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Landgericht Düsseldorf verurteilt BMW zu Schadensersatz im Abgasskandal

Hamburg, 27.04.2020

Erstmals ist BMW im Abgasskandal zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden. Mit dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 31.03.2020 – 7 O 67/19 – reiht sich BMW ein in die Autohersteller, die unzulässige Abschalteinrichtungen verwenden und ihre Kunden getäuscht haben. Das Gericht sah eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gemäß § 826 BGB als gegeben an. Der streitgegenständliche BMW X1 mit der Abgasnorm Euro 5 enthält nach der Überzeugung des Landgerichts Düsseldorf ein sogenanntes Thermofenster, welches das Gericht als unzulässige Abschalteinrichtung einstufte.

Lediglich im Temperaturbereich zwischen 17 und 33 Grad würden die Stickoxide in den Abgasen deutlich reduziert. In den Temperaturbereichen darüber und darunter funktioniere die Abgasminderung gar nicht oder nur reduziert. BMW argumentierte, ein solches Thermofenster diene dem Motor- und Bauteilschutz. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Der Kläger gibt das manipulierte Fahrzeug an BMW zurück und erhält im Gegenzug eine Schadensersatzzahlung. BMW selbst hält das Urteil für unrichtig und hat bereits Berufung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt.

HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit mehr als 5.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund von illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten bereits gewonnen werden. Viele Gerichte haben bereits entschieden, dass den Autokäufern ein Schadensersatzanspruch in Höhe des vollen Kaufpreises zusteht.