Erneut waren – von HAHN Rechtsanwälte vertretene - Kläger beim Landgericht Hannover gegenüber der BHW Bausparkasse AG (BHW) erfolgreich. Das Landgericht entschied durch Urteil vom 15. Januar 2018 – 4 O 148/17 -, dass die Pflichten des Darlehensnehmers aus einem Immobiliendarlehensvertrag aus November 2008 über 130.000,00 Euro zur Zahlung von Zins und Tilgung aufgrund des Widerrufs vom 15. Juni 2016 erloschen seien. Die Bausparkasse belehrte fehlerhaft über den Fristbeginn. Die BHW kann sich laut Landgericht auch nicht auf die Schutzwirkung des Musters berufen. Entgegen der Auffassung der BHW sei das Widerrufsrecht der Kläger schließlich auch nicht in unzulässiger Weise ausgeübt oder verwirkt.
„Diese und „neuere“ Widerrufsbelehrungen der BHW bieten deren Kunden auch Jahre später noch die Möglichkeit, aus einem Immobiliendarlehen auszusteigen oder eine in der Vergangenheit gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzufordern“, sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. „Wir haben auch in den neueren Darlehensverträgen der BHW Fehler gefunden, die Darlehensnehmern eine solche Widerrufsmöglichkeit eröffnen.
“Hahn Rechtsanwälte bieten allen Betroffenen eine kostenfreie Erstbewertung über die Widerrufsbarkeit eines Darlehensvertrages an. Die Kanzlei vertritt beim Darlehenswiderruf bundesweit Darlehensnehmer. „Allein im Jahr 2017 haben wir in vergleichbaren Widerrufsfällen bundesweit über 20 positive Urteile für unsere Mandanten erstritten“, teilt Hahn abschließend mit. „So erfolgreich ist derzeit keine andere Kanzlei auf diesem Gebiet“.