Landgericht Halle, Urteil vom 05.04.2024 - 6 O 95/23 - Pokerstars

HAHN Rechtsanwälte hat am Landgericht Halle ein Urteil gegen Pokerstars erstritten. Mit Urteil vom 05.04.2024 (6 O 95/23) wurde die TSG Interactive Gaming Europe Limited als Betreiber im streitgegenständlichen Zeitraum zur Erstattung der Verluste in Höhe von rund 20.000,00 Euro verurteilt. Der Kläger hatte zwischen dem 01.04.2013 und dem 03.09.2022 über die Website pokerstars.eu an Online-Glücksspielen teilgenommen. Der Betreiber verfügte jedoch nicht über eine Lizenz, um in Deutschland legal Online-Glücksspiele anbieten zu können. Eine solche Lizenz erhielten erst die jetzigen Betreiber (die Reel Germany Limited am 22.03.2023 für Online-Poker und virtuelle Automatenspiele, sowie die Cyan Blue International Limited am 17.06.2024 für Online-Sportwetten. 

Erst mit Erhalt einer solchen Lizenz wurde das Angebot von Pokerstars in Deutschland legal. Ohne Lizenz erfolgten die Einzahlungen ohne rechtliche Grundlage, denn der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Spieler ist als nichtig einzustufen. Deshalb wurde die TSG Interactive Gaming Europe Limited dazu verurteilt, dem Spieler seine Verluste zu erstatten. 

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