Welche Fahrzeuge und Modelle sind vom EA288 Dieselskandal betroffen?
Zahlreiche Fahrzeuge des Volkswagen Konzerns nutzen den Motor VW EA288. Dazu gehören VW-Modelle, Skoda-Modelle, Seat-Modelle und Audi-Modelle, sowie natürlich auch Diesel-Fahrzeuge aus der Nutzwagensparte von VW.
Hier finden Sie einige Beispiele von Modellen, die den Motor EA288 nutzen:
Volkswagen
- VW Golf VII
- VW Touran II
- VW Passat B8
- VW Polo VI
- VW Tiguan
- VW Sharan
- VW T6
- VW Caddy
- VW Crafter
- VW Amarok
Audi
- Audi A3
- Audi A6
- Audi Q2
Seat
- Seat Leon III
- Seat Toledo IV
- Seat Ateca
Skoda
- Skoda Octavia III
- Skoda Superb III
Eine vollständige Liste aller Fahrzeuge mit EA288 Motor gibt es hier.
Rückrufe für den VW EA288 im Abgasskandal
Laut der Rückruf-Datenbank des KBA gibt es bisher erst einen offiziellen Pflichtrückruf für VW Diesel mit dem Motor EA 288. Dieser betrifft das Modell T6 - den Bulli. Der Rückruf hat es allerdings in sich. Denn alleine in Deutschland müssen knapp 87.000 Fahrzeuge in die Werkstatt. Weltweit sind es sogar 186.000. Sie alle verfügen über die Abgasnorm Euro 6 und nutzen den EA288 Motor. Produziert wurden die betroffenen Fahrzeuge zwischen 2014 und 2017. In der Datenbank ist der Rückruf unter dem Code 23Z7 vermerkt.
Zwischenzeitlich war der T6 über Monate nicht mehr ausgeliefert worden. VW hatte selbst erhöhte Stickoxidwerte an das KBA gemeldet und war einem angeordneten Auslieferungsstopp wohl aus dem Weg gegangen, indem man anbot, Software Updates für das Auto zu entwickeln. Der selbst auferlegte Auslieferungsstopp für den T6 mit Euro 6 Diesel (PKW-Zulassung) lief von Dezember 2017 bis März 2018.
Freiwillige Rückrufaktionen für den Golf VII und bei Audi und SEAT
Seit Anfang 2020 läuft eine freiwillige Rückrufaktion für den VW Golf VII mit EA 288 Motor - also genau das Modell, für das das erste Schadensersatzurteil gegen VW gefällt wurde. Die Vermutung liegt nahe, dass Volkswagen versucht, so viele Fahrzeuge wie möglich auf freiwilliger Basis mit dem Software-Update auszustatten, um zukünftige Pflichtrückrufe zu verhindern oder zumindest möglichst klein zu halten. Diesel-Besitzer bekommen ein Schreiben mit dem Rückrufcode 23X4. Das Update für die Motorsteuerung soll bewirken, dass die Stickoxidemissionen gesenkt werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt überwacht diese Maßnahme. Sollten ihr zu wenige VW-Kunden folgen, ist es wahrscheinlich, dass sich hieraus ein weiterer Pflichtrückruf im Diesel-Skandal entwickelt.
Auch Audi führt seit Ende 2020 einen (noch) freiwilligen Rückruf für Audi Modelle mit dem Motor EA288 durch - betroffen sind hierbei die Modelle A1, A3, A4, A5 und A6, sowie Q2 und Q3. Der Rückruf läuft unter dem Code 23CO. Zudem läuft ein weiterer (noch) freiwilliger Rückruf unter dem Code 23CY. Hiervon betroffen sind mindestens die Modelle Audi A3, Audi A4 und Audi A5 - alle ebenfalls mit dem Motor EA288 ausgestattet. Auch dieses Update soll für eine Reduzierung der Stickoxidemissionen sorgen.
Ebenfalls ist eine solche freiwillige Rückrufaktion bei SEAT gestartet. Die Vermutung liegt nahe, dass es in naher Zukunft einen umfangreichen Pflichtrückruf für alle Diesel mit EA288 Motor geben wird.
Die Abschalteinrichtungen im EA288
VW EA288 Motoren mit der Abgasnorm Euro 6 nutzen entweder einen NOx-Speicherkatalysator oder die SCR-Technologie (AdBlue).
