LG Hamburg, Urteil vom 18.03.2019 - 330 O 393/16
Hamburger Sparkasse muss Verträge rückabwickeln
Das Landgericht Hamburg hat die Hamburger Sparkasse zur Rückabwicklung von zwei Darlehensverträgen verurteilt. Aufgrund einer fehlerhaften Belehrung über das Widerrufsrecht hatte die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen und die Kunden konnten ihre Verträge noch heute widerrufen. Sie hatten nicht nur Nutzungsersatzansprüche, sondern konnten auch einen Teil der von ihnen gezahlten Zinsen zurückverlangen.
Weitere Informationen zu diesem Urteil finden Sie hier: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung: Landgericht Hamburg spricht Haspa-Kunden Zahlungsansprüche von 6.547,41 EUR zu
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