Aktuell vergeht fast kein Tag mehr ohne neue Negativschlagzeilen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat am 05. Juni 2018 einen Rückruf des Audi A6 und A7 mit dem Drei-Liter-Dieselmotor angeordnet. In den Audi-Fahrzeugen ist laut KBA eine illegale Abschalteinrichtung verbaut. Die Fahrzeuge erfreuen sich als Dienstwagen großer Beliebtheit. Wer ab Montag sein diesbezügliches Dieselfahrzeug beim Händler abholen wollte, wurde vertröstet: Die Übergabe kann nicht stattfinden, da das KBA Audi die Zulassung der Autos wegen des Einbaus einer illegalen Abschalteinrichtung verweigert. Betroffen von dem Rückruf sind 33.000 in Deutschland zugelassenen PKW von Audi A6 und A7. Weltweit hat Audi 60.000 Fahrzeuge dieser Typen verkauft. Wie der SPIEGEL-Online am 06. Juni 2018 berichtete, musste Audi Abgasmanipulationen einräumen. Audi sprach in einer Mitteilung von "Auffälligkeiten", weswegen das Werk "die Auslieferung an den Handel gestoppt" habe.
Damit drohte das KBA nicht nur mit der Rücknahme der Typengenehmigung für das Fahrzeug, sondern untersagte den weiteren Verkauf der Modelle. Dies gilt, bis Audi ein Update der Software bereitgestellt und genehmigt bekommen hat, mit dem die Abgasmanipulationen beseitigt werden können. „Dem Hersteller wurde aufgegeben, diese Abschalteinrichtungen aus den betroffenen Fahrzeugen nach der Freigabe des Maßnahmenpakets durch das KBA zu entfernen", erklärte das Bundesverkehrsministerium weiter.
„Wir haben beim Abgasskandal bisher nur die Spitze des Eisbergs gesehen. Das KBA ordnet nur scheibchenweise Rückrufe an“ sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. „Die ständigen Nachrichten über drohende Stilllegungen, Fahrverbote und „Schummelsoftware“ in immer weiteren Dieselfahrzeugen haben massive Wertverluste für alle Diesel-Modelle der vom Abgasskandal hauptsächlich betroffenen Marken Porsche, Audi, VW, und Mercedes zur Folge. Insbesondere Mandanten mit teuren Premium-Fahrzeugen berichten uns täglich davon, wie schwer es ist, ihr Diesel-Fahrzeug noch zu einem angemessenen Preis zu verkaufen. Dies alles zeigt: Auch in Deutschland kostet der Dieselskandal Milliardensummen. Nur zahlt die Zeche anders als in den USA nicht die für den Abgasskandal verantwortliche Autoindustrie, sondern leider bisher der Kunde“, sagt Anwalt Hahn.
„Vor den bundesdeutschen Zivilgerichten haben die Hersteller allerdings kein leichtes Spiel mehr: Immer mehr Landgerichte haben Volkswagen wegen der Verwendung von „Schummel-Software“ in Dieselfahrzeugen zu Schadenersatz verurteilt. Das Verschweigen der illegalen Abschaltvorrichtungen wird von vielen Gerichten als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gewertet. Auch in Deutschland werden Entschädigungen angeboten, allerdings nicht freiwillig wie in den USA“, berichtet Hahn aus eigener Erfahrung. „Neben der deliktischen Haftung der Hersteller kommt die normale Sachmängelgewährleistung in Betracht. Ob ein Fahrzeug mit einem defekten Getriebe oder mit einer illegalen Abschaltvorrichtung verkauft wird, läuft juristisch auf dasselbe hinaus, nämlich einen Sachmangel des Kaufgegenstands“, erklärt Hahn. „Beim finanzierten Fahrzeugerwerb gibt es noch eine weitere Möglichkeit. Vielen Hersteller-Banken, wie z.B. die Audi-Bank, sind bei den Formalien der Darlehensverträge Fehler unterlaufen. Eine solche Konstellation bietet die Möglichkeit, den Kauf des Fahrzeuges durch Widerruf des Autokredits rückabzuwickeln. Die Betroffenen müssen aber selbst aktiv werden. HAHN Rechtsanwälte bietet kostenfrei eine Erstprüfung an“, sagt Hahn abschließend.