Landgericht Bückeburg, Urteil vom 10.08.2023 - 3 O 34/22 - Pokerstars

HAHN Rechtsanwälte hat vor dem Landgericht Bückeburg ein Urteil gegen den Pokerstars Anbieter TSG Interactive Gaming Europe Ldt. erstritten. Mit Urteil vom 10.08.2023 (3 O 34/22) wurde die TSG Interactive Gaming Europe Ldt. mit Sitz auf Malta zur Rückzahlung von Glücksspielverlusten in Höhe von 10.660 US Dollar sowie 630 Euro verurteilt. Der Kläger hatte über rund zehn Jahre das Online-Glücksspielangebot von Pokerstars genutzt und dabei Online-Poker und Online-Casinospiele gespielt, sowie auch an Online-Sportwetten teilgenommen. Das Angebot war zu diesem Zeitpunkt illegal, da Pokerstars über keine in Deutschland gültige Lizenz verfügte. Erst am 22. März 2023 erhielt der jetzige Betreiber, die Reel Germany Limited, eine Lizenz für das Anbieten von Online-Poker und virtuellen Automatenspielen. Die Cyan Blue International wiederum erhielt am 17. Juni 2024 eine Lizenz für das Anbieten von Online-Sportwetten über pokerstars.de/sports. Ohne Lizenz war das Angebot illegal und die Einzahlungen des Spielers sind ohne rechtliche Grundlage erfolgt. Der Vertrag zwischen ihm und der TSG Interactive Gaming Europe Ltd. ist nichtig. Der Anbieter muss ihm seine Verluste erstatten.

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