Landgericht Bochum, Urteil vom 29.05.2024 - I-5 O 141/23 - Pokerstars

HAHN Rechtsanwälte hat am Landgericht Bochum ein Urteil gegen Pokerstars erstritten. Mit Urteil vom 29.05.2024 (I-5 O 141/23) wurde die TSG Interactive Gaming Europe Ltd. als Betreiberin von Pokerstars dazu verurteilt, einem Spieler fast 10.000 Euro zu erstatten, die dieser bei Online-Glücksspielen auf pokerstars.eu verloren hatte. Der Kläger nutzte das Angebot zwischen dem 22.10.2019 und dem 15.11.2020. Zu diesem Zeitpunkt verfügte die TSG Interactive Gaming Europe Ltd. nicht über die erforderliche Lizenz, um in Deutschland legal Online-Glücksspiele anbieten zu können. Eine solche Lizenz erhielt der jetzige Pokerstars Betreiber Reel Germany Limited erst am 22.03.2023 für Online-Poker und virtuelle Automatenspiele. Online-Sportwetten darf Pokerstars sogar erst seit dem 17.06.2024 anbieten (durch den Betreiber Cyan Blue International Limited).

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