle vom Abgasskandal betroffen. Bei Opel und BMW sind dagegen nur wenige Modelle in den Diesel-Abgasskandal verwickelt.

Ihre Möglichkeiten im Abgasskandal

Wenn Sie die drohende Stilllegung Ihres Wagens verhindern möchten, dann sollten Sie frühzeitig handeln. Es ist zwar möglich, gegen eine Stilllegung zu klagen, doch einfacher ist es, wenn Sie sich kümmern, sobald Sie merken, dass Ihr Auto vom Diesel-Abgasskandal betroffen ist. Ist es schon so weit, dass die Zulassungsbehörde mit der Stilllegung droht, sollten Sie sich schnellstmöglich an einen Anwalt wenden, um diesem die Möglichkeit zu geben, innerhalb der Fristen zu reagieren und die Stilllegung eventuell noch zu verhindern. Wurde der Wagen bereits stillgelegt, wird es schwieriger.

Grundsätzlich geht es im Abgasskandal aber ja eigentlich um etwas anderes: Wenn Sie ein Schreiben vom Hersteller, bzw. vom KBA bekommen mit der Info, dass für Ihren Wagen ein Software-Update zur Verfügung steht, bedeutet dies, dass Sie Schadensersatz fordern können. Denn das Update wurde entwickelt, um eine unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen. Ist eine solche aber vorhanden, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Dieser Anspruch besteht übrigens auch dann, wenn es sich nur um eine freiwillige Maßnahme handelt.


Schadensersatz bei illegaler Abschalteinrichtung

Kurz und knapp: Befindet sich in Ihrem Diesel eine illegale Abschalteinrichtung, dann haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Das haben Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof so bestätigt. Denn Sie wurden in dem Fall vom Hersteller vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt und er muss Ihnen deshalb Schadensersatz zahlen. In der Regel geschieht dies über die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Das heißt, Sie geben das manipulierte Fahrzeug zurück und erhalten dafür den Kaufpreis erstattet. Wie der BGH entschieden hat, müssen Sie sich dabei eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Ein wirtschaftlicher Vorteil gegenüber der Alternative - dem Verkauf unter Wert auf dem Gebrauchtwagenmarkt - ist dabei in aller Regel dennoch klar erkennbar. Denn im Zuge des Abgasskandals und der von der Deutschen Umwelthilfe durchgesetzten Diesel Fahrverbote haben Diesel erheblich an Wert verloren und lassen sich meist nur noch mit einem deutlichen Wertverlust verkaufen.

Das sollten betroffene Autofahrer jedoch nicht hinnehmen und sich stattdessen auf ihr Recht berufen und Schadensersatz verlangen.

Proven Expert
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HAHN Rechtsanwälte ist seit 2001 ausschließlich für Verbraucher tätig und gehört zu den erfolgreichsten Kanzleien im Abgasskandal gegen VW, Audi, Porsche und Mercedes.

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Widerruf des Autokredits bei Finanzierung

Eine weitere Möglichkeit, ein Auto zu guten Konditionen loszuwerden und damit einer Stilllegung des Diesels zuvorzukommen ist der Autokredit Widerruf. Dieser ist immer dann möglich, wenn der Autokreditvertrag fehlerhaft ist. Sehr oft wurden von den Banken und Sparkassen in der Vergangenheit fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. Ist dies der Fall, beginnt die eigentlich nur 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen und ein Widerruf ist auch viel später noch möglich. Im Abgasskandal gilt: Es ist wichtig, dass die Finanzierung vom Autoverkäufer vermittelt wurde, denn dann wird bei einem erfolgreichen Widerruf nicht nur der Kredit-, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Ergebnis ist, dass das Auto zurück an die Bank geht und der Verbraucher alle bereits gezahlten Raten, sowie eine eventuell geleistete Anzahlung erstattet bekommt.