Landgericht Dortmund, Urteil vom 13.06.2024 - 21 O 203/23 - Pokerstars

HAHN Rechtsanwälte hat am Landgericht Dortmund ein Urteil gegen Pokerstars erstritten. Mit Urteil vom 13.06.2024 (21 O 203/23) wurde die TSG Interactive Gaming Europe Ltd. zur Erstattung von rund 10.000,00 Euro verurteilt. Der Kläger hatte diese Summe bei Online-Glücksspielen auf der Website pokerstars.eu verloren. Der Anbieter verfügte zu diesem Zeitpunkt nicht über die erforderliche Lizenz. Sein Angebot war in Deutschland somit illegal. Der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Spieler ist somit nichtig und die Verluste müssen erstattet werden.

Erst der jetzige Betreiber von Pokerstars, die Reel Germany Limited, erhielt am 22.03.2023 eine Lizenz für Online-Poker und virtuelle Automatenspiele, auch als Slots bekannt.

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