Landgericht Berlin II, Urteil vom 21.10.2024 - 27 O 468/22 - Pokerstars
HAHN Rechtsanwälte hat vor dem Landgericht Berlin II ein Urteil gegen Pokerstars erstritten. Mit Urteil vom 21.10.2024 (27 O 468/22) wurde die TSG Interactive Gaming Europe Ltd. zur Erstattung von rund 5.000,00 Euro verurteilt, die der Kläger bei Online-Glücksspielen auf der Pokerstars Website verloren hatte. Hauptsächlich hatte er dabei Online-Poker gespielt. Die TSG Interactive Gaming Europe Ltd. besaß jedoch nie eine in Deutschland gültige Lizenz für Online-Poker und auch nicht für andere Glücksspielarten. Erst der jetzige Betreiber von Pokerstars, die Reel Germany Limited, erhielt eine solche Lizenz für Online-Poker im März 2023.
Solange keine deutsche Lizenz vorhanden war (eine von der Malta Gaming Authority ausgestellte Lizenz ist in Deutschland nicht gültig) war das Pokerstars Angebot illegal. Das Gericht verurteilte den damaligen Betreiber deshalb zur Erstattung der Verluste.