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Der Golf 7 im Abgasskandal - Unzulässige Abschalteinrichtung auch im Golf VII

Der Golf 7 mit dem Motor EA288 und der Abgasnorm Euro 6 ist vom Abgasskandal betroffen. Es gibt bereits einen (noch) freiwilligen Rückruf und erste Urteile, bei denen die Gerichte VW eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vorwerfen und den Kunden Schadensersatz zusprechen. VW selbst hat bereits zugegeben, dass der Motor über eine Zykluserkennung und eine Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verfügt - nach einem BGH Urteil vom 26.06.2023 ermöglicht dies einen Schadensersatzanspruch.


OLG München spricht Schadensersatz zu

Mit Urteil vom 27.12.2023 hat das Oberlandesgericht München die Volkswagen AG zu Schadensersatz verurteilt - betroffen ist ein VW Golf 7 mit dem Motor EA288. Das Gericht stufte sowohl die im Fahrzeug enthaltene Fahrkurvenerkennung als auch das Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung ein. Es sprach dem Kläger gemäß der neuen BGH Rechtsprechung im Dieselskandal eine Entschädigung in Höhe von 10% des ursprünglich gezahlten Kaufpreises zu. Der Kläger hatte das Fahrzeug 2018 gebaucht erworben und schon 2020 wieder verkauft - Schadensersatz steht ihm trotzdem zu.

Das Urteil des Landgerichts Duisburg zum Golf VII

Wie die Tagesschau am 21. Januar 2020 berichtet, wurde Volkswagen bereits 2018 zum ersten Mal auch bei einem Motor des Typs EA 288 zu Schadensersatz im Abgasskandal verurteilt. Recherchen des SWR hatten dies bekannt gemacht. Betroffen war damals der Golf 7 1.6 TDI (Euro 6). Das Landgericht Duisburg hatte das Urteil am 30.10.2018 gefällt, es war aber über ein Jahr lang nicht veröffentlicht worden.

Der Kläger hatte das Fahrzeug im Januar 2017 gebraucht mit bereits über 100.000 Kilometern auf dem Tacho gekauft. VW gab in dem Verfahren zu, dass der Golf 7 sowohl über eine Zykluserkennung, als auch eine Abschalteinrichtung verfüge, die aber beide legal seien (wie im übrigen laut VW angeblich auch die Abschalteinrichtung im EA189). Dem widersprach das Gericht:

"Der Anspruch besteht auch nach § 826 BGB. Dadurch, dass die Beklagte ein Fahrzeug auf den Markt brachte, das Eigenschaften aufzuweisen schien, die es tatsächlich nicht aufwies, fügte sie vorsätzlich in gegen die guten Sitten verstoßender Weise sämtlichen Käufern von neuen und gebrauchten Fahrzeugen dieses Modelles Schaden zu."

VW muss dem Kläger gegen Rückgabe des Golf 7 den Kaufpreis erstatten. Dabei muss er sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Hierfür legte das Gericht eine maximal erwartbare Laufleistung des Diesels von 300.000 Kilometern fest. Allerdings teilte der Kläger dem Gericht den letzten Kilometerstand nicht mit, so dass das Gericht die anzurechnende Nutzungsentschädigung nicht errechnen konnte. Letztendlich bekam der Kläger also Schadensersatz aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung von Seiten Volkswagens zugesprochen, der Rechtsstreit wurde aber dennoch für erledigt erklärt.

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Weitere Urteile zum VW Golf 7 mit Dieselmotor EA 288

Der VW Motor EA 288 wird in zahlreichen VW-Modellen aber auch in Dieseln von Seat und Skoda verwendet. Auch in Audi-Modellen ist er verbaut. Seitdem das Urteil des LG Duisburg bekannt wurde, mehren sich ähnliche Urteile im VW-Abgasskandal. Im Laufe des Jahres 2020 kam somit Bewegung in den EA288 Abgasskandal. Je länger das Jahr andauerte, desto schneller folgte Urteil auf Urteil.

Im Spätsommer und Herbst 2020 folgten zudem Beweisbeschlüsse von Oberlandesgerichten. Hier zeigt sich, dass selbst OLGs einen Schadensersatzanspruch für möglich halten.

Im Februar 2021 wurde die VW AG erstmals von einem Oberlandesgericht hinsichtlich des EA288 Motors zu Schadensersatz verurteilt. Es handelt sich dabei um ein Versäumnisurteil - die VW Anwälte waren gar nicht erst erschienen.

Alleine zum Golf 7 liegen bereits mehrere Urteile vor:

Landgericht Regensburg - Urteil vom 19.03.2020 - 73 O 1181/19 - VW Golf VII

Auch das Landgericht Regensburg urteilte im Falle eines WV Golf 7 und sah das Vorhandensein einer illegalen Abschalteinrichtung als erwiesen an.

"Die Verwendung der Software zur Optimierung des Stickoxidausstoßes im Prüfstand stellt eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Klagepartei dar. Die schädigende Handlung der Beklagten war das Inverkehrbringen von Dieselmotoren unter Verschweigen der gesetzeswidrigen Programmierung der Software."