Das Thermofenster
Volkswagen hat bereits zugegeben, dass auch der Motor des Typs EA288 über ein Thermofenster verfügt.
Beim Thermofenster handelt es sich um einen Temperaturrahmen, in dem die Abgasreinigung optimal funktioniert. Viele Autohersteller haben diesen Rahmen sehr begrenzt ausgelegt, so dass die Abgasreinigung tatsächlich nur in wenigen Zeiträumen funktioniert - darunter natürlich der Temperaturbereich, in dem der Test auf dem Prüfstand durchgeführt wird. Auf der Straße dagegen wird die Abgasreinigung reduziert oder ganz ausgeschaltet.
Der Europäische Gerichtshof hat das Thermofenster bereits für unzulässig erklärt und der BGH hat im Juni 2023 geurteilt, dass schon durch das Vorhandensein eines fahrlässig eingebauten Thermofensters ein Anspruch auf Entschädigung gegeben sein kann.
Die Zykluserkennung (daraufhin vermehrte Einspritzung von AdBlue)
In VW-Dokumenten, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren, beschreibt Volkswagen eindeutig eine Zykluserkennung im EA288.
"Nutzung und Erkennung des NEFZ, um die Umschaltung der Rohemissionsbedatung streckengesteuert auszulösen."
"Beschreibung der SCR-Dosierstrategie im Zyklus und außerhalb des Zyklus."
Diese Aussagen beschreiben eindeutig eine vorhandene Zykluserkennung, die erkennt, wenn sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet und dann mehr AdBlue einspritzt, um die Stickoxidgrenzwerte einzuhalten.
Fahrkurvenerkennung
Im Zuge des Bekanntwerdens dieser internen Dokumente bestritt ein VW-Sprecher, dass die Nutzung von Fahrkurven Einfluss auf die Einhaltung der Grenzwerte haben könnte. Damit gibt er aber zu, dass der Motor über eine Fahrkurvenerkennung - also eine Zykluserkennung - verfügt.
Dies wird erneut bestätigt durch weitere interne Dokumente, die eindeutig eine solche Fahrkurvenerkennung erwähnen, anhand derer die Abgasnachbehandlung reguliert wird. Mit anderen Worten: Anhand der Fahrkurven erkennt das Fahrzeug, dass es sich auf dem Prüfstand befindet und sorgt dann für eine optimierte Abgasreinigung. Auf der Straße wird diese dagegen reduziert, so dass die Autos viel mehr Stickoxid ausstoßen, als auf dem Prüfstand und auch als erlaubt.
Das KBA hat inzwischen bestätigt, dass der zweite Rückruf für den Eos auf einer Fahrkurvenerkennung basiert. Diese hatte VW offenbar beim Software-Update für den EA189 Motor mit aufgespielt.
Der Volkswagen-Motor EA288 verfügt also über ein Thermofenster und eine Zykluserkennung in Form einer Fahrkurvenerkennung. Zudem hat VW bereits bestätigt, dass das Onboard-Diagnose-System nicht richtig funktioniert, indem es den Ausfall des Partikelfilters nicht meldet (Grund für die Durchsuchungen bei Volkswagen im Dezember 2019).
Beim KBA Rückruf für den T6 ist dagegen nur von einer freundlich umschriebenen Konformitätsabweichung, die zur Überschreitung des Euro 6 Grenzwertes für Stickoxide führt, die Rede.
Weitere Infos zur Fahrkurvenerkennung finden Sie hier.
Entschädigung im EA288 Abgasskandal
Sie haben ein Schreiben bekommen vom Hersteller Ihres Wagens, bzw. vom KBA, in dem es heißt, für Ihr Fahrzeug würde ein Software-Update zur Verfügung stehen? Dann müssen Sie davon ausgehen, dass sich in Ihrem Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung befindet. Das gilt für eine Einladung zur Teilnahme an einem Pflichtrückruf ebenso, wie für eine Einladung zu einer freiwilligen Servicemaßnahme. Im ersten Fall ist garantiert eine illegale Abschalteinrichtung vorhanden, im zweiten Fall höchstwahrscheinlich.
Ist die Teilnahme an der Aktion freiwillig, müssen Sie das Update nicht aufspielen lassen. Immer wieder berichten VW-Kunden von schlechten Erfahrungen mit dem Update.
Einem Pflichtrückruf müssen Sie dagegen nachkommen. Denn bei einer Weigerung droht die Stilllegung ihres Wagens.
