Gute Nachrichten für viele Mercedes Dieselbesitzer: Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 21.08.2018 – 25 O 73/18 - erstmalig gegen die Mercedes-Benz Bank AG wegen fehlerhafter Vertragsangaben entschieden. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Frist zum Widerruf mangels ordnungsgemäßer Widerrufsinformation noch nicht zu laufen begonnen hatte. Nun kann der Daimler-Kunde seinen gebrauchten Mercedes-Benz 220 CDI BlueEFFICIENCY noch nach Jahren nach Kauf zurückgeben. Wegen des erfolgreichen Widerrufs erhält er seine Anzahlung und die erbrachten Raten in Höhe von 26.832,45 Euro abzüglich einer geringen Nutzungswertentschädigung für die gefahrenen Kilometer zurück.
Der Kläger erwarb im August 2014 den gebrauchten Mercedes Benz zu einem Kaufpreis von 26.600 Euro. Das Dieselfahrzeug bezahlte er größtenteils bar, finanzierte jedoch einen Teil der Summe durch einen Autokredit bei der Mercedes-Benz Bank. Aufgrund des Abgasskandals stellte er fest, dass sein Fahrzeug auf dem Gebrauchtmarkt einen drastischen Wertverlust erleiden würde. Aus der Presse erfuhr er von der Möglichkeit, das Auto mittels Widerrufs seiner Willenserklärung zum Abschluss des Darlehensvertrags nahezu zum ursprünglichen Kaufpreis zurückzugeben. Daraufhin widerrief er seinen Vertrag im August 2017. Zunächst verweigerte die Mercedes-Benz Bank die angestrebte Rückabwicklung, da der Widerruf nicht fristgemäß erklärt worden sei.
"Von diesem Urteil können zahlreiche Verbraucher von finanzierten Mercedes-Fahrzeugen profitieren“, sagt der Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. „Fehlende und/oder fehlerhafte Pflichtangaben sind in sämtlichen Autokreditverträge der Mercedes-Bank festzustellen. Damit ist der Weg frei für Mercedes-Autokäufer, sich ohne Verlust von ihrem finanzierten Fahrzeug zu trennen. HAHN Rechtsanwälte hat im Rahmen der Prüfung von etwa 2.000 neueren Autokreditverträgen bei 95 Prozent der Fälle Fehler in den Vertragsunterlagen festgestellt und diesbezüglich bereits etwa 100 Klagen eingereicht. Interessant sind auch die Rechtsfolgen des Widerrufs. Denn wegen der Fehler in den Vertragsunterlagen muss sich der Verbraucher bei neueren Verträgen kein Abzug für die gefahrenen Kilometer entgegenhalten lassen. „Man kann insofern von einer Sanktionierung der unsorgfältigen Bank sprechen“, so Hahn. „Der Kunde ist sein Fahrzeug quasi kostenfrei und ohne Wertverlust gefahren“, erläutert Hahn. Dies gelte auch für die Finanzierung von Benzinern, verrät Hahn abschließend.
HAHN Rechtsanwälte bietet allen Verbrauchern eine kostenfreie Überprüfung ihrer Widerrufsmöglichkeit eines Autokredits an. Die Kanzlei ist schon seit mehreren Jahren auf den Darlehens-Widerruf spezialisiert und hat bereits tausende Verbraucher im Bereich des Widerrufs von Immobiliendarlehen vertreten. Die Streitigkeiten enden oftmals mit einem Vergleich. Dennoch hat HAHN Rechtsanwälte in Widerrufsfällen in 2017/18 bereits 40 positive Urteile für Verbraucher erstritten und ist gemessen hieran bundesweit die derzeit erfolgreichste Rechtsanwaltskanzlei.