Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 27.05.2024 - 12 O 177/23 - Pokerstars
HAHN Rechtsanwälte hat vor dem Landgericht Mönchengladbach ein Urteil gegen Pokerstars erstritten. Mit Urteil vom 27.05.2024 (12 O 177/23) wurde die TSG Interactive Gaming Europe Limited (die damalige Betreiberin von Pokerstars) zur Erstattung von rund 10.000 Euro verurteilt. Die Klägerin hatte über die Website pokerstars.eu an den Glücksspielen teilgenommen. Der Betreiber verfügte jedoch nicht über eine Lizenz, wodurch das Angebot illegal war. Die Einzahlungen sind somit ohne rechtliche Grundlage erfolgt und müssen - abzüglich der Auszahlungen - erstattet werden.
Das Angebot von Pokerstars ist erst seit dem 22.03.2023 in Deutschland legal. Zu diesem Datum erhielt der Betreiber Reel Germany Limited eine Lizenz für Online-Poker und virtuelle Automatenspiele. Die von der Cyan Blue International Limited über Pokerstars angebotenen Online-Sportwetten sind erst seit dem 17.06.2024 in Deutschland erlaubt.