Landgericht München I, Urteil vom 12.08.2025 - 3 O 5051/25 - Bwin
HAHN Rechtsanwälte hat vor dem Landgericht München I ein Urteil gegen Bwin erstritten. Mit Urteil vom 12.08.2025 (3 O 5051/25) wurde die hinter bwin stehende Electra Works Limited Gibraltar zur Rückzahlung von Verlusten aus Online-Sportwetten und Online-Casinospielen verurteilt.
Der Kläger nahm zwischen dem 22.06.2014 und dem 08.10.2020 über die Website bwin.com/de an Online-Sportwetten und Online-Casinospielen teil. In diesem Zeitraum verlor er rund 45.000 Euro.
Die Electra Works Limited Gibraltar besaß nie eine Lizenz, um in Deutschland legal Online-Glücksspiele anzubieten. Erst zum 09.10.2020 erhielt das Schwesterunternehmen bwin (Deutschland) Limited eine solche Lizenz für Online-Sportwetten. Lizenzen für virtuelle Automatenspiele und Online-Poker folgten erst im November 2022.
Aufgrund der nicht vorhandenen deutschen Lizenz war das Angebot von bwin zum Zeitpunkt, als der Kläger es nutzte, illegal. Seine Einzahlungen erfolgten somit ohne rechtliche Grundlage. Das Gericht verurteilte den damaligen Betreiber von bwin deshalb zur Erstattung der Verluste.