Landgericht Koblenz, Urteil vom 15.08.2024 - 15 O 143/23 - Pokerstars
HAHN Rechtsanwälte hat vor dem Landgericht Koblenz ein Urteil gegen Pokerstars erstritten. Mit Urteil vom 15.08.2024 (15 O 143/23) wurde Pokerstars (in Form der Betreiberin zum streitgegenständlichen Zeitpunkt, der TSG Interactive Gaming Europe Ltd.) zur Erstattung von Glücksspielverlusten in Höhe von rund 24.000 Euro verurteilt. Der Kläger hatte zwischen dem 28.04.2013 und dem 02.01.2023 an Online-Glücksspielen auf der Pokerstars Website pokerstars.eu teilgenommen und diese Summe verspielt.
Da die Betreiberin aber nie über eine deutsche Lizenz verfügte, war das Angebot illegal. Die Einzahlungen des Klägers sind ohne rechtliche Grundlage erfolgt und der Vertrag zwischen ihm und der Betreiberin ist als nichtig einzustufen. Die TSG Interactive Gaming Europe Ltd. muss die Verluste deshalb erstatten.
Pokerstars ist erst seit dem 22.03.2023 in Deutschland legal, als die Reel Germany Limited Lizenzen für Online-Poker und Slots (virtuelle Automatenspiele) erhielt.