Der Kläger kann den VW Golf zurückgeben und bekommt im Gegenzug den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, erstattet.

Landgericht Düsseldorf - Urteil vom 17.07.2020 - 11 I 190/18 - VW Golf VII 2.0 TDI

Ein weiterer Fall, in dem es sich bei dem betroffenen Fahrzeug um einen Golf VII handelt. Auch hier entschied das Gericht auf das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das Fahrzeug enthalte eine Software, die bei Testläufen auf einem Abgasprüfstand diesen erkenne und dann die Abgasrückführung und die Abgasnachbehandlung auf Höchstbetrieb umschalte, so das Gericht.

Landgericht Darmstadt - Urteil vom 24.11.2020 - 9 O 305/18 - VW Golf VII 1.6 TDI

Auch das LG Darmstadt verurteilte die Volkswagen AG zu Schadensersatz. Sie warf dem Autobauer vor, dass der streitgegenständliche Golf 7 über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfüge. Dabei handelt es sich um eine Zykluserkennung. Das Fahrzeug erkennt also, wenn es sich auf dem Prüfstand befindet und schaltet dann in einen saubereren Modus.

VW Golf 7 mit Thermofenster

Da der VW Golf 7 den Motor EA288 nutzt und dieser über ein Thermofenster verfügt, haben betroffene Golf 7 Käufer einen Anspruch auf Schadensersatz. Dies hat der BGH im Juni 2023 bestätigt. Bereits durch den fahrlässigen Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung, wie eben eines unzulässig großen Thermofensters, sei den Käufern ein Schaden entstanden, weshalb sie Schadensersatz in Höhe von 5-15 Prozent des Kaufpreises erhalten könnten, so der BGH. 

Der freiwillige Rückruf für den Golf 7

Seit Anfang 2020 bekommen VW Kunden Post von Volkswagen bzw. vom Kraftfahrt-Bundesamt. Das Schreiben richtet sich an Halter eines VW Golf V7 und informiert darüber, dass für dieses Fahrzeug ein freiwilliges Software-Update zur Verfügung steht.

In den Schreiben mit dem Code 23X4 heißt es:

"Für Ihr Fahrzeug wurde durch VW ein freiwilliges Software-Update des Motorsteuerungsgeräts entwickelt, das eine Reduzierung der Stickoxidemissionen Ihres Fahrzeugs, also eine Verbesserung des Abgasverhaltens bewirkt".

Die Vermutung liegt nahe, dass VW versucht, so viele VW Golf 7 Diesel mit einem Software-Update zu versorgen wie möglich, bevor das KBA daraus eine verpflichtende Maßnahme machen kann. Diese Strategie verfolgen auch andere Hersteller, wie beispielsweise Daimler. Je mehr Diesel im Zuge einer freiwilligen Maßnahme das Update bekommen, desto weniger Fahrzeuge können später vom KBA verpflichtend zurückgerufen werden.

Unter dem Code 23AV läuft zudem eine weitere freiwillige Maßnahme, die sich ebenfalls an Halter eines VW Golf 7 richtet. Dabei handelt es sich laut VW um eine freiwillige Maßnahme, die im Rahmen des Diesel-Gipfels 2017 für über 5 Millionen vom Diesel-Skandal betroffene Fahrzeuge beschlossen wurde. Auch hier soll mit Hilfe des Updates der Stickoxid-Ausstoß gemindert werden.

So bekommen Sie Schadensersatz

Fahren Sie einen VW Golf 7 mit dem EA288 Motor, müssen Sie davon ausgehen, dass sich in Ihrem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung befindet. Aufgrund einer Zykluserkennung merkt das Fahrzeug, wenn es sich auf dem Prüfstand befindet. Die Abgasreinigung wird dann im optimalen Modus betrieben. Erkennt das Auto aufgrund verschiedener Parameter, dass es im allgemeinen Betrieb auf der Straße genutzt wird, wird die Abgasreinigung heruntergefahren oder sogar ganz abgeschaltet.

Befindet sich in Ihrem Auto eine solche unzulässige Abschalteinrichtung, haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Bei einer erfolgreichen Klage geben Sie den Golf an VW zurück und erhalten im Gegenzug den Kaufpreis erstattet. Gemäß eines aktuellen BGH-Urteils müssen Sie sich dabei eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen für die Kilometer, die Sie bereits mit dem Golf gefahren sind. Der wirtschaftliche Gewinn dürfte dabei dennoch klar höher sein, als wenn Sie versuchen würden, das vom Abgasskandal betroffene Fahrzeug zu verkaufen.

Auch aufgrund des im Golf 7 vorhandenen Thermofensters können Sie Schadensersatz bekommen. Dies hat der BGH bestätigt. Dabei behalten Sie Ihr Fahrzeug, erhalten aber eine Entschädigung in Höhe von 5-15 % des Kaufpreises (abzüglich einer Nutzungsentschädigung). 

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