Landgericht Berlin II, Urteil vom 24.07.2024 - 26 O 314/23 - Pokerstars

HAHN Rechtsanwälte hat vor dem LG Berlin II ein Urteil gegen Pokerstars erstritten. Mit Urteil vom 24.07.2024 (26 O 314/23) wurde der damalige Betreiber - die TSG Interactive Gaming Europe Ltd. - zur Erstattung von über 10.000 US-Dollar verurteilt. Der Spieler hatte diese Summe zwischen dem 04.11.2013 und dem 06.11.2022 bei Online-Glücksspielen auf pokerstars.eu/de verloren. Der Anbieter verfügte zu diesem Zeitraum aber nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz, weshalb der Vertrag zwischen dem Spieler und dem damaligen Betreiber von Pokerstars nichtig ist. 

Pokerstars ist erst seit März 2023 in Deutschland legal. Zu diesem Stichtag erhielt der aktuelle Betreiber - die Reel Germany Limited - eine Lizenz für Online-Poker und virtuelle Automatenspiele (Slots).

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