Erstmals hat ein deutsches Oberlandesgericht entschieden, dass die Vorgaben aus dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 09. September 2021 in den verbundenen Rechtssachen C‑33/20, C‑155/20 und C‑187/20 dahingehend umzusetzen sind, dass Autokredit-Verträge der BMW Bank GmbH noch Jahre seit Vertragsabschluss widerrufen werden können. Finanziert hatte der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Kläger im Jahr 2016 einen BMW 520d Touring. Nachdem er von der Widerrufsmöglichkeit Kenntnis erlangt hatte, übte er Mitte des Jahres 2020 sein Widerrufsrecht gegenüber der BMW Bank aus. Da diese den erklärten Widerruf vorgerichtlich als unwirksam zurückwies, kam es zum Rechtsstreit.
„HAHN Rechtsanwälte freut sich sehr darüber, den Durchbruch für deutsche Verbraucher erzielt zu haben“, kommentiert der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte. „Wirtschaftlich führt der Widerruf zu Vorteilen für die Verbraucher, die in einer Größenordnung zwischen 10 und bis zu 25 % bezogen auf den Fahrzeugkaufpreis liegen.“
Zur Begründung ihres Urteils vom 23.12.2021 – 5 U 140/21 – führten die Schleswiger Richter überzeugend aus, dass die in den Vertragsunterlagen der BMW Bank unter der Überschrift „Ombudsmannverfahren“ erteilten Angaben den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Außerdem habe die BMW Bank nicht in der gesetzlich geforderten Form über den Verzugszinssatz und die Art und Weise seiner Anpassung informiert. Durch die Zulassung der Revision eröffnete das Oberlandesgericht den Weg zur Bestätigung durch den Bundesgerichtshof.
Derzeit bietet HAHN Rechtsanwälte kostenfreie Überprüfungen hinsichtlich einer Widerrufsmöglichkeit bei Kfz-Finanzierungen der BMW Bank GmbH, der Volkswagen Bank GmbH, der Santander Consumer Bank AG oder z.B. auch der Mercedes-Benz Bank AG an