Das Hanseatische Oberlandesgericht hat durch Musterentscheid nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) vom 21. Dezember 2018 - 13 Kap 3/15 - festgestellt, dass der Prospekt für die Beteiligung an der MPC Sachwert Rendite-Fonds Indien I GmbH & Co. KG fehlerhaft bzw. unvollständig ist. Der 13. Zivilsenat bejahte die Fehlerhaftigkeit des Prospekts hinsichtlich von vier wesentlichen Punkten.
Im Einzelnen stellt das Oberlandesgericht die nachfolgenden Prospektfehler fest, weil sie keinen Hinweis darauf enthalten, dass es sich bei Verkäuferin des durch die indische Projektentwicklungsgesellschaft AKME Rhine River Projects Private Ltd. (ARRPPL) erworbenen Entwicklungsrechts in Ludhiana um die Muttergesellschaft der ARRPPL-Mitgesellschafterin AKME Projects Ltd. handelt und sich hieraus Interessenskonflikte im Rahmen der projektierten Grundstücksentwicklung ergeben konnten; dass das Grundstück in Ludhiana zum Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen über den Erwerb des Entwicklungsrechts an vorgenanntem Grundstück durch die indische ARRPPL im Eigentum der ARRPPL-Mitgesellschafterin AKME Projects Ltd. stand und sich hieraus Interessenskonflikte im Rahmen der projektierten Grundstücksentwicklung ergeben konnten; dass im Zeitpunkt der Projetveröffentlichung hinsichtlich der Projektentwicklungsvorhaben in Ludhiana und Mohali noch keine Anträge auf Erteilung der umweltrechtlichen Genehmigung gestellt worden waren und nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften ein Baubeginn ohne diese Genehmigung nicht möglich war. Weiterhin sei der Prospekt fehlerhaft und unvollständig, weil an den Projektstandorten Ludhiana und Mohali die Errichtung von Apartmentanlagen in den Dimensionen der auf Seite 55 des Prospekts jeweils bezifferten verkaufbaren Flächen nur unter Hinzurechnung eines sog. Loading Factors rechtlich zulässig war und hierauf im Prospekt nicht hingewiesen wurde. „Das KapMuG-Verfahren ist definitiv das erste Verfahren in Hamburg, das erstinstanzlich von Anlegerseite gewonnen wurde“, sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. „Der positive Beschluss stellt einen großen Erfolg für den Anlegerschutz und insbesondere für die betroffenen Anleger dar“, so Hahn weiter. „Nach unserer Kenntnis handelt es vorliegend auch in Deutschland um das erste KapMuG-Verfahren bezüglich eines geschlossenen Immobilienfonds, das in erster Instanz gewonnen wurde“, so Hahn abschließend.
An dem im Juni 2007 aufgelegten Fonds haben sich ca. 3.000 Anleger mit den Gattungen A und B beteiligt. Verklagt wurden die Gründungsgesellschafter, die MPC Investment GmbH und die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH. HAHN Rechtsanwälte, das die Musterklage führt, vertritt insgesamt etwa 450 Gesellschafter des Fonds. Ohne Geltendmachung von Schadensersatz würden die Anleger der Gattung A auf Verlusten von mehr 80 % ihrer Beteiligung sitzen bleiben. Der Musterentscheid ist noch nicht rechtskräftig geworden; gegen ihn können die Beteiligten noch Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.