Unabhängig davon, ob Ihr Diesel von einem freiwilligen oder verpflichtenden Rückruf im Abgasskandal betroffen ist, können Sie Entschädigung bekommen. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass VW fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut hat.
So bekommen betroffene Autofahrer Schadensersatz
Dank eines Urteils des Bundesgerichtshofs vom 26.06.2023 ist es für Käufer von manipulierten Dieseln deutlich einfacher geworden, im Abgasskandal eine Entschädigung zu erhalten. Denn dies ist nun bereits dann möglich, wenn der Hersteller lediglich fahrlässig gehandelt und eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut hat. Der Nachweis einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung ist nicht mehr nötig. Laut BGH können die Käufer zwischen 5% und 15% des Kaufpreises als Entschädigung bekommen und können ihr Fahrzeug behalten.
Unter anderem befasste sich der BGH am 26.06.2023 mit dem Fall eines VW Passat mit dem Motor EA288 (Aktenzeichen VIa ZR 335/21). Das Fahrzeug enthält sowohl eine Fahrkurvenerkennung als auch ein Thermofenster. Laut BGH ist deshalb ein Anspruch auf Schadensersatz möglich. Das Verfahren wurde an das Berufungsgericht zurückverwiesen, dieses muss nun erneut entscheiden.
Am 24. September 2024 bestätigte der BGH diese Einschätzung im konkreten Fall eines VW Golf mit dem Motor EA288 und verwies auch dieses Verfahren an das zuständige Oberlandesgericht zurück, da der Käufer laut BGH einen Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens auch bei einem Fahrzeug mit diesem Motor haben kann.
Bis zur Änderung der Rechtsprechung des BGH im Juni 2023 war der Nachweis einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung Voraussetzung dafür, Schadensersatz nach § 826 BGB zu erhalten. Durch das Inverkehrbringen eines manipulierten Fahrzeugs, für das sich die Typengenehmigung nur erschlichen wurde und das deshalb jederzeit von einer Stilllegung bedroht ist, wurden die Käufer geschädigt. Im Ergebnis wird der Kaufvertrag rückabgewickelt. Das manipulierte Auto kann an den Hersteller zurückgegeben werden und die Käufer erhalten dafür den Kaufpreis (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) erstattet. Auch nach der neuen Rechtsprechung sind Verurteilungen nach § 826 BGB weiterhin möglich.
Dezember 2023: OLG Oldenburg spricht Entschädigung nach neuer BGH Rechtsprechung zu
Im Dezember folgte soweit bekannt das erste Oberlandesgericht der neuen Rechtsprechung des BGH auch im EA288 Abgasskandal. Das OLG Oldenburg sprach einem Kläger eine Entschädigung in Höhe von rund 3.000,00 Euro zu - für einen Wagen, den dieser schon vor Jahren bei VW in Zahlung gegeben hatte. Es handelte sich dabei um einen VW Passat, mit dem Motor EA288 und der Abgasnorm Euro 6. Das Gericht sah es als unstreitig an, dass sich im Fahrzeug eine Fahrkurvenerkennung befindet, bei der es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt.
VW EA 288 Urteile nach alter Rechtsprechung (§ 826 BGB)
Seit Anfang 2020 wurden erfolgreiche Klagen auf Schadensersatz aus § 826 BGB gegen die Volkswagen AG bezüglich Dieseln mit dem Motor EA288 bekannt. Allerdings bekam der erste erfolgreiche Kläger im EA288 Abgasskandal bereits 2018 Schadensersatz zugesprochen. Bekannt wurde dieses Urteil vom Landgericht Duisburg jedoch erst im Januar 2020, da es lange nicht veröffentlicht worden war.
Das LG Duisburg sprach mit Urteil vom 30.10.2018 einem Kläger Schadenersatz zu für einen manipulierten VW Golf 7 (AZ: 1 O 231/18). Das Fahrzeug verfügt über den Motor EA 288 und die Abgasnorm Euro 6. Der Kläger hatte das Auto im Januar 2017 als Gebrauchtwagen erworben. Die Volkswagen AG verteidigte sich mit der Behauptung, der EA 288 enthalte keine unzulässige Abschalteinrichtung - ebenso wie der EA 189. Zudem komme es auf die Emissionen im Straßenbetrieb nicht an, weil für die Typengenehmigung die im Prüfzyklus gemessenen Werte maßgeblich seien. Darauf komme es laut Gericht aber gar nicht an. Die Erwartungen, die ein Käufer aufgrund der Typengenehmigung an das Fahrzeug haben dürfe, seien zu erfüllen und das sei nicht geschehen. Es verurteilte die Volkswagen AG dazu, dem Kläger den Kaufpreis zu ersetzen. Dabei berief es sich auf § 826 BGB und warf Volkswagen damit vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vor.
