Landgericht Köln, Urteil vom 19.01.2024 - 18 O 54/23 - Pokerstars

HAHN Rechtsanwälte hat vor dem Landgericht Köln ein Urteil gegen Pokerstars erstritten. Mit Urteil vom 19.01.2024 (18 O 54/23) wurde die TSG Interactive Gaming Europe Limited zur Rückzahlung von Glücksspielverlusten verurteilt. Zwischen dem 13.04.2013 und dem 09.03.2023 hatte der Kläger 137.872,17 US-Dollar bei Pokerstars verloren. Er hatte dabei auf der Website pokerstars.eu an Online-Poker Spielen teilgenommen. Da der Anbieter aber keine Lizenz für Online-Poker in Deutschland vorweisen konnte, war das Angebot illegal. Der Vertrag zwischen Spieler und Anbieter ist als nichtig einzustufen und die Einzahlungen sind somit ohne rechtliche Grundlage erfolgt. Der Anbieter muss dem Spieler seine Einzahlungen abzüglich getätigter Auszahlungen (also seine Verluste) erstatten.

Legal ist das Online-Poker Angebot von Pokerstars erst seit dem 22.03.2023, als der jetzige Betreiber, die Reel Germany Limited, eine Lizenz erhielt.

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