Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat in seinem Urteil vom 16.12.2021 – 5 U 135/21 – entschieden, dass ein Mercedes-Käufer aus Norderstedt den finanzierten Kauf seines E 220 CDI Blue Efficiency rückabwickeln kann. Der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Kläger hatte diesen Pkw Mitte des Jahres 2018 erworben und über die Mercedes-Benz Bank AG finanziert. Etwa zwei Jahre später erlangte er Kenntnis von seiner Widerrufsmöglichkeit unter Berufung auf Fehler in den Vertragsunterlagen und übte sein Widerrufsrecht aus. Da die Bank die Wirksamkeit des erklärten Widerrufs vorgerichtlich nicht akzeptierte, kam es zum Rechtsstreit.
„Die Richter sind unserer Argumentation gefolgt und haben entschieden, dass der Widerruf aus mehreren Gründen wirksam war“, erklärt der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte. „Interessant ist der Widerruf bei Verträgen der Mercedes-Benz Bank AG nicht zuletzt deshalb, weil der Verbraucher in einer Vielzahl von Fällen durch die Rückabwicklung sämtliche Zinszahlungen zurückbekommen kann.“ Durch die Zulassung der Revision eröffnete das Oberlandesgericht den Weg zur Bestätigung seiner Entscheidung durch den Bundesgerichtshof.
Hinsichtlich der konkreten Vorteile des sogenannten Widerrufsjokers bietet HAHN Rechtsanwälte aktuell eine kostenfreie Erstbewertung an. Widerrufsmöglichkeiten bestehen nicht nur bei den Finanzierungsverträgen der Mercedes-Benz Bank AG, sondern auch bei den Autokrediten der BMW Bank GmbH, der Volkswagen Bank GmbH oder der Santander Consumer Bank AG.