Landgericht Bochum, Urteil vom 11.03.2024 - I-3 O 145/23 - Pokerstars
HAHN Rechtsanwälte hat am Landgericht Bochum ein Urteil gegen Pokerstars erstritten. Mit Urteil vom 11.03.2024 (I-3 O 145/23) wurde die TSG Interactive Gaming Europe Limited zur Erstattung von rund 10.000,00 Euro verurteilt. Der Kläger hatte diese Summe bei Online-Glücksspielen auf pokerstars.eu verloren. Das Landgericht Bochum verurteilte den damaligen Betreiber der Seite zur Rückerstattung der Verluste, da er im streitgegenständlichen Zeitraum über keine in Deutschland gültige Lizenz verfügte, um Online-Glücksspiele anbieten zu können.
Eine solche Lizenz erhielt erst der jetzige Betreiber Reel Germany Limited zum 22.03.2023 (für Online-Poker und Slots).
Ohne Lizenz war das Angebot von Pokerstars illegal und die Einzahlungen erfolgten ohne rechtliche Grundlage. Die TSG Interactive Gaming Europe Limited muss dem Spieler seine Verluste deshalb erstatten.