Landgericht Arnsberg, Urteil vom 22.07.2024 - I-1 O 256/23 - Pokerstars

HAHN Rechtsanwälte hat vor dem Landgericht Arnsberg ein Urteil gegen Pokerstars erstritten. Mit Urteil vom 22.07.2024 (I-1 O 256/23) wurde der damalige Betreiber der Seite, die TSG Interactive Gaming Europe Ltd zur Erstattung von fast 10.000,00 Euro verurteilt, die der Kläger bei Online-Glücksspielen (Online-Poker und Online-Automatenspiele) verloren hatte. Der Kläger spielte zwischen dem 13.12.2021 und dem 18.04.2023 auf der Website pokerstars.eu/de/ und erlitt in diesem kurzen Zeitraum hohe Verluste. Pokerstars muss diese nun erstatten, da für diesen Zeitraum keine in Deutschland gültige Lizenz vorlag. 

Die neue Pokerstars Website (pokerstars.de) ist seit dem 22.03.2023 in Deutschland legal. Der neue Betreiber, die Reel Germany Limited, erhielt zu diesem Tag Lizenzen für Online-Poker und Online-Automatenspiele.

Glücksspielverluste bei Pokerstars zurückholen