Das ARD-Wirtschaftsmagazin Plusminus berichtete am 17. Januar 2018 unter dem Titel „Neue Hoffnung für VW-Geschädigte“ über die Möglichkeit, einen Autokreditvertrag wirksam zu widerrufen. Der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte weist darauf hin, dass Verbraucher ihren Autokreditvertrag bei fehlerhafter Information über das Widerrufsrecht noch heute widerrufen können, wenn der Vertrag nach dem 1. November 2002 geschlossen wurde. Das gelte laut Hahn auch für finanzierte Benziner.
„Bei Autokreditverträgen, die ab dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, muss sich der Verbraucher nach unserer Auffassung sogar keine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer und den Wertverlust des Autos anrechnen lassen“, meint Anwalt Hahn. Die Folge eines wirksamen Widerrufs sei, dass ein Autobesitzer sein mehrere Jahre gefahrenes Fahrzeug kostenfrei zurückgeben kann.
„Ob ein Widerruf eines Autokredits erfolgreich durchgesetzt werden kann, muss im Einzelfall anwaltlich geprüft werden“, sagt Hahn. Laut Hahn liegen bereits positive Urteile von zwei Landgerichten vor (vgl. Landgericht Arnsberg, Urteil vom 17.11.2017 – I-2 45/17 – und Landgericht Berlin, Urteil vom 05.12.2017 – 4 O 150/16 - ). HAHN Rechtsanwälte verklagt bereits diverse Autokreditbanken an unterschiedlichen bundesdeutschen Gerichten. Die Kanzlei bietet allen betroffenen Verbrauchern mit einem Autokredit einen kostenfreien Erstcheck an.