Landgericht München II, Urteil vom 17.07.2025 - 1 O 2595/24 - Tipico

HAHN Rechtsanwälte hat am Landgericht München II ein Urteil gegen Tipico erstritten. Mit Urteil vom 17.07.2025 (1 O 2595/24) wurde Tipico zur Erstattung von Verlusten aus Online-Sportwetten in Höhe von über 10.000 Euro verurteilt.

Der Kläger hatte zwischen dem 10.07.2014 und dem 08.10.2020 bei Online-Sportwetten auf tipico.de 10.335,60 Euro verloren. Während dieses Zeitraumes besaß die Tipico Co. Ltd. als Betreiberin der Website keine Lizenz, um in Deutschland legal Online-Sportwetten anbieten zu dürfen. 

Eine solche Lizenz erhielt sie erst am 09.10.2020.

Ohne Lizenz war das Angebot jedoch illegal. Die Einzahlungen des Klägers erfolgten ohne rechtliche Grundlage und der Vertrag zwischen ihm und Tipico ist als nichtig einzustufen. Tipico muss dem Kläger seine Verluste deshalb zurückzahlen.

(In dem Urteil heißt es fälschlicherweise, der Kläger müsse die Kosten des Rechtsstreits tragen. Hierbei handelt es sich um einen Fehler, da Tipico als Beklagte und verurteilte Partei die Kosten zu tragen hat.)

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