Nachdem dieses Urteil Anfang 2020 bekannt wurde, folgten weitere positive Entscheidungen von Landgerichten. Am 31.03.2020 sprach das Landgericht München einem Kläger Schadensersatz für einen manipulierten VW T6 zu - ebenfalls mit dem EA 288 angetrieben (AZ: 3 O 13321/19). Ausschlaggebend für das Urteil war ein Thermofenster - das Volkswagen auch nicht bestritt, allerdings für legal hält. Das Gericht sah dies anders und verurteilte VW aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz.
Aufsehen erregte auch ein Urteil des Landgerichts Regensburg (AZ: 73 O 1181/19). Am 19.03.2020 verurteilte das LG Regensburg die Volkswagen AG zu Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger erhält den Kaufpreis erstattet, Zug um Zug gegen Rückgabe des betroffenen Fahrzeugs - eines VW Golf 7 mit dem Motor EA288. Das Gericht macht klar:
"Die Verwendung der Software zur Optimierung des Stickoxidausstoßes im Prüfstand stellt eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Klagepartei dar. Die schädigende Handlung der Beklagten war das Inverkehrbringen von Dieselmotoren unter Verschweigen der gesetzeswidrigen Programmierung der Software."
Auch zu Audi Modellen mit Motoren des Typs EA 288 gibt es bereits Urteile. So verurteilte das Landgericht Offenburg mit Urteil vom 23.06.2020 die Volkswagen AG und den Händler zu Schadenersatz für einen manipulierten Audi A3 (AZ: 3 O 38/18). Auch hier sah das Gericht eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung. Bemerkenswert ist der Hinweis des Richters, dass "politischer Einfluss" ein Grund dafür sein könnte, dass es für das betroffene Modell bisher noch keinen Rückruf durch das KBA gibt. Weitere Verurteilungen bezüglich manipulierter EA288 Motoren sind unter anderem von den Landgerichten Darmstadt, Lübeck, Bielefeld und Düsseldorf bekannt. Über ein Dutzend Mal wurde die Volkswagen AG im EA288 Abgasskandal bereits zu Schadensersatz verurteilt.
Oberlandesgerichte sprechen Schadensersatz zu
Auch Oberlandesgerichte haben sich bereits zum EA288 geäußert, zunächst das OLG Köln. In dem Verfahren (AZ: 15 U 234/18) ging es um einen VW Golf VII mit dem Motor EA 288. In erster Instanz hatte der Kläger vor dem Landgericht Aachen noch verloren - das Gericht war der Meinung, dass der EA288 keine unzulässige Abschalteinrichtung enthalte. Das Oberlandesgericht Köln widersprach dem nun, nachdem sich im Verfahren herausstellte, dass im streitgegenständlichen Fahrzeug eine Zykluserkennung vorhanden ist. Nach vorläufiger Auffassung des Gerichts komme deshalb ein Anspruch der Klägerin aufgrund von vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung in Betracht. Das Verfahren sowie ein parallel laufendes EA288 Verfahren endeten ohne Urteil. Es liegt nahe, dass VW sich hier mit den Klägern verglichen hat, um erste verbraucherfreundliche OLG-Urteile im EA288 Skandal zu verhindern. Ein typisches Vorgehen, das VW auch im ursprünglichen EA189 Abgasskandal nutzte, um Urteile von höheren Instanzen jahrelang hinauszuzögern.
