Die BMW AG fordert erneut eine riesige Anzahl von Diesel-Fahrern zur Durchführung der Rückrufmaßnahmen mit den Codes 0011540600, 0011550600, 0011560600, 0011570600, 0011580600, 0011590600, 0011600600, 0011610600, 0011620600, 0011630600, 0011640600, 0011650600 und 0011660600 auf.
Die Maßnahmen beziehen sich auf die Bauteilgruppe der Abgasrückführung. Im November dieses Jahres war die BMW AG bereits durch Enthüllungen bei ihrem Zulieferer BOSCH ebenfalls in die Schlagzeilen geraten. Es war bekannt geworden, dass die Robert Bosch GmbH die sogenannte „Kunden-Funktion“ der BMW AG „Deaktivierung ND-Abgasrückführung“ bereits im Oktober 2015 als kritisch bewertet hatte. Wörtlich heißt es hierzu: „Könnte für Rollenbetriebserkennung verwendet werden.“
Die Kanzlei HAHN Rechtsanwälte hatte Verbraucher bereits über die Serviceaktionen 0013450300, 0013500300, 0013670300, 0013710300, 0013720300, 0013690300, 0013700300, 0013730300, 0013740300, 0013780300, 0013790300 und 0013800300 informiert.
Der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte rät Diesel-Fahrern, sich Informationen zu den geplanten Maßnahmen einzuholen. „Wir haben bereits eine sehr große Menge von Informationen zu den BMW-Dieselmotoren gesammelt“, erklärt Anwalt Rugen. „Verbraucher können sich bei uns aktuell kostenfrei auch über die Folgen informieren“, so Rugen weiter.