Landgericht Hamburg, Urteil vom 09.01.2024 - 322 O 184/23 - Pokerstars

HAHN Rechtsanwälte hat vor dem Landgericht Hamburg ein Urteil gegen ÜPokerstars erstritten. Mit Urteil vom 09.01.2024 (322 O 184/23) wurde die damals für das Pokerstars-Angebot verantwortliche TSG Interactive Gaming Europe Limited zur Rückzahlung von Glücksspielverlusten in Höhe von rund 9.000 US-Dollar verurteilt. Der Kläger hatte diese innerhalb von zehn Jahren durch Online-Glücksspiele auf der Website pokerstars.de verloren. Das Angebot von Pokerstars war im streitgegenständlichen Zeitraum (2013 bis 2023) jedoch illegal, da der Betreiber keine deutsche Lizenz für Online-Poker besaß. Der Vertrag zwischen dem Betreiber und dem Spieler ist somit nichtig und die Einzahlungen sind ohne rechtliche Grundlage erfolgt. 

Pokerstars darf erst seit dem 22.03.2023 legal Online-Glücksspiele (Online-Poker und Slots) in Deutschland betreiben, als der aktuelle Anbieter, die Reel Germany Limited, eine Lizenz erhielt. Online-Sportwetten, die von der Cyan Blue International Limited über Pokerstars angeboten werden, sind zudem erst seit dem 17.06.2024 in Deutschland legal.

Glücksspielverluste bei Pokerstars zurückfordern