Doch der Druck nimmt zu, denn im Juli und September 2020 veröffentlichten die Oberlandesgerichte Celle und Oldenburg ihrerseits Beschlüsse. Das OLG Celle nimmt das KBA in die Pflicht und fordert Informationen zu dessen Untersuchungen des EA288 Motors. Wusste das KBA überhaupt von den Abschalteinrichtungen im neuen Motor oder hatte VW diese verschwiegen? Falls nach Antwort des KBA noch Aufklärungsbedarf bestehe, will das Gericht einen Gutachter damit beauftragen herauszufinden, ob der im Verfahren streitgegenständliche Tiguan über eine Abschalteinrichtung verfügt und ob in dem Fahrzeug ein Thermofenster vorhanden ist, das nur zwischen 17 und 30 Grad für eine optimale Abgasnachbehandlung sorgt. VW verteidigt sich gerne damit, dass das KBA keine unzulässige Abschalteinrichtung im EA288 gefunden hatte. Wenn dem KBA aber gar nicht alle Informationen hierzu zur Verfügung gestellt worden sind, sondern VW diese verheimlicht hat, hatte das KBA gar nicht die Möglichkeit, den Motor ausreichend genau auf solche Abschalteinrichtungen zu prüfen. Das OLG Oldenburg konzentriert sich auf den Rückruf für den T6 und fordert laut Beschluss nähere Auskünfte vom KBA hinsichtlich der aufgedeckten Informationen und dem Verhalten der Emissionen und des Motors vor und nach Aufspielen des angeordneten Software-Updates. Das KBA ist nun in der Pflicht seinen Teil zur Aufklärung des EA288 Abgasskandals beizutragen.
Im Februar 2021 folgte dann der nächste wichtige Schritt in der juristischen Aufarbeitung des EA288 Abgasskandal. Mit dem OLG Köln verurteilte das erste Oberlandesgericht die Volkswagen AG zu Schadensersatz. Kurz zuvor hatte das OLG Düsseldorf einen sehr verbraucherfreundlichen Beschluss erlassen - immer mehr Oberlandesgerichte stellen sich demnach auf die Seite der Kläger und verurteilen die Volkswagen AG direkt zu Schadensersatz oder fordern von VW Aufklärung.
Kurz darauf, im April 2021, folgte bereits die zweite Verurteilung durch ein Oberlandesgericht. Das OLG Naumburg sprach dem Käufer eines VW Golf 7 Schadensersatz zu. Er hatte der Volkswagen AG vorgeworfen, in seinem Auto eine Fahrkurvenerkennung verbaut zu haben. Diese erkenne, wenn sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befinde und sorge dann für einen niedrigeren Stickoxidausstoß, als auf der Straße. Das Gericht sah darin eine unzulässige Abschalteinrichtung und deshalb einen Schadensersatzanspruch des Klägers.
Im September folgte dann die klare Aussage des Oberlandesgerichts Düsseldorf, dass sich im EA 288 Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung befinde und der Käufer gemäß § 826 BGB einen Anspruch auf Schadensersatz habe.
Im November 2021 verurteilte das OLG Naumburg die Volkswagen AG im Abgasskandal um den Motor EA288 bereits zum zweiten Mal.
Der Autokredit Widerruf - die Alternative für alle mit Finanzierung
Naturgemäß haben viele Autofahrer ihr Fahrzeug finanziert. Hierdurch entsteht ein weiterer Ansatzpunkt, um sich im Diesel-Abgasskandal gegen die Hersteller zu wehren. Denn nahezu alle Autokreditverträge sind fehlerhaft. Sie belehren den Verbraucher beispielsweise nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht. In so einem Fall hat die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen. Ein Widerruf ist auch Jahre nach Abschluss des Vertrags noch möglich. Der Kreditvertrag wird daraufhin rückabgewickelt. Und hat Ihnen der Autoverkäufer die Finanzierung vermittelt, wird auch der dadurch verbundene Kaufvertrag rückabgewickelt. Sie geben das Auto an die Bank zurück und erhalten alle bisher geleisteten Raten und die Anzahlung erstattet. Hierfür muss Ihr Diesel nicht einmal über eine illegale Abschalteinrichtung verfügen. Noch nicht mal ein Diesel muss es sein. Auch bei Benzinern ist ein Widerruf natürlich möglich. Aber gerade bei Dieseln, die direkt vom Diesel-Abgasskandal betroffen sind, lohnt sich der Widerruf ganz besonders.
Was sagt die Rechtsschutzversicherung?
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Kosten für eine Schadensersatzklage im Abgasskandal. Wir übernehmen gerne kostenfrei die Deckungsanfrage. Wichtig ist hierbei, dass der Versicherungsschutz bereits beim Kauf des Autos (dem Zeitpunkt, an dem der Schaden entstand) bestand.
