Landgericht Ulm, Urteil vom 28.05.2024 - 2 O 314/23 - Tipico

HAHN Rechtsanwälte hat am Landgericht Ulm ein Urteil gegen Tipico erstritten. Mit Urteil vom 28.05.2024 (2 O 314/23) wurde Tipico zur Rückzahlung von Sportwettenverlusten in Höhe von fast 70.000 Euro verurteilt. Der Kläger hatte zwischen dem 27.09.2013 und dem 08.10.2020 an von Tipico angebotenen Online-Sportwetten teilgenommen. Dabei hatte er in diesem Zeitraum 114.205,73 Euro eingezahlt und 43.087,00 Euro ausgezahlt bekommen. Seine Verluste beliefen sich somit auf 68.618,73 Euro. 

Das Gericht verurteilte Tipico, ihm diese Verluste zu erstatten, da Tipico zum Zeitpunkt der Einzahlungen nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz zum Anbieten von Online-Sportwetten verfügte. Die von der Malta Gaming Authority ausgestellte Lizenz war (und ist) in Deutschland nicht gültig. Ohne Lizenz erfolgten die Einzahlungen ohne rechtliche Grundlage. Die Verträge zwischen Tipico und dem Spieler sind somit nichtig und der Anbieter muss dem Spieler seine Verluste zurückzahlen.

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