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Deutsche Bank: Kredit vorzeitig ablösen

Kreditnehmer, die eine Erbschaft gemacht haben oder auf sonstigem Weg verbesserte finanzielle Rahmenbedingungen haben, tun gut daran, ihren Kredit vorzeitig abzulösen, um so Zinsen zu sparen. Dabei gilt es jedoch die Vorfälligkeitsentschädigung zu beachten, die die Deutsche Bank in so einem Fall fordern darf. Mit der Wahl des Kredit Widerrufs statt der Ablösung können viele Verbraucher dabei Geld sparen.

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Christian Rugen
Christian Rugen

Rechtsanwalt Christian Rugen ist Partner von HAHN Rechtsanwälte. Der Hamburger hat zahlreiche Grundsatzentscheidungen zu Gunsten von geschädigten Verbrauchern und Bankkunden erkämpft.

Kredit ablösen – die Nachteile

Grundsätzlich ist es nachvollziehbar, wenn ein Erbe oder eine aus anderen Gründen zur Verfügung stehende Geldsumme eingesetzt werden soll, um einen Kredit bei der Deutschen Bank vorzeitig abzulösen. Darlehensnehmer dürfen in einem solchen Fall jedoch die Vorfälligkeitsentschädigung nicht vergessen. Die Deutsche Bank darf diese fordern, um den Verlust der Zinsen auszugleichen. Sie kann bei einem Immobiliendarlehen schnell einen hohen vierstelligen Betrag oder gar noch mehr erreichen.

Speziell wenn ein Kredit gekündigt werden soll, um zu einem neuen Darlehen mit besseren Zinsen umzuschulden, lassen sich Verbraucher von dieser hohen Strafzahlung abschrecken und zahlen dann lieber den alten Zins weiter.

Bei Immobiliendarlehen ist die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung nämlich nicht begrenzt. Anders sieht es bei Raten- und Autokrediten aus, zumindest bei solchen, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden. Denn bei diesen Fällen darf sie maximal 1% der Restschuld betragen. Läuft der Vertrag, der gekündigt oder abgelöst werden soll, nur noch weniger als 12 Monate reduziert sie sich sogar auf maximal 0,5% der Restschuld.

Mussten Sie die Strafzahlung leisten, weil Sie Ihren Kredit bei der Deutschen Bank vorzeitig gekündigt oder abgelöst haben, dann sollten Sie eventuell prüfen lassen, ob Ihnen die Bank auch die korrekte Summe in Rechnung gestellt hat. Dies ist nämlich oft nicht der Fall, wie Verbraucherzentralen festgestellt haben. Die Kreditnehmer zahlen dann gutgläubig viel zu hohe Beträge.

Vorzeitig ablösen oder widerrufen? Auch bei der Deutschen Bank gibt es die Alternative!

Sie sind Kunde bei der Deutschen Bank und möchten Ihren Kredit ablösen? Dann können wir für Sie prüfen, ob Sie nicht den alternativen Weg gehen können. Nämlich den des Widerrufs statt der Ablöse (oder Kündigung). Möglich ist dieser für einen Großteil der Verbraucher, denn in sehr vielen Darlehensverträgen finden sich Fehler, beispielsweise in den Widerrufsbelehrungen. Diese führen dazu, dass die Widerrufsfrist nicht 14 Tage beträgt, sondern gar nicht erst anläuft. Ein Widerruf kann somit auch viel später noch ausgesprochen werden.

Auch die Deutsche Bank hat solche Fehler gemacht. Beispielsweise wurde in vielen Verträgen die Vertragslaufzeit gar nicht erwähnt. Die Bank verteidigt sich damit, dass man die Laufzeit auch anhand der zu zahlenden Raten ausrechnen könnte. Doch davon halten Gerichte nichts. Sie verurteilten die Deutsche Bank deshalb schon mehrfach aufgrund einer solchen fehlerhaften Widerrufsbelehrung zur Rückabwicklung der Verträge.

Was bedeutet das für Sie? Nun, Sie sind so zu stellen, als hätten Sie den Vertrag nie unterschrieben. Das heißt, die Deutsche Bank darf keine Vorfälligkeitsentschädigung von Ihnen fordern. Sie kommen so deutlich günstiger aus dem Vertrag heraus, als wenn Sie den Kredit ablösen würden.

Wenn Sie sich jetzt ärgern, weil Sie den Kredit bereits abgelöst und die Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, dann haben wir einen Tipp Sie. Denn auch in diesen Fällen ist ein Widerruf noch immer möglich. Sie erhalten die zu viel gezahlte Strafzahlung dann erstattet.

Senden Sie uns Ihre Vertragsunterlagen von der Deutschen Bank zu. Wir prüfen diese kostenfrei und unverbindlich auf Fehler. So können wir Sie davon bewahren den Kredit abzulösen und dafür hohe extra Kosten zahlen zu müssen!