Auch bei einem Widerruf des Autokredits übernehmen wir die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Der Schutz muss zum Zeitpunkt des Widerrufs bestanden haben. Haben Sie diesen noch nicht selber gegenüber Ihrer Bank erklärt, ist es unter Umständen möglich, eine Rechtsschutzversicherung noch abzuschließen. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Die Chronik im EA288 Abgasskandal
Juni 2023:
Durch drei Urteile des BGH vom 26.06.2023 haben viele Betroffene im Dieselskandal nun die Möglichkeit, einfacher einen Schadensersatzanspruch durchzusetzen. Denn wie schon zuvor der EuGH bestätigte nun auch der BGH, dass ein Anspruch bereits dann bestehen kann, wenn fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut wurde. Vorsatz ist keine Voraussetzung mehr, um eine Entschädigung zu bekommen. Verhandelt wurde unter anderem zu einem VW Passat, der mit einem EA288 Motor ausgerüstet ist. Laut BGH liegt ein Anspruch auf Schadensersatz vor, wenn zum Beispiel ein unzulässig großes Thermofenster eingebaut wurde - dies dürfte auf die Diesel zutreffen, die den Motor EA288 nutzen. Anders als bei bisherigen Verfahren können die Kläger in diesen Fällen ihr Auto behalten und bekommen stattdessen eine Entschädigung, die sich laut BGH auf 5-15% des Kaufpreises beläuft. Wie bisher auch, müssen sie sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.
Juni 2022:
Der BGH sagt eine für den 30.06.2022 angesetzte Verhandlung zum EA288 ab, um auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu warten, das noch im Laufe des Jahres erwartet wird. Am 02.06.2022 hatte der Generalanwalt des EuGH in seinen Schlussanträgen deutlich gemacht, dass Käufer bereits dann einen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn sich in ihrem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung befindet und der Hersteller fahrlässig gehandelt hat. Eine vorsätzliche sittenwidrige Handlung muss ihm dabei nicht nachgewiesen werden. Damit widerspricht er der Ansicht des BGH, der seine Rechtsprechung nach dem für den Herbst erwarteten Urteil des EuGH wohl ändern werden muss.
November 2021:
Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilt die Volkswagen AG zu Schadensersatz. Dabei ging es um einen VW Beetle mit dem Motor EA288. Da die Anwälte von VW gar nicht erst erschienen waren, erging ein Versäumnisurteil. Die Revision ließ das Gericht dabei nicht zu.
Zudem wird ein Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem September bekannt. Darin macht das Gericht deutlich, dass der Motor EA 288 über eine Fahrkurvenerkennung und eine prüfstandsoptimierte Umschaltlogik (und damit über eine klar unzulässige Abschalteinrichtung) verfügt. Es schließt sich damit dem Landgericht Duisburg an, das die Volkswagen AG in erster Instanz zu Schadensersatz verurteilt hatte. Dem Autobauer rät das OLG, seine Berufung zurückzuziehen, da diese keine Aussicht auf Erfolg habe.
September 2021:
Das NDR Wirtschafts- und Verbrauchermagazin "Markt" beschäftigt sich in seiner Sendung vom 20.09.2021 mit dem Motor EA288. Dabei bezieht es sich auf das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg, das am 09.04.2021 die Volkswagen AG bei einem Golf 7 mit dem EA288 Motor zu Schadensersatz verurteilt hatte.
Das Gericht erklärte dabei die unzulässige Zykluserkennung. Kurz vor der Messung (die das Auto anhand der Prüfstandssituation erwartet) leert der Speicherkatalysator seinen Schadstoffspeicher. So ergibt sich auf dem Prüfstand ein besonders niedriger Stickoxidausstoß.
April 2021:
Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilt die Volkswagen AG bei einem Diesel mit dem Motor EA288 zu Schadensersatz. Ursächlich hierfür ist die Einstufung der Fahrkurvenerkennung als unzulässige Abschalteinrichtung.
2021:
Im Februar 2021 macht die juristische Aufarbeitung einen großen Schritt. Mit dem Oberlandesgericht Köln verurteilt erstmals ein OLG die Volkswagen AG im EA288 Abgasskandal zu Schadensersatz. Es handelt sich dabei um ein Versäumnisurteil, das heißt, die VW-Anwälte sind gar nicht erst zur Verteidigung erschienen. Nachdem im Sommer 2020 die OLGs Celle und Oldenburg bereits verbraucherfreundliche Beweisbeschlüsse erhoben hatten und mindestens ein Dutzend Landgerichte die VW AG bereits zu Schadensersatz verurteilt haben, beginnt mit dem Urteil des OLG Köln nun das nächste Kapitel.
