Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat durch Anerkenntnisurteil vom 02.12.2020 – AZ: 17 U 10/20 – für Recht erkannt, dass die primären Leistungspflichten des Klägers aus einem in 2018 mit der Santander Consumer Bank geschlossenen Darlehensvertrag erloschen sind.
Der Kläger hatte am 13.08.2018 mit der Santander Consumer Bank AG einen Darlehensvertrag über 9.820,99 Euro abgeschlossen. Am 26.09.2018 erklärte er seinen Widerruf. Mit dem Anerkenntnisurteil bestätigte das Oberlandesgericht nun die Wirksamkeit dieses Widerrufs.
Ergebnis des erfolgreichen Widerrufs ist die vollständige Rückabwicklung des Darlehensvertrags. Das heißt, die Bank muss dem Kläger alle bisher geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen erstatten. Er muss das Darlehen zudem nicht weiter bedienen.
Die Widerrufsfrist von Verbraucher-Darlehensverträgen beträgt 14 Tage. Sie beginnt jedoch nicht zu laufen, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, wie es vorliegend der Fall war. Der Widerruf war deshalb auch sechs Wochen nach Abschluss des Vertrags noch immer wirksam möglich.
Die Kanzlei HAHN Rechtsanwälte, die den Kläger in diesem Verfahren vertreten hat, bietet derzeit eine kostenfreie Überprüfung von Darlehensverträgen auf eine Widerrufsmöglichkeit hin an.