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Kredit bei der Postbank vorzeitig ablösen

Verbraucher, die ihren Kredit bei der Postbank vorzeitig ablösen möchten, dürfen die Vorfälligkeitsentschädigung nicht vergessen. Die günstigere Alternative zur Ablösung ist deshalb oft der Widerruf.

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Christian Rugen
Christian Rugen

Rechtsanwalt Christian Rugen ist Partner von HAHN Rechtsanwälte. Der Hamburger hat zahlreiche Grundsatzentscheidungen zu Gunsten von geschädigten Verbrauchern und Bankkunden erkämpft.

Kredit vorzeitig ablösen kann teuer werden

Sie wollen Ihren Kredit bei der Postbank vorzeitig ablösen? Wenn Sie eine Erbschaft gemacht haben oder aus anderen Gründen bessere finanzielle Möglichkeiten haben, ist das durchaus verständlich. Denn schließlich können Sie so einen Haufen Zinsen sparen, die in den nächsten Jahren weiter angefallen wären. Doch eines dürfen Sie nicht vergessen. Die Postbank hat mit diesen Zinsen gerechnet und darf Ihnen deshalb eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. So kann es passieren, dass das vorzeitige Ablösen des Kredits bei der Postbank plötzlich unrentabel wird. Denn gerade bei Immobiliendarlehen kann die Vorfälligkeitsentschädigung schnell einen hohen vierstelligen Bereich oder noch mehr erreichen. Die Einsparungen durch wegfallende Zinsen sind da schnell ausgeglichen und ein vorzeitiges Ablösen lohnt sich nicht mehr.

Gleiches gilt erst recht, wenn Sie den Kredit vorzeitig kündigen möchten, um zu einem neuen Kredit mit günstigeren Zinsen umzuschulden. Auch hier können Sie prinzipiell sparen, weil Banken und Sparkassen aktuell sehr günstige Zinsen anbieten können. Doch durch die zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung ist diese Ersparnis schnell wieder weg.

Im Gegensatz zu Immobiliendarlehen hat der Gesetzgeber die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung bei Ratenkrediten, also zum Beispiel auch Autokrediten, begrenzt. Nämlich auf ein Prozent der Restschuld. Läuft der Vertrag nur noch maximal 12 Monate ist sie sogar auf 0,5% der Restschuld begrenzt.

Haben Sie Ihren Kredit bei der Postbank bereits vorzeitig abgelöst und dafür die Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt, können Sie durch einen erfahrenen Anwalt prüfen lassen, ob diese korrekt berechnet wurde. Denn die Berechnung ist kompliziert und es kommt immer wieder vor, dass Banken und Sparkassen ihren Kunden zu hohe Beträge in Rechnung stellen.

Postbank: Alternative Widerruf

Wollen Sie Ihren Kredit bei der Postbank vorzeitig ablösen, dann kann es sich lohnen, prüfen zu lassen, ob in Ihrem Fall nicht auch der alternative Weg genutzt werden kann. Dabei handelt es sich um einen Widerruf, der für Verbraucher deutlich günstiger ist, als die vorzeitige Ablösung oder Kündigung. Denn bei einem Widerruf wird der Vertrag rückabgewickelt und Sie werden so gestellt, als hätten Sie diesen nie unterzeichnet. Die Postbank darf deshalb auch keine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen fordern. Ein großes Sparpotential!

Eigentlich ist so ein Widerruf nur bis zu 14 Tage nach Abschluss des Vertrags möglich. Doch wenn die Postbank fehlerhafte Widerrufsinformationen verwendet hat, beginnt diese 14-tägige Frist nie zu laufen. Sie können den sogenannten Widerrufsjoker deshalb auch viel später noch einsetzen.

HAHN Rechtsanwälte hat sich unter anderem auf den Widerruf von Immobiliendarlehen spezialisiert. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben schon tausende von Verträgen geprüft. Wir bieten Ihnen an, im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung auch Ihre Vertragsunterlagen von der Postbank unter die Lupe zu nehmen. Denn die Fehler der Banken und Sparkassen sind vielfältig und oft kaum zu erkennen.

Wollen Sie Ihren Kredit bei der Postbank vorzeitig ablösen, können Sie prüfen lassen, ob Sie nicht stattdessen den Widerrufsjoker einsetzen und damit viel Geld sparen können.

Dies ist übrigens auch nachträglich noch möglich. Haben Sie das Darlehen bereits abgelöst und deshalb die Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt, können Sie diese nach einem erfolgreichen Widerruf von der Postbank erstattet bekommen.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten NICHT, wenn es sich bei der Immobilie zum Zeitpunkt des Immobilien-Erwerbs durch den Darlehensnehmer (nicht: Zeitpunkt der Umfinanzierung) um einen Neubau handelte. In diesen Fällen greift die sog. Baurisiko-Ausschlussklausel ein, die ausdrücklich auch die Finanzierung eines Neubaus erfasst. Wenn ein Vermietungsobjekt gebraucht gekauft wurde, könnte zudem die Kapitalanlagen-Ausschlussklausel des jeweiligen Rechtsschutzversicherers eingreifen. Ob dies der Fall ist, prüft HAHN Rechtsanwälte kostenfrei.