Ende 2020:
Im weiteren Verlauf des Jahres 2020 dreht sich der Wind zu Gunsten der Verbraucher: VW kann nicht mehr einfach behaupten, dass sich im EA288 Motor keine unzulässige Abschalteinrichtung befindet. Das Handelsblatt berichtet von einem weiteren internen VW-Dokument, das in einem Verfahren vor dem Landgericht Regensburg für die Verurteilung der Volkswagen AG gesorgt hat. In dem Dokument wird beschrieben, dass der EA288 mit der Abgasnorm Euro 6 über eine Prüfstandserkennung verfügt und anhand derer die Abgasnachbehandlung steuert - sprich, auf der Straße reduziert. Genau heißt es:
"Bedatung, Aktivierung und Nutzung der Fahrkurven zur Erkennung des Precon und des NEFZ, um die Abgasnachbehandlungsevents (...) streckengesteuert zu platzieren."
Gerichte fordern von VW nunmehr, sich ausführlich gegen die Vorwürfe der Kläger zu verteidigen und zu erläutern, warum die vorhandenen Abschalteinrichtungen legal sein sollen.
Anfang 2020:
2020 kommt der VW-Dieselskandal rund um den EA288 so richtig in Fahrt. Die Tagesschau berichtet mit Verweis auf Recherchen des SWR, dass VW bereits 2018 aufgrund eines manipulierten EA288 Motors zu Schadensersatz verurteilt wurde. Das Landgericht Duisburg sah eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch den Verkauf eines manipulierten VW Golf VII und sprach dem Kläger Schadensersatz zu. VW gab während der Verhandlung gegenüber dem Landgericht Duisburg (also bereits in 2018) zu, dass der VW Golf VII sowohl eine Zykluserkennung als auch eine Abschalteinrichtung enthält.
Dezember 2019:
Ermittler der Staatsanwaltschaft Braunschweig durchsuchen im Dezember 2019 Geschäftsräume von Volkswagen. Es werde gegen einzelne Personen ermittelt und die Ermittlungen stünden im Zusammenhang mit dem Motor EA288 heißt es. Wie ein VW Sprecher mitteilt, gehe es darum, dass das Diagnosesystem der Fahrzeuge nicht anzeigen würde, wenn der Dieselpartikelfilter ausfalle. Die Abgaswerte würden dennoch eingehalten werden.
September 2019:
Im September 2019 erneuern sich die Vorwürfe gegen den EA 288. Recherchen des SWR ergeben, dass auch dieser VW Dieselmotor unzulässige Abschalteinrichtungen enthält. Das geht unter anderem aus internen Dokumenten von VW hervor. Diese internen VW Dokumente beschreiben deutlich eine Zykluserkennung im EA288. Das Fahrzeug kann also erkennen, wenn es sich auf dem Prüfstand befindet und nur dann wird ausreichend AdBlue eingespritzt, um die Abgasreinigung zu gewährleisten. VW widerspricht dem vehement und sagt klipp und klar, dass die Euro 6 Version des EA288 keine Zykluserkennung habe.
Dann jedoch sagt VW-Chef Herbert Diess im ZDF: "Prüfstanderkennung per se braucht man immer." Aber auch: "Der Motor hat keine Abschalteinrichtung". Auch das Verkehrsministerium stellt sich hinter VW und merkt an, dass das Kraftfahrt-Bundesamt keine unzulässigen Programme im EA288 habe finden können.
2015:
Im September 2015 wird der VW-Abgasskandal öffentlich. VW gibt zu, beim Motor EA 189 mit unzulässigen Abschalteinrichtungen geschummelt zu haben. Bereits im Oktober 2015 gerät dann auch der Nachfolgemotor EA288 in Verdacht. VW prüft die Vorwürfe und gibt kurz darauf selbstbewusst bekannt, dass die frühen Versionen des EA288 mit der Abgasnorm Euro 5 nicht über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügen. Dass auch die Euro 6 Versionen nicht betroffen sind, hatte das Kraftfahrt-Bundesamt bereits zuvor bestätigt. Damit scheint der EA288 zunächst nicht vom VW-Abgasskandal betroffen zu sein, während sich alles auf den VW Motor EA 189 konzentriert.
HAHN Rechtsanwälte ist seit 2001 ausschließlich für Verbraucher tätig und gehört zu den erfolgreichsten Kanzleien im Abgasskandal gegen VW, Audi, Porsche und Mercedes.
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