Landgericht Hechingen, Urteil vom 13.09.2023 - 2 O 6/23 - xtip
HAHN Rechtsanwälte hat vor dem Landgericht Hechingen ein Urteil gegen xtip erstritten. Mit Urteil vom 13.09.2023 (2 O 6/23) wurde xtip zur Erstattung von Sportwettenverlusten in Höhe von über 25.000 Euro verurteilt. Zwischen September 2016 und November 2018 zahlte der Spieler 35.436,60 Euro ein und bekam 9.996,80 ausgezahlt. Seine Verluste summierten sich somit auf 25.439,80 Euro. Da der Anbieter für diesen Zeitraum keine Lizenz hatte, um in Deutschland Online-Sportwetten anzubieten, war das Angebot illegal. Der Vertrag zwischen dem Spieler und dem Anbieter CASHPOINT Malta Ltd. war nichtig und das Geld war ohne rechtliche Grundlage eingezahlt worden. Deshalb verurteilte das Gericht den Anbieter nun zur Rückzahlung. Auf der Website von xtip dürfen seit dem 09.10.2020 legal Online-Sportwetten angeboten werden (durch den Rechtsnachfolger Merkur Bets Malta Limited).