Auch Mercedes Benz ist in den Dieselskandal involviert. HAHN Rechtsanwälte hat beim Landgericht Stuttgart 2018 Klage gegen Daimler AG eingereicht. Der Kläger hatte am 27. Januar 2016 einen Mercedes Benz E 220 BlueTEC T als Gebrauchtfahrzeug für eine Kaufpreis von 35.870,00 Euro erworben. Der Kläger verlangt nunmehr vom Hersteller Schadensersatz in Höhe von 31.611,65 Euro. Mitte Juli 2017 ist aufgrund von Durchsuchungen der Staatsanwalt Stuttgart im Rahmen des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens bekannt geworden, dass in Motoren der Motorenvariante OM 651 (und OM 642) eine unberechtigte Thermosoftware verbaut wurde. Bei dieser handelt es sich um eine unzulässige Abgasabschaltung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 715/2007. Dieselfahrzeuge mit OM 642- und OM 651-Motoren wurden von Daimler in den Jahren 2008 bis 2016 millionenfach in Europa und den USA verkauft.
Der Kläger hatte nach einem Fahrzeug gesucht, das den neusten Stand der Technik aufweist. Der Kundenberater einer Mercedes Benz-Niederlassung in Hamburg versicherte ihm, dass der Mercedes die neueste Abgasreinigung EURO 6 aufweise und es zu keinem Fahrverbot komme könne. Aufgrund der Zusicherungen der Mercedes-Niederlassung hat der Kläger das Fahrzeug dann erworben. Teil des Kaufvertrages war ein Garantievertrag mit einer Garantiedauer bis zum 04. Februar 2018. Wegen der unzulässigen Abgasabschaltung weichen die Stickstoffoxidwerte (NOx) im realen Fahrbetrieb erheblich von den auf dem Prüfstand gemessenen Werten ab. Die Abschalteinrichtung führt zu einer Abschaltung außerhalb eines knapp kalkulierten Thermofensters zwischen 20 bis 35 Grad Celsius.
„Bei den Abschalteinrichtungen von Mercedes bei den Motoren OM 642 und OM 651 handelt es sich um eine unzulässige Schummelsoftware wie bei VW“ sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. „Der Sachmangel der Fahrzeuge führt dazu, dass Käufer ihren manipulierten Mercedes Diesel gegen Erstattung des Kaufpreises bei Anrechnung der gefahrenen Kilometer zurückgeben können. Das ist deswegen sehr interessant, weil Dieselfahrzeugen in den bundesdeutschen Innenstädten Fahrverbote drohen und deren Inhaber diese auf dem Gebrauchtmarkt mittlerweile nur noch mit erheblichen Abschlägen verkaufen können“, so Anwalt Hahn weiter. „Gerade Dieselfahrzeug-Inhaber mit einer eintrittspflichtigen Rechtschutzversicherung sollten daher nicht länger zögern, für ihre Interessen aktiv zu werden“, sagt Hahn abschließend.