Landgericht Oldenburg, Urteil vom 18.06.2024 - 3 O 2222/23 - Pokerstars
HAHN Rechtsanwälte hat am Landgericht Oldenburg ein Urteil gegen Pokerstars erstritten. Mit Urteil vom 18.06.2024 (3 O 2222/23) wurde die TSG Interactive Gaming Europe Limited zur Erstattung von rund 16.000,00 Euro verurteilt. Der Kläger spielte zwischen März 2020 und April 2023 auf der Website pokerstars.eu Online-Glücksspiele. Zu diesem Zeitpunkt besaß der Anbieter jedoch keine Lizenz, die es ihm erlaubt hätte, in Deutschland Online-Glücksspiele anzubieten. Das Angebot war deshalb illegal und der Anbieter muss dem Spieler seine Verluste erstatten.
Erst seit dem 22.03.2023 darf Pokerstars durch den jetzigen Betreiber Reel Germany Limited in Deutschland legal Online-Poker und virtuelle Automatenspiele anbieten. Online-Sportwetten wurden erst am 17.06.2024 für den Anbieter Cyan Blue International Limited